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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.1978 - 1 WB 53.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1829
BVerwG, 01.02.1978 - 1 WB 53.77 (https://dejure.org/1978,1829)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1978 - 1 WB 53.77 (https://dejure.org/1978,1829)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1978 - 1 WB 53.77 (https://dejure.org/1978,1829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung - Dienstpostenwechsel - Kommandierung - Soldat - Hohe Beweglichkeit im Einsatz - Gewährung eines Personalgesprächs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.01.1977 - 1 WB 100.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1978 - 1 WB 53.77
    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte bei Ablehnung eines entsprechenden Begehrens die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. zuletzt BVerwG Beschluß vom 18. Januar 1977 - 1 WB 100/76).
  • BVerwG, 06.05.1975 - I WB 101.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1978 - 1 WB 53.77
    Der einzelne Soldat kann daher zwar erwarten, daß - jedenfalls in Friedenszeiten - seine Eignung, Befähigung und bisherige fachliche Leistung bei Entscheidungen über seine Verwendung berücksichtigt werden und eine offensichtliche Überforderung unterbleibt (BVerwG Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 WB 101/73).
  • BVerwG, 19.12.1978 - 1 WB 225.77

    Ermessensfehlgebrauch - Antrag auf Versetzung - Ersatzmann - Offiziere der …

    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte bei Ablehnung eines solchen Begehrens die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO; § 114 VwGO; BVerwG Beschluß vom 1. Februar 1978 - 1 WB 53/77).

    Davon abgesehen hat der Antragsteller jederzeit die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen der Nrn. 707 ff der ZDv 20/6 ein Personalgespräch zu beantragen (vgl. BVerwG Beschluß vom 1. Februar 1978 - 1 WB 53/77).

  • BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 28.78

    Rechtsmittel

    Hiernach bestand 1977 die Möglichkeit, auch Berufsunteroffiziere zu der beantragten Ausbildung zuzulassen, weil der Soldat keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung hat - dazu gehört auch die beantragte Fachschulausbildung -, kann das Gericht in derartigen Fällen nur prüfen, ob der Vorgesetzte bei Ablehnung seines Begehrens die Grenzen, des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO; 114 VwGO; BVerwG Beschluß vom 1. Februar 1978 - 1 WB 53/77).
  • BVerwG, 22.05.1979 - 1 WB 92.78

    Ermessen bei Versetzung eines Soldaten - Beachtlichkeit von Kindern bei der …

    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines solchen Begehrens die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO; § 114 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 WB 53/77 - und vom 29. März 1979 - 1 WB 279/77).
  • BVerwG, 12.03.1980 - 1 WB 58.79

    Verletzung der Fürsorgepflicht der Stammdienststelle des Heeres (SDH) im Rahmen …

    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte bei Ablehnung eines solchen Begehrens die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO, § 114 VwGO, BVerwGE 53, 95 und BVerwG Beschluß vom 1. Februar 1978 - 1 WB 53/77).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 1 WB 46.78

    Rechtsmittel

    Der Senat kann nur prüfen, ob der BMVg bei der Ablehnung eines solchen Begehrens die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO; § 114 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 WB 53/77 - und 29. März 1979 - 1 WB 279/77).
  • BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 158.77

    Rechtsmittel

    Auch insoweit kann das Gericht nur prüfen, ob der BMVg bei der Ablehnung eines solchen Begehrens die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO; § 114 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 WB 53/77 - und vom 29. März 1979 - 1 WB 279/77).
  • BVerwG, 29.03.1979 - 1 WB 279.77

    Voraussetzung für den Eintritt der Selbstbindung bei der Versetzung eines …

    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte bei Ablehnung eines solchen Begehrens die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 VBO; § 114 VwGO; BVerwG Beschluß vom 1. Februar 1978 - 1 WB 53/77).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 1 WB 227.77

    Rechtsmittel

    Durch das mit einem derartigen Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines solchen Begehrens die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO; § 114 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 WB 53/77 - und vom 29. März 1979 - 1 WB 279/77).
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