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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,73984
BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05 (https://dejure.org/2006,73984)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2006 - 1 WB 53.05 (https://dejure.org/2006,73984)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2006 - 1 WB 53.05 (https://dejure.org/2006,73984)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme; …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen oder Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 Satz 1 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - BVerwGE 86, 316 und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - BVerwGE 123, 165 = Buchholz 236.1 § 15 SG Nr. 2 = NZWehrr 2005, 168 m.w.N.).

    Der Begriff der Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO setzt dabei eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten oder einer Dienststelle der Bundeswehr voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76

    Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte - …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats werden die die Organisationsgewalt betreffenden Maßnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung im öffentlichen Interesse getroffen; sie müssen sich jedoch nur insoweit an den Individualinteressen des einzelnen Soldaten ausrichten, als dies rechtlich zwingend vorgegeben ist (vgl. Beschluss vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 29.89 - vgl. auch Beschluss vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - BVerwGE 63, 176).

    Eine organisatorische Regelung des Dienstbetriebes kann jedoch dann in die Rechtssphäre eines Soldaten hineinwirken, wenn etwa die Anordnung des Vorgesetzten oder die Begleitumstände der Anordnung das allgemeine Persönlichkeitsrecht (oder andere Grundrechte) des Soldaten verletzen (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 88.89

    Generelles Verbot des Alkoholgenusses zwölf Stunden vor Flugbeginn gegenüber den …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05
    Dieser Befehlsbegriff ist auch im Wehrbeschwerdeverfahren maßgeblich (Beschlüsse vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 88.89 -, vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 87.90 - NZWehrr 1991, 248 und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -).

    Ein Befehl in diesem Sinne liegt hingegen nicht bei einer Anordnung vor, die sich auf Empfehlungen oder Belehrungen beschränkt, oder bei Richtlinien, die noch einer besonderen Konkretisierung im Einzelfall bedürfen oder den zuständigen Adressaten bzw. Vorgesetzten einen eigenständigen Ermessensspielraum bei der Anwendung belassen (Beschlüsse vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 88.89 - und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 - m.w.N.).

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05
    Im vorliegenden Fall kann der Senat die Frage der Anwendbarkeit des § 10 Abs. 4 SG sowie ferner offen lassen, ob der Schutzbereich des in § 10 Abs. 3 SG normierten Fürsorgegebotes sich auch darauf erstreckt, den Soldaten vor Befehlen zu bewahren, die deshalb unverbindlich sind, weil ihre Ausführung objektiv unmöglich ist (vgl. dazu im Einzelnen: Urteil vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - NJW 2006, 77 = EuGRZ 2005, 636).
  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89

    Wehrrecht - Ethische Grundlagen der Verteidigung - Anfechtbare Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen oder Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 Satz 1 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - BVerwGE 86, 316 und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - BVerwGE 123, 165 = Buchholz 236.1 § 15 SG Nr. 2 = NZWehrr 2005, 168 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 25.01

    Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung - …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05
    Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 42 = NZWehrr 2001, 64 und vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 51.03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 51.03

    Auslegung des Rechtsschutzbegehrens bei Nichtstellung eines förmlichen Antrags - …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05
    Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 42 = NZWehrr 2001, 64 und vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 51.03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 WB 87.90

    Soldatengesetz - Vortrag zur Sicherheitspolitik - Abstimmung mit dem …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05
    Dieser Befehlsbegriff ist auch im Wehrbeschwerdeverfahren maßgeblich (Beschlüsse vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 88.89 -, vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 87.90 - NZWehrr 1991, 248 und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -).
  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats werden die die Organisationsgewalt betreffenden Maßnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung im öffentlichen Interesse getroffen; sie müssen sich jedoch nur insoweit an den Individualinteressen des einzelnen Soldaten ausrichten, als dies rechtlich zwingend vorgegeben ist (vgl. Beschluss vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 29.89 - vgl. auch Beschluss vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - BVerwGE 63, 176).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 23.06

    Militärischer Abschirmdienst; Weisungsbefugnis; Vorgesetzter; Rechtsweg.

    Deshalb hat der Senat wiederholt auch Handlungen einer Dienststelle der Bundeswehr, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten werden, in den Geltungsbereich des § 17 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WBO einbezogen (…Beschlüsse vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -, vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - a.a.O. und vom 26. April 2006 - BVerwG 1 WB 53.05 - zustimmend auch Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 17 Rn. 19).
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