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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1995 - 1 WB 51.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9900
BVerwG, 07.06.1995 - 1 WB 51.95 (https://dejure.org/1995,9900)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1995 - 1 WB 51.95 (https://dejure.org/1995,9900)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1995 - 1 WB 51.95 (https://dejure.org/1995,9900)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Entfernung vom Unfallort im Straßenverkehr - Einstellung eines Verfahrens

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.10.1993 - 1 WB 73.93

    Aufhebung eines Vermerks über ein Personalgespräch - Einbeziehung in …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1995 - 1 WB 51.95
    Auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung durch den Senat gemäß § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 140.91 - m.w.N., vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 1 WB 28.94 -).
  • BVerwG, 27.04.1994 - 1 WB 28.94

    Entscheidung über Kosten im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1995 - 1 WB 51.95
    Auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung durch den Senat gemäß § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 140.91 - m.w.N., vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 1 WB 28.94 -).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 140.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1995 - 1 WB 51.95
    Auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung durch den Senat gemäß § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 140.91 - m.w.N., vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 1 WB 28.94 -).
  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12

    Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung …

    Rn. 11 Erledigt sich ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder erklären - wie hier - die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, bevor der Bundesminister der Verteidigung den bei ihm gestellten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WBO) Antrag dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat, so kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 134.79 - BVerwGE 73, 24 = NZWehrr 1981, 61, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 - und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60).
  • BVerwG, 13.09.1995 - 1 WB 79.95

    Rechtsmittel

    Gleichwohl ist der Antrag dem Senat vorzulegen, der auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache über die Auslagenerstattung gemäß § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden hat (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschluß vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 - m.w.N.).

    In einem solchen Fall entspricht es nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluß vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 - m.w.N.) der Billigkeit, die dem Antragsteller in dem Verfahren über seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung erwachsenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen.

  • BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 60.05

    Notwendige Auslagen; Erledigung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

    Wird nach Einreichung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung dem Begehren in vollem Umfange abgeholfen, kann der Antragsteller die Hauptsache für erledigt erklären und - auch dann - die Vorlage seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung an das zuständige Wehrdienstgericht verlangen, um dort die Entscheidung über die Erstattung seiner (notwendigen) Auslagen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen (…vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 134.79 - a.a.O. und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.01.1996 - 1 WB 107.95

    Einsatz eines Soldaten im ehemaligen Jugoslawien - Dienstpostenwechsel eines …

    Auch in einem solchen Falle hat über die Auslagenerstattung nach § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO der zuständige Senat zu entscheiden (Beschluß vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1996 - 1 WB 2.96

    Entscheidung über Verfahrenskosten wegen Erledigung der Hauptsache - …

    Auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung durch den Senat zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 140.91 - m.w.N., vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 1 WB 28.94 - und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 -).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 1 WB 7.96

    Entscheidung über die Auslagenerstattung im Falle des Eintritts der …

    Auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung durch den Senat gemäß § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 7. Januar 1974 - BVerwG 1 WB 30.72 - <BVerwGE 46, 215 [217]>, vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 1 WB 28.94 - und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 -).
  • BVerwG, 26.09.1995 - 1 WB 83.95

    Rechtsmittel

    Gleichwohl ist der Antrag dem Senat vorzulegen, der auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache über die Auslagenerstattung gemäß § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden hat (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschluß vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 05.10.1995 - 1 WB 72.95

    Dienstpostenwechsel eines Berufssoldaten - Rückkehr auf einen alten Dienstposten …

    Auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung durch den Senat gemäß § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 25. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 1 WB 28.94 - und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 -).
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