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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9381
BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94 (https://dejure.org/1995,9381)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1995 - 1 WB 51.94 (https://dejure.org/1995,9381)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 1 WB 51.94 (https://dejure.org/1995,9381)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsverwendung eines Soldaten - Verursachung von Störungen und Spannungen im täglichen Dienstbetrieb der Dienststelle durch einen Soldaten - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung eines Soldaten - ...

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85

    Versetzung eines Berufssoldaten der Bundeswehr - Vorliegen eines dienstlichen …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 90.84 - und vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.

    Es ist offensichtlich, daß gerade der Dienstbetrieb einer Dienststelle der Bundeswehr im Ausland innerhalb eines NATO-Verbandes durch Spannungen, die zwischen einem dort verwendeten Soldaten einerseits und dem Leiter dieser Dienststelle sowie Kameraden des Antragstellers andererseits bestehen, ernst und nachhaltig (vgl. Beschlüsse vom 16. August 1974 - BVerwG 1 WB 208.72 - und vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85 -) gestört wird.

  • BVerwG, 29.12.1993 - 1 WB 90.93

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anordnung einer aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
    Der gleichtzeitig vom Antragsteller gestellte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der verfügten Versetzung wurde vom Senat mit Beschluß vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 - zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 973/93 -, die Akte im Verfahren BVerwG 1 WB 90.93 sowie die Personalstammakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO; Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO; Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO; Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 09.12.1969 - I WB 101.69

    Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten auf Grund dienstlicher …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
    Dabei müssen sie sich allerdings vom Gebot der Gerechtigkeit und des Wohlwollens leiten lassen und haben den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (Beschlüsse vom 9. Dezember 1969 - BVerwG 1 WB 101.69 - <BVerwGE 43, 38 [41]> und vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 54.86 -).
  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
    Die Entscheidung, die bestehenden Spannungen durch eine Wegversetzung des Antragstellers zu lösen, ist gemessen an diesen Grundsätzen nicht ermessensfehlerhaft; es kommt dabei nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannung in dem militärischen Verband die "Schuld" trägt, ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen vielleicht im Grunde genommen ganz oder überwiegend auf Unverträglichkeiten im Naturell, Temperament oder Charakter zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld an die einzelnen Beteiligten entziehen (Beschluß vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -).
  • BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 54.86

    Beschwerde eines Soldaten gegen seine Kommandierung an ein ziviles Krankenhaus - …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
    Dabei müssen sie sich allerdings vom Gebot der Gerechtigkeit und des Wohlwollens leiten lassen und haben den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (Beschlüsse vom 9. Dezember 1969 - BVerwG 1 WB 101.69 - <BVerwGE 43, 38 [41]> und vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 54.86 -).
  • BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84

    Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Vorliegen eines dienstlichen …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 90.84 - und vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.
  • BVerwG, 16.08.1974 - I WB 208.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
    Es ist offensichtlich, daß gerade der Dienstbetrieb einer Dienststelle der Bundeswehr im Ausland innerhalb eines NATO-Verbandes durch Spannungen, die zwischen einem dort verwendeten Soldaten einerseits und dem Leiter dieser Dienststelle sowie Kameraden des Antragstellers andererseits bestehen, ernst und nachhaltig (vgl. Beschlüsse vom 16. August 1974 - BVerwG 1 WB 208.72 - und vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85 -) gestört wird.
  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98

    Verletzung von Fürsorgepflichten

    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (vgl. Nr. 5 Buchst. h der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 , zuletzt geändert durch Erlaß vom 11. August 1998 ; s.a. Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 90.84 -, vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.

    Sind die Spannungen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten letztlich darin begründet, daß der Untergebene den Grundsatz von Befehl und Gehorsam nicht mehr uneingeschränkt beachtet, weil er bei Ausübung seiner dienstlichen Obliegenheiten den Vorstellungen seines Vorgesetzten ohne dessen Wissen zuwiderhandelt, dann darf das dadurch entstandene Spannungsverhältnis durch die Wegversetzung des pflichtwidrig handelnden Untergebenen gelöst werden (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es bei Versetzungen dieser Art nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen "schuld" hat bzw. ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -).

  • BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06

    Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 8, vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -).
  • BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 66.04

    Repatriierung; Ausland; Dienstvergehen; Spannungen.

    Eine solche Entscheidung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nach den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der Fassung vom 11. August 1998 (VMBl S. 242) - Versetzungsrichtlinien - zu beurteilen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 - und vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - ).

    Sind Störungen und Vertrauensverluste, die den Dienst unannehmbar belasten, zwischen einem Soldaten und seinen Vorgesetzten oder zwischen einem Soldaten und seinen Kameraden speziell in einer Einheit der Bundeswehr im Ausland festzustellen, beeinträchtigen diese den Dienstbetrieb dieser Einheit besonders ernst und nachhaltig (Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 - m.w.N.).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03

    Unterschreitung der zulässigen Mindestflughöhe eines Flugauftrags - Verstoß gegen …

    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn Störungen, Spannungen oder die Situation des Vertrauensverlustes zwischen dem Soldaten und seinen Vorgesetzten in derselben Einheit oder zwischen dem Soldaten und einer vorgesetzten Dienststelle auftreten (Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 106.96 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 58.97 -, vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Fall einer Spannungsversetzung nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13.Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -).

  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl; …

    Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 = NZWehrr 1997, 252 …und vom 14. Juli 2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 14.01

    Anspruch eines Soldaten auf bestimmte örtliche Verwendung - Gerichtliche …

    Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Fall von Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -, vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 -), ist auch nicht entscheidend, ob das disziplinargerichtliche Verfahren bereits abgeschlossen und der ihm zugrunde gelegte, vom Antragsteller zumindest in seiner rechtlichen Bewertung in Abrede gestellte Sachverhalt rechtskräftig festgestellt ist.
  • BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05

    Repatriierung, besondere Auslandsverwendung, Wehrübung, Ermessensbetätigung, …

    Eine Entscheidung über die vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes eines Soldaten und über seine Rückführung nach Deutschland ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nach den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der Fassung vom 11. August 1998 (VMBl S. 242) - Versetzungsrichtlinien - zu beurteilen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 43.99

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresss im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 …

    Dabei kommt es nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen "schuld" ist, bzw. ob einem der daran Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).
  • BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98

    Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Beantragung einer Versetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es bei Spannungsversetzungen nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00

    Anspruch des Soldaten auf bestimmte örtliche und fachliche Verwendung - …

    Da es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Spannungsversetzungen nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Spannungen die "Schuld" trägt, ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" an die einzelnen Beteiligten entziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -), kommt es nicht darauf an, daß das disziplinargerichtliche Verfahren, das durch die Anschuldigungsschrift vom 6. April 1999 eingeleitet wurde, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen und der dem Verfahren zugrundeliegende, vom Antragsteller bestrittene Sachverhalt noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.
  • BVerwG, 13.06.2007 - 1 WDS-VR 3.07
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