Rechtsprechung
| BVerwG, 31.05.1989 - 1 WB 53.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für die Zulassung zum Offiziersanwärter
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 36.89
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1989 - 1 WB 53.89
Er bitte, zum Juni 1989 von der Bundeswehr als Sanitätsoffizieranwärter übernommen zu werden (Verfahren 1 WB 36/89).Die Gerichtsakten 1 WB 36/89, die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 126/89 - und die Personalakten des Antragstellers waren Gegenstand der Beratung des Senats.
- BVerwG, 22.03.1989 - 1 WB 23.89
Anspruch eines Soldaten auf Freistellung - Vorwegnahme der in der Hauptsache …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1989 - 1 WB 53.89
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. März 1989 - 1 WB 23/89). - BVerwG, 06.04.1983 - 1 WB 84.82
Offiziersanwärter - Wiederholung von Eignungsprüfungen - Bestandene Prüfung - …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1989 - 1 WB 53.89
Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 6. April 1983 - 1 WB 84/82 - und vom 11. Juni 1986 (…a.a.O.) entschieden, daß diese Regelung rechtlich nicht zu beanstanden ist.
- BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 36.89
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Mit Schreiben vom 9. Mai 1989 hat der Antragsteller beantragt, den Übernahmetermin Juni 1989 durch eine einstweilige Anordnung sicherzustellen (Verfahren 1 WB 53/89).Die Gerichtsakten 1 WB 53/89, die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 126/89 - und die Personalakten des Antragstellers waren Gegenstand der Beratung des Senats.
- BVerwG, 26.10.1989 - 1 WB 120.89
Generalstabsdienst - Admiralstabsdienst - Zulassung zum Verwendungslehrgang - …
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 22. März 1989 - 1 WB 23/89 - m.w.N. und vom 31. Mai 1989 - 1 WB 53/89).
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