Rechtsprechung
| BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Klage gegen eine Kommandierungsverfügung im Bereich des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) - Anspruch auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses - Unmöglichkeit der Umkommandierung auf Grund der Notwendigkeit einer ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01
Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97] >, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - < Buchholz 236.1 § 25 SG Nr. 1 >, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - < Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 = NVwZ 2001, 1410 [LS]>).Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).
Dieses Interesse muss im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung oder Kommandierung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 -
NZWehrr 1996, 253 = ZBR 1996, 395 > und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - jeweils m.w.N.). Zunächst entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass eine vom BMVg für eine bestimmte Verwendung getroffene Auswahlentscheidung nicht dadurch ermessensfehlerhaft wird, dass für diese Verwendung möglicherweise auch andere geeignete Offiziere zur Verfügung stehen (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).
Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (Beschluss vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - , m.w.N.).
- BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02
Wenn ihm das über einen längeren Zeitraum erspart geblieben ist, kann er aus diesem für ihn günstigen Umstand keine Rechts- oder Vertrauensschutzgesichtspunkte herleiten, die geeignet wären, das Ermessen des BMVg einzuschränken (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - <NZWehrr 1990, 259 >, vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Sorge eines Soldaten für seine kranken oder gebrechlichen Eltern bzw. Schwiegereltern eine - wie hier - aus dienstlichen Gründen gebotene Kommandierung oder Versetzung rechtlich nicht zu hindern vermag (Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 172.86 - < BVerwGE 83, 333 [335] >, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 65.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - m.w.N.).
Die Ortsgebundenheit seiner Ehefrau aufgrund ihrer Teilzeitarbeit und ihrer Bindung an ihre Eltern vermag nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zur Rechtfertigung seines Wunsches dienen, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben (Beschluss vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - m.w.N.).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 -BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 -BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]>, und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - < Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 = NVwZ-RR 2001, 675 = ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286 >).Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97] >, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - < Buchholz 236.1 § 25 SG Nr. 1 >, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - < Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 = NVwZ 2001, 1410 [LS]>).
Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (Beschluss vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - ).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01
Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 -BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 -BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]>, und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - < Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 = NVwZ-RR 2001, 675 = ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286 >).Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97] >, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - < Buchholz 236.1 § 25 SG Nr. 1 >, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - < Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 = NVwZ 2001, 1410 [LS]>).
Ob und inwieweit die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung oder Vorverwendung erfordern und ob eventuelle Arbeitsschwerpunkte eine zusätzlichen Schulung des betroffenen Soldaten erfordern, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die der gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - , vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 - < Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 22 = ZBR 2001, 31 = DVBl 2001, 144 [LS]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - <NVwZ-RR 2001, 675 >).
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02
Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).Zunächst entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass eine vom BMVg für eine bestimmte Verwendung getroffene Auswahlentscheidung nicht dadurch ermessensfehlerhaft wird, dass für diese Verwendung möglicherweise auch andere geeignete Offiziere zur Verfügung stehen (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).
- BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 8.97
Recht der Soldaten - Anspruch auf Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02
Die gerichtliche Kontrolle hat sich insoweit darauf zu beschränken festzustellen, ob der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - , vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 -NZWehrr 1998, 248 > und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 27.02 - <NVwZ-RR 2003, 220 = DokBer B 2003, 34>). Ob und inwieweit die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung oder Vorverwendung erfordern und ob eventuelle Arbeitsschwerpunkte eine zusätzlichen Schulung des betroffenen Soldaten erfordern, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die der gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - , vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 - < Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 22 = ZBR 2001, 31 = DVBl 2001, 144 [LS]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - <NVwZ-RR 2001, 675 >).
- BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02
Wenn ihm das über einen längeren Zeitraum erspart geblieben ist, kann er aus diesem für ihn günstigen Umstand keine Rechts- oder Vertrauensschutzgesichtspunkte herleiten, die geeignet wären, das Ermessen des BMVg einzuschränken (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - <NZWehrr 1990, 259 >, vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -). - BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 21.95
Recht der Soldaten: Versetzung bei Erkrankung der Ehefrau, Umstrittenheit des …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02
Dieses Interesse muss im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung oder Kommandierung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 -NZWehrr 1996, 253 = ZBR 1996, 395 > und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92
Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02
Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ). - BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02
Wenn ihm das über einen längeren Zeitraum erspart geblieben ist, kann er aus diesem für ihn günstigen Umstand keine Rechts- oder Vertrauensschutzgesichtspunkte herleiten, die geeignet wären, das Ermessen des BMVg einzuschränken (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - <NZWehrr 1990, 259 >, vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -). - BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 1.95
Versetzung eines Berufssoldaten - Auflösung einer Dienststelle
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 172.86
- BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 65.01
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine …
- BVerwG, 05.12.1994 - 1 WB 105.94
Antrag auf Zurückkommandierung eines Berufssoldaten für den Fall seiner …
- BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 21.01
Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - …
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
- BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95
Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung - …
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
- BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 27.02
Konkurrentenantrag; Leistungsgrundsatz; Bestenauslese; Beurteilung; …
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 27.00
Versetzung eines Soldaten - Ordnungsgemäße Ausschreibung eines Dienstpostens - …
- BVerwG, 27.01.1998 - 1 WB 51.97
Recht der Soldaten - Rechtsfolgen einer unterlassenen Anhörung der …
- BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
Rechtswidrigkeit einer Kommandierung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder …
- BVerwG, 29.06.1983 - 1 WB 117.82
Anspruch eines Berufssoldaten auf fliegerische Inübunghaltung nach einer …
- BVerwG, 22.11.2005 - 1 WDS-VR 5.05 Das dienstliche Bedürfnis für eine Kommandierung liegt unter anderem dann vor, wenn zur Sicherstellung der dem BMVg - hier im Bereich der Luftwaffe - obliegenden Aufgaben ein Soldat vorübergehend bei einer anderen Einheit/Dienststelle oder an einem anderen Standort (vgl. Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 ZDv 14/5 B 171) Dienst leisten muss, um dort auf gewisse Zeit den militärischen bzw. personellen Bedarf zu gewährleisten (vgl. Beschlüsse vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 -
NZWehrr 2002, 40 = DÖV 2002, 82 = NVwZ-RR 2002, 47> und vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 52.02 -). Im Hauptsacheverfahren hätte sich die gerichtliche Kontrolle insoweit darauf zu beschränken, festzustellen, ob der zuständige Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung für die Verwendung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. Beschluss vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 52.02 - m.w.N.).
- BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
Betreuung; Ermessensentscheidung; Pflegebedürftigkeit; Pflegedienst; …
Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (Beschlüsse vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 52.02 - m.w.N.). - BVerwG, 09.01.2008 - 1 WDS-VR 10.07 Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Sorge eines Soldaten für seine kranken oder gebrechlichen Eltern oder Schwiegereltern eine - wie hier - aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung grundsätzlich rechtlich nicht zu hindern vermag (…vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. November 2002 a.a.O. m.w.N. und vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 52.02 - m.w.N.).
- BVerwG, 11.11.2003 - 1 WB 22.03
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass bestimmte Verwendung getroffene Auswahlentscheidung nicht dadurch ermessensfehlerhaft wird, dass für diese Verwendung möglicherweise auch andere geeignete Soldaten zur Verfügung stehen (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - und 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 52.02 -). - BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06
Maßnahme; vorläufige Dienstenthebung
Darüber hinaus würde die Nichteinhaltung der Drei-Monats-Frist ausschließlich den in der Verfügung genannten Zeitpunkt des Dienstantritts berühren, jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme selbst (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 21.01 - und vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 52.02 -).
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