Rechtsprechung
| BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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SG § 55 Abs. 4 Satz 3; SLV § 6 Abs. 4 Satz 2
Feldwebel-Laufbahn; Feldwebel-Anwärter; Eignung; Rückführung; Bedarf. - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundlage für die Entscheidung über die Rückführung eines Anwärters für eine höhere Laufbahn in seine bisherige Soldatenlaufbahngruppe; Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit von derartigen Entscheidungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 44.01
Gleichbehandlung von Offizieren der Reserve und aktiven Offizieren bei der …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04
Für einen dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - , vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 67.96 -, vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N. und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 44.01 -). Dagegen können fachliche Erwägungen, die zur Feststellung der Eignung und damit auch der Nichteignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr: u.a. Beschlüsse vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 44.01 - ).
- BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04
Dagegen ist für die Beurteilung der Nichteignung eines Soldaten nach § 55 Abs. 4 Satz 3 SG und § 6 Abs. 4 Satz 2 SLV - anders als bei der Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn (vgl. dazu die stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 = DokBer B 1989, 325, insoweit nicht veröffentlicht>, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 92.95 -, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -NZWehrr 2000, 123 = ZBR 2000, 306>, vom 6. September 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 6.04 - und vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - jeweils m. w. N.) - ohne rechtliche Relevanz, ob nach Abschluss seiner (weiteren) Ausbildung ein bestimmter konkreter DP in einer bestimmten Einheit oder Truppengattung voraussichtlich zur Verfügung stehen wird oder nicht. - BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99
Recht auf Laufbahnwechsel eines Soldaten bei geändertem Berufswunsch - …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04
Dagegen ist für die Beurteilung der Nichteignung eines Soldaten nach § 55 Abs. 4 Satz 3 SG und § 6 Abs. 4 Satz 2 SLV - anders als bei der Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn (vgl. dazu die stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 = DokBer B 1989, 325, insoweit nicht veröffentlicht>, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 92.95 -, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -NZWehrr 2000, 123 = ZBR 2000, 306>, vom 6. September 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 6.04 - und vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - jeweils m. w. N.) - ohne rechtliche Relevanz, ob nach Abschluss seiner (weiteren) Ausbildung ein bestimmter konkreter DP in einer bestimmten Einheit oder Truppengattung voraussichtlich zur Verfügung stehen wird oder nicht.
- BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 73.95
Antrag auf Rückführung in eine Offizierslaufbahn - Zuerkennung einer …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04
Dagegen können fachliche Erwägungen, die zur Feststellung der Eignung und damit auch der Nichteignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr: u.a. Beschlüsse vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 44.01 - ). - BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 61.92
Rechtmäßigkeit einer Zurückführung wegen mangelnder Eignung zum Offizier mit …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04
Für einen dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - , vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 67.96 -, vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N. und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 44.01 -). - BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Antrag auf Aufhebung der Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere - …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04
Für einen dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - , vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 67.96 -, vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N. und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 44.01 -). - BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04
Dagegen ist für die Beurteilung der Nichteignung eines Soldaten nach § 55 Abs. 4 Satz 3 SG und § 6 Abs. 4 Satz 2 SLV - anders als bei der Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn (vgl. dazu die stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 = DokBer B 1989, 325, insoweit nicht veröffentlicht>, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 92.95 -, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -NZWehrr 2000, 123 = ZBR 2000, 306>, vom 6. September 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 6.04 - und vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - jeweils m. w. N.) - ohne rechtliche Relevanz, ob nach Abschluss seiner (weiteren) Ausbildung ein bestimmter konkreter DP in einer bestimmten Einheit oder Truppengattung voraussichtlich zur Verfügung stehen wird oder nicht. - BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 67.96
Zurückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere wegen Nichteignung auf Grund …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04
Für einen dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - , vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 67.96 -, vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N. und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 44.01 -).
- BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
Zulassung; Laufbahnzulassung; charakterliche Eignung; Eignung; Prognose; …
Dagegen können die fachlichen und militärspezifischen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 -ZBR 2006, 53). Für die Beurteilung der (prognostischen) Frage, ob und inwieweit ein Soldat die für eine Laufbahn zu stellenden Anforderungen erfüllt/erfüllen wird, sind neben der fachlichen Qualifikation des Soldaten auch seine persönlichen, d.h. charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften maßgebend (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 173.84 -, vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 101.87 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - ).
Der Begriff der Eignung, der sich auf die für die angestrebte dienstliche Verwendung erforderlichen Verhaltens- und Leistungsvoraussetzungen einer Person bezieht, stellt nicht nur auf einen Ist-Zustand zum Zeitpunkt der getroffenen Bewertung ab, sondern erfordert auch eine Prognoseentscheidung (vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - ).
