Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 52.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Bescheids des Geheimschutzbeauftragten im Bundesverteidigungsministerium zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen - Begründung eines Sicherheitsrisikos durch die Unterhaltung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SÜG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Anfechtung eines Bescheids des Geheimschutzbeauftragten im Bundesverteidigungsministerium zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen; Begründung eines Sicherheitsrisikos durch die Unterhaltung einer ...
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11
Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …
Das dokumentieren nicht zuletzt Entscheidungen des Senats aus jüngerer Zeit, in denen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unrichtiger oder unvollständiger Erfassung des Sachverhalts, wegen Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip als einen allgemeingültigen Wertmaßstab, wegen fehlerhafter Prognose oder wegen Verfahrensfehlern aufgehoben bzw. im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beanstandet worden sind (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 -, vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 59.06 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 21 Rn. 25 f., vom 27. September 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23 ff., vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 6.09 -, vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 52.09 - …und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 20 f. und Rn. 28 f.). - BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 58.09
Insolvenzverfahren; Prognose; Schulden; Sicherheitsrisiko; Zahlungsunfähigkeit
Die zu leistende präventive Gefahreneinschätzung wird unter anderem durch die Frage beeinflusst, ob das (Fehl-)Verhalten eines Soldaten bereits in seinem unmittelbaren dienstlichen Umfeld zu massiven oder aber geringen oder gar keinen Vertrauenseinbußen geführt hat und ob und ggf. wann (deshalb) eine Herauslösung des Soldaten aus sicherheitsempfindlicher Tätigkeit stattgefunden hat oder nicht (vgl. Beschlüsse vom 13. November 2009 - BVerwG 1 WDS-VR 6.09 - und vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 52.09 -). - BVerwG, 13.11.2009 - 1 WDS-VR 6.09 Gegen diesen Bescheid beantragte der Antragsteller mit Schreiben vom 13. August 2009 die gerichtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Verfahren BVerwG 1 WB 52.09) und zugleich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.
Der Senat hat außerdem die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 52.09 beigezogen.
- BVerwG, 15.12.2009 - 1 W 58.09
Sicherheitsrisiko eines Soldaten durch dessen finanzielle Schwierigkeiten; …
Die zu leistende präventive Gefahreneinschätzung wird unter anderem durch die Frage beeinflusst, ob das (Fehl-)Verhalten eines Soldaten bereits in seinem unmittelbaren dienstlichen Umfeld zu massiven oder aber geringen oder gar keinen Vertrauenseinbußen geführt hat und ob und ggf. wann (deshalb) eine Herauslösung des Soldaten aus sicherheitsempfindlicher Tätigkeit stattgefunden hat oder nicht (vgl. Beschlüsse vom 13. November 2009 - BVerwG 1 WDS-VR 6.09 - und vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 52.09 -).
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