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| BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 53.06 |
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- BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 65.04
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 53.06
Denn Gegenstand dieses Antrags ist die ursprünglich mit der Beschwerde angefochtene Maßnahme oder Unterlassung in der Gestalt, die sie durch den Beschwerdebescheid gefunden hat (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - BVerwGE 53, 321 vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171 und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 -).Die rechtliche Würdigung eines vom Beschwerdeverfahren abweichenden Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt hingegen nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (…Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 118.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 11 = NZWehrr 1996, 65, vom 27. Februar 2003 a.a.O. und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 -).
Er muss daher so klar und inhaltlich eindeutig sein, dass auf diesen Antrag, würde ihm stattgegeben werden, eine inhaltlich genau abgegrenzte und gegebenenfalls vollstreckbare Entscheidung ergehen kann (stRspr, Beschlüsse vom 2. November 1988 - BVerwG 1 WB 147.88 - DokBer (B) 1989, 61 und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - m.w.N.).
- BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02
Maßnahme, innerdienstliche; Meinungsbildung; Personalentscheidung; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 53.06
Denn Gegenstand dieses Antrags ist die ursprünglich mit der Beschwerde angefochtene Maßnahme oder Unterlassung in der Gestalt, die sie durch den Beschwerdebescheid gefunden hat (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - BVerwGE 53, 321 vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171 und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 -).Die rechtliche Würdigung eines vom Beschwerdeverfahren abweichenden Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt hingegen nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 118.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 11 = NZWehrr 1996, 65, vom 27. Februar 2003 a.a.O. und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 -).
- BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04
Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 53.06
Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts sprach den Antragsteller mit Urteil vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - von dem Vorwurf eines Dienstvergehens frei.
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 53.06
Denn Gegenstand dieses Antrags ist die ursprünglich mit der Beschwerde angefochtene Maßnahme oder Unterlassung in der Gestalt, die sie durch den Beschwerdebescheid gefunden hat (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - BVerwGE 53, 321 vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171 und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 -). - BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94
Recht der Soldaten: Folgen der eingeschränkten Zusage zu einer förderlichen …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 53.06
Die rechtliche Würdigung eines vom Beschwerdeverfahren abweichenden Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt hingegen nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 118.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 11 = NZWehrr 1996, 65, vom 27. Februar 2003 a.a.O. und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 -). - BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 20.98
Klagen der Soldaten aus dem Wehrdienstverhältnis - Streitigkeiten aus dem …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 53.06
Für Fragen der Beförderung, die das Statusverhältnis des Soldaten betreffen, ist daher gemäß § 82 SG die Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte gegeben, und zwar auch in den Fällen, in denen sich ein Soldat - wie hier - auf Pflichtverletzungen bei der Vorbereitung einer Beförderung beruft (Beschlüsse vom 5. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 163, 164.70 - NZWehrr 1972, 24 und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 20.98 - Buchholz 311 § 18 WBO Nr. 2). - BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 22.05
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 53.06
Die Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 VwGO ist im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbar und nötigt den jeweiligen Antragsteller, seine in Rede stehenden Rechte vorrangig mit einem Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag bzw. mit einem Leistungsantrag zu verfolgen (stRspr, vgl. Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 22.05 - m.w.N.). - BVerwG, 02.11.1988 - 1 WB 147.88
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - Unterlassen des Rauchens in Diensträumen - …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 53.06
Er muss daher so klar und inhaltlich eindeutig sein, dass auf diesen Antrag, würde ihm stattgegeben werden, eine inhaltlich genau abgegrenzte und gegebenenfalls vollstreckbare Entscheidung ergehen kann (stRspr, Beschlüsse vom 2. November 1988 - BVerwG 1 WB 147.88 - DokBer (B) 1989, 61 und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - m.w.N.).
- BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 54.08
Fachausbildung; Ablösung; formelle Voraussetzung für die Ausbildung.
Denn Gegenstand dieses Antrags ist die ursprünglich mit der Beschwerde angefochtene Maßnahme oder Unterlassung in der Gestalt, die sie durch den Beschwerdebescheid gefunden hat (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 - m.w.N.).Die rechtliche Würdigung eines von diesem Beschwerdeverfahren abweichenden neuen Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt hingegen nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 -).
- BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 50.07
Vertrauensperson; Bezirkspersonalrat; Soldatenvertreter; Beteiligungsrecht;: …
Denn Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ist die ursprünglich mit der Beschwerde angefochtene Maßnahme oder Unterlassung in der Gestalt, die sie durch den Beschwerdebescheid gefunden hat (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - BVerwGE 53, 321 , vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171 und zuletzt vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 -).Ein über das Beschwerdeverfahren hinausgehendes Begehren kann vom Senat nicht berücksichtigt werden, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (…Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 118.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 11 = NZWehrr 1996, 65, vom 27. Februar 2003 a.a.O. und vom 31. Januar 2007 a.a.O.).
- BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08
Anspruch eines Berufssoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Denn Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung ist nur die ursprünglich mit der Beschwerde angefochtene Maßnahme oder Unterlassung in der Gestalt, die sie durch den Beschwerdebescheid gefunden hat (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 - m.w.N.).Die rechtliche Würdigung dieses vom Beschwerdeverfahren abweichenden neuen Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt aber nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (Beschlüsse vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - DokBer 2009, 278, vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 -).
- BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 15.07
Maßnahme; militärische Über- und Unterordnung; Rechtsauskünfte; Rechtsberatung.
Rn. 5 In dem gerichtlichen Antragsverfahren BVerwG 1 WB 53.06 bezog sich der Antragsteller u.a. auch auf die "Hinweise".Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - 281/07 - sowie die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 53.06 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 25.07 Die rechtliche Würdigung eines hiervon abweichenden Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - BVerwGE 53, 321 , vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171, vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 -).
- BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 1.07
Habilitation; Konkurrentenantrag; Leistungsprinzip; Personalberater-Ausschüsse; …
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 36.07
Auswahlentscheidung; Beurteilungsbild; Leistungsprinzip
Er richtet sich nach seinem Wortlaut gegen die "Unterlassung der Einweisung" auf den nach Besoldungsgruppe A 13 bewerteten Dienstposten Teileinheit/Zeile ... bei der .../Jagdgeschwader ... sowie gegen die "Nichtbeförderung (des Antragstellers) zum Major", also prima facie gegen die Unterlassung statusrechtlicher Maßnahmen, für deren gerichtliche Überprüfung nicht die Wehrdienstgerichte, sondern nach § 82 SG i.V.m. § 17 Abs. 1 WBO die allgemeinen Verwaltungsgerichte sachlich zuständig sind (Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - NZWehrr 2005, 212 und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 44.06
Feststellungsinteresse; Kommandierung; Wiederholungsgefahr
Rn. 20 Die vom Antragsteller erstmals im gerichtlichen Antragsverfahren gerügte Unterlassung seiner Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13 bewerteten Dienstposten kann der Senat im Übrigen nicht in seine Beurteilung einbeziehen, weil dieser Streitgegenstand nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gewesen ist; dieser Streitgegenstand stellt sich deshalb unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 118.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 11 = NZWehrr 1996, 65 und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 - m.w.N.) als unzulässige Klageerweiterung dar.
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