Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.1970 - I WB 52.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 132.77
Rechtsmittel
Das Ergebnis dieses Tätigwerdens ist keine nach § 17 Abs. 1 und 3 WBO gerichtlich anfechtbare Maßnahme (BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; BVerwG Beschlüsse vom 24. Juni 1970 - 1 WB 52/70 -, vom 25. April 1974 - 1 WB 94/73 - und vom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73). - BVerwG, 24.02.1987 - 1 WB 159.86
Rechtsmittel
Die bei Verspätung einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde einsetzende dienstaufsichtliche Prüfung dient nicht mehr der Wahrung der Rechte des Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO, die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen; die Eröffnung des Ergebnisses einer derartigen Überprüfung enthält demgemäß als solche dem Soldaten gegenüber keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 189; BVerwG Beschlüsse vom 3. Juli 1968 - 1 WB 26/68 -, vom 24. Juni 1970 - 1 WB 52/70 -, vom 25. April 1974 - 1 WB 94/73 - undvom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73).
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