- BVerwG, 24.08.2005 - 1 WDS-VR 3.05 Diese Beurteilung ist im Kern ein Akt - auf der Grundlage besonderer Sachkunde - wertender Erkenntnis der zuständigen Vorgesetzten, nicht eine bloße Subsumtion des Tatbestandes unter eine gesetzliche Vorschrift (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 101.87 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 -).
Dagegen können fachliche Erwägungen, die zur Feststellung der Eignung und damit auch der Nichteignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - , vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 44.01 -
und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 -). Für die Beurteilung der (prognostischen) Frage, ob und inwieweit ein Soldat die für eine Laufbahn zu stellenden Anforderungen erfüllt/erfüllen wird, sind neben der fachlichen Qualifikation des Soldaten auch seine persönlichen, d.h. charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften maßgebend (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 173.84 -, vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 101.87 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 -).
- BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 35.06
Eignung; Laufbahn; Laufbahngruppe; Offizieranwärter; Rückführung
Für einen dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N. und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 3 = ZBR 2006, 53).Dagegen können fachliche Erwägungen, die zur Feststellung der Eignung oder auch der Nichteignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - DokBer 1996, 239, vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 24. August 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 3.05 -).
Rn. 23 Für die Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein Soldat die für eine Laufbahn zu stellenden Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, sind neben der fachlichen Qualifikation des Soldaten auch seine persönlichen, d.h. charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften maßgebend (Beschlüsse vom 6. April 2005 a.a.O. m.w.N. …und vom 24. August 2005 a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22
Soldatenrecht: Entlassung eines Feldwebelanwärters wegen fehlender Eignung
Maßgebend sind dabei zum einen die persönlichen, d. h. die charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften des Soldaten, zum anderen seine fachliche Qualifikation (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2005 - 1 WB 53.04 -, juris Rn. 5, …und vom 17. September 2013 - 1 WDS-VR 20.13 -, juris Rn. 34 m. w. N.).Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zur Feststellung der Nichteignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2005 - 1 WB 53.04 -, juris Rn. 4, …und vom 17. September 2013 - 1 WDS-VR 20.13 -, juris Rn. 32 m. w. N.).
- BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 8.06
Zulassung; Laufbahn; Feldwebel; Eignung; Strafgericht.
Für die Beurteilung der (prognostischen) Frage, ob und inwieweit ein Soldat die für eine Laufbahn zu stellenden Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, ob er sich im hier vorliegenden Zusammenhang für die vorgesehene Verwendung als Feldwebel eignet oder nicht (mehr) eignet, sind neben seiner fachlichen Qualifikation auch seine persönlichen, d.h. charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften maßgebend (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 3 und vom 24. August 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 3.05 - m.w.N.). - BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 37.05
Laufbahn, Feldwebel, Zulassung, Eignung, ziviler Berufsabschluss.
Für die Beurteilung der (prognostischen) Frage, ob und inwieweit eine Soldatin oder ein Soldat die für eine Laufbahn zu stellenden Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, sind neben der fachlichen Qualifikation des Soldaten seine persönlichen, d.h. seine charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften maßgebend (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 3 und vom 24. August 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 3.05 - m.w.N.). - BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 73.19
Ablösung von der Ausbildung; Flugsicherungskontrolldienst; Laufbahn der Offiziere …
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat den ihm dabei zukommenden Beurteilungsspielraum (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 WB 43.96 - S. 6 und vom 6. April 2005 - 1 WB 53.04 - juris Rn. 4) nicht überschritten. - BVerwG, 18.11.2010 - 1 WB 34.10
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen …
Rn. 20 a) Zwar betrifft die Entscheidung über die Rückführung in eine andere Laufbahn nach § 55 Abs. 4 SG entgegen der in der Beschwerdebegründung vertretenen Auffassung der Bevollmächtigten keine Statusangelegenheit, sondern stellt eine truppendienstliche Maßnahme dar (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -, vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 3 und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 21.07 -). - VG Koblenz, 14.04.2010 - 2 K 1319/09
Folgen einer Trunkenheitsfahrt
Die gerichtliche Rechtmäßigkeitsprüfung hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6. April 2005 - 1 WB 53/04 - mit weiteren Nachweisen). - VG Hamburg, 29.03.2023 - 21 K 4032/22
Entlassung eines Zeitsoldaten bei Teilung rechtsextremer Inhalte in Sozialen …
Dafür sind neben der fachlichen Qualifikation des Soldaten auch seine persönlichen, d.h. charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften maßgebend (BVerwG, Beschl. v. 6.4.2005, 1 WB 53/04, juris, Rn. 5). - VG Stade, 25.05.2020 - 3 A 3275/17
Charakterliche Eignung; Entlassung aus der Bundeswehr; freiheitliche …
- BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 21.07
Dienstpflichtverletzungen; Eignung; Laufbahn; Rückführung; Unteroffizieranwärter
- VG Köln, 23.10.2019 - 23 K 14516/17
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