Rechtsprechung
| BVerwG, 22.08.1989 - 1 WB 53.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Beantragung einer dienstlichen Beurteilung - Vorliegen eines Beschwerdeanlasses
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 1 WB 53.88
Sollte dem Vorbringen des Antragstellers zu entnehmen sein, daß er nunmehr - zumindest hilfsweise - auch die Eröffnung des Beurteilungsbeitrags des Deutschen Anteils SHAPE begehrt, ist dieser Antrag schon deshalb unzulässig, weil er nicht Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung war und im Wehrbeschwerdeverfahren eine Antragserweiterung nicht zulässig ist (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 342; 53, 321 [BVerwG 07.07.1977 - I WB 94/76]; Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86 - m.w.N.). - BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des …
Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 1 WB 53.88
Einer Rechtsmittelbelehrung bedurfte die Entscheidung des BMVg nicht, da es sich um eine Erstmaßnahme des BMVg handelt, mit der kein Gesuch des Antragstellers zurückgewiesen wurde (BVerwGE 46, 251). - BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 118.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 1 WB 53.88
Sollte dem Vorbringen des Antragstellers zu entnehmen sein, daß er nunmehr - zumindest hilfsweise - auch die Eröffnung des Beurteilungsbeitrags des Deutschen Anteils SHAPE begehrt, ist dieser Antrag schon deshalb unzulässig, weil er nicht Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung war und im Wehrbeschwerdeverfahren eine Antragserweiterung nicht zulässig ist (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 342; 53, 321 [BVerwG 07.07.1977 - I WB 94/76]; Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86 - m.w.N.). - BVerwG, 18.04.1972 - I WB 4.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 1 WB 53.88
Sollte dem Vorbringen des Antragstellers zu entnehmen sein, daß er nunmehr - zumindest hilfsweise - auch die Eröffnung des Beurteilungsbeitrags des Deutschen Anteils SHAPE begehrt, ist dieser Antrag schon deshalb unzulässig, weil er nicht Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung war und im Wehrbeschwerdeverfahren eine Antragserweiterung nicht zulässig ist (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 342; 53, 321 [BVerwG 07.07.1977 - I WB 94/76]; Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86 - m.w.N.). - BVerwG, 27.11.1984 - 1 WB 1.84
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten - Kommandierung und Versetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 1 WB 53.88
"Beschwerdeanlaß" im Sinne der § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 17 Abs. 1 WBO ist daher im Falle des Antragstellers, wie in aller Regel, die diesen belastende Maßnahme selbst, nämlich die Entscheidung des BMVg vom 2. Juni 1987, nicht etwa ein späteres Ereignis (BVerwG Beschluß vom 27. November 1984 - 1 WB 1/84).
- BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 96.00
Anspruch des Soldaten auf eine vorgezogene planmäßige Beurteilung - …
Von dem ihm insoweit eingeräumten Ermessen (vgl. dazu Beschlüsse vom 22. August 1989 - BVerwG 1 WB 53.88 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 20, 21.96 - und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 27, 53.97 -) hat der BMVg in Nr. 205 8. - BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
Behandlung eines Beschwerdeverfahrens gegen das einem Soldaten erstellte negative …
Einer Rechtsmittelbelehrung bedurfte die Entscheidung der Geb/WiKpfS als truppendienstlicher Erstmaßnahme nicht (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. Februar 1986 - 1 WB 123/85 - vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79/88 - und vom 22. August 1989 - 1 WB 53/88). - BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 97.92
Rechtswidrigkeit einer Beförderung eines Soldaten - Nichtbeachtung einer …
Denn die Beurteilung bedurfte keiner Rechtsmittelbelehrung, da es sich um eine Erstmaßnahme gehandelt hat, mit der kein Gesuch des Antragstellers zurückgewiesen wurde (Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251> und vom 22. August 1988 - BVerwG 1 WB 53.88 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".