Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 52.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Soldaten auf Bereitstellung von Vollwertkost an Stelle der allgemeinen Truppenverpflegung - Anspruch eines Soldaten auf Freistellung von der allgemeinen Truppenverpflegung - Anspruch eines Soldaten auf eine besondere Verpflegung - Untersuchung eines ...
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 52.89
Die erstmals im Schriftsatz vom 29. Mai 1989 gestellten Anträge gehen daher über den Inhalt des ursprünglichen Antrags hinaus und sind als nachträgliche Antragserweiterung (Antragsänderung) nicht zulässig (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86). - BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 52.89
Die erstmals im Schriftsatz vom 29. Mai 1989 gestellten Anträge gehen daher über den Inhalt des ursprünglichen Antrags hinaus und sind als nachträgliche Antragserweiterung (Antragsänderung) nicht zulässig (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86). - BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 52.89
Im übrigen wäre ein Antrag, mit dem ausschließlich gegen die Art und Weise der Verfahrenshandlung vorgegangen werden soll und nicht gegen die belastende Maßnahme selbst, auch deshalb unzulässig, weil die Art und Weise des Verfahrens keine selbständig anfechtbare Maßnahme darstellt (BVerwGE 53, 160 f. [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]; BVerwG Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 10/89).
- BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 118.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 52.89
Die erstmals im Schriftsatz vom 29. Mai 1989 gestellten Anträge gehen daher über den Inhalt des ursprünglichen Antrags hinaus und sind als nachträgliche Antragserweiterung (Antragsänderung) nicht zulässig (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86). - BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 59.82
Darreichung der Truppenverpflegung - Truppendienstliche Maßnahmen - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 52.89
Auf die weitere Frage, ob für die vom Antragsteller begehrte Bereitstellung von Vollwertkost als Truppenverpflegung und evtl. Kostenerstattung überhaupt die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte gegeben wäre (vgl. dazu BVerwG Beschlüsse vom 25. August 1982 - 1 WB 59/82 = NZWehrr 1983, 75 f. und vom 19. April 1989 - 1 WB 160/88), kommt es daher ebensowenig an wie auf die Frage, ob Wehrdienstgerichte befugt sind, disziplinär tätig zu werden und Disziplinarverfahren einzuleiten. - BVerwG, 19.04.1989 - 1 WB 160.88
Soldat - Gemeinschaftsunterkunft - Art der Unterbringung - Rechtsweg einer …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 52.89
Auf die weitere Frage, ob für die vom Antragsteller begehrte Bereitstellung von Vollwertkost als Truppenverpflegung und evtl. Kostenerstattung überhaupt die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte gegeben wäre (vgl. dazu BVerwG Beschlüsse vom 25. August 1982 - 1 WB 59/82 = NZWehrr 1983, 75 f. und vom 19. April 1989 - 1 WB 160/88), kommt es daher ebensowenig an wie auf die Frage, ob Wehrdienstgerichte befugt sind, disziplinär tätig zu werden und Disziplinarverfahren einzuleiten. - BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 10.89
Beschwerde gegen eine Versetzungsverfügung - Versetzung eines Bundeswehrsoldaten
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 52.89
Im übrigen wäre ein Antrag, mit dem ausschließlich gegen die Art und Weise der Verfahrenshandlung vorgegangen werden soll und nicht gegen die belastende Maßnahme selbst, auch deshalb unzulässig, weil die Art und Weise des Verfahrens keine selbständig anfechtbare Maßnahme darstellt (BVerwGE 53, 160 f. [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]; BVerwG Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 10/89).
- BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93
Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst …
Auch der Antrag auf Feststellung, sein Rechtsbehelf vom 3. März 1993 sei rechtsfehlerhaft bearbeitet worden, weil er vom BMVg in Kenntnis der Dringlichkeit, der Entscheidung nicht so unverzüglich weitergeleitet worden sei, wie dies für die Ermöglichung einer zeitgerechten Entscheidung notwendig gewesen wäre, ist unzulässig, weil die Art und Weise des Verfahrens keine selbständig anfechtbare Maßnahme darstellt (Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [f.]> und vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 52.89 -). - BVerwG, 10.07.1990 - 1 WB 96.90
Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge zur Fertigstellung einer …
Soweit der Antragsteller hilfsweise beantragt, ihm im Wege einer einstweiligen Anordnung Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zu gewähren, ist dieses Begehren schon deshalb unzulässig, weil der entsprechende Urlaubsantrag nicht Gegenstand des Vorverfahrens war (vgl. BVerwGE 43, 193, [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 4. Juli 1990 - 1 WB 52/89). - BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00
Selbstständige Anfechtung der Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden - …
Die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung dar (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [161 f.]>, vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 52.89 - und vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 26, 60.94 -).
- BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 21.01
Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - …
Die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden stellt nach der ständigen Rechtsprechung keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung dar (Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - < BVerwGE 53, 160 [ff.]>, vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 52.89 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 26, 60.94 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 37.00 -). - BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 62.90
Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Geltendmachung einer persönlichen Beschwer
Ein Antrag, mit dem ausschließlich gegen die Art und Weise der Verfahrenshandlung vorgegangen werden soll und nicht gegen die belastende Maßnahme selbst - hier also gegen die Ablehnung des Versetzungsbegehrens - ist unzulässig, weil die Art und Weise des Verfahrens keine selbständig anfechtbare Maßnahme darstellt (BVerwGE 53, 160 f. [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]; zuletzt BVerwG Beschluß vom 4. Juli 1990 - 1 WB 52/89). - BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 37.00
Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Diestaufsicht - Verfahrensverstöße und …
Denn die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung dar (Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [161] f.>, vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 52.89 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 26, 60.94 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -). - BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 26.94
Anfechtung eines Ablehnungsbescheids über die Versetzung eines Soldaten - …
Soweit der Antragsteller die Feststellung begehrt, daß die nicht fristgerechte Entscheidung über die Beschwerde gegen den Bescheid vom 3. November 1993 rechtswidrig gewesen ist, ist dieses Begehren offensichtlich unzulässig, weil die Art und Weise der Verfahrensbehandlung keine selbständig anfechtbare Maßnahme darstellt (Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [f.]> und vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 52.89 -).
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