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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.1991 - 1 WB 51.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10913
BVerwG, 26.03.1991 - 1 WB 51.91 (https://dejure.org/1991,10913)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1991 - 1 WB 51.91 (https://dejure.org/1991,10913)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1991 - 1 WB 51.91 (https://dejure.org/1991,10913)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehemaliger Berufssoldat - Vorzeitige Freistellung - Umwandlung des Dienstverhältnisses - Zeitsoldat

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93

    Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst …

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der BMVg bei der Prüfung, ob einem Freistellungsbegehren dienstliche Gründe entgegenstehen, sich auch auf allgemeine dienstliche Erwägungen beruft, soweit sie nicht dem Bereich zuzurechnen sind, über den allein der Berufsförderungsdienst zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - <BVerwGE 86, 128>, vom 26. März 1991 - BVerwG 1 WB 51.91 - und vom 17. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 12.93 -).
  • BVerwG, 17.05.1993 - 1 WB 12.93

    Vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst - Dienstliche Gründe - …

    Auf Grund der hier gebotenen summarischen Prüfung geht der Senat davon aus, daß der BMVg bei der Prüfung, ob einem Freistellungsbegehren dienstliche Gründe entgegenstehen, sich auch auf allgemeine dienstliche Erwägungen berufen darf, soweit sie nicht dem Bereich zuzurechnen sind, über den allein der Berufsförderungsdienst zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - <BVerwGE 86, 128> und vom 26. März 1991 - BVerwG 1 WB 51.91 - ).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 22.93

    Freistellung vom militärischen Dienst für die Teilnahme an der …

    Der Senat geht davon aus, daß der BMVg bei der Prüfung, ob einem Freistellungsbegehren dienstliche Gründe entgegenstehen, sich auch auf allgemeine dienstliche Erwägungen berufen darf, soweit sie nicht dem Bereich zuzurechnen sind, über den allein der Berufsförderungsdienst zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - <BVerwGE 86, 128> und vom 26. März 1991 - BVerwG 1 WB 51.91 - ).
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