Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterschreitung der zulässigen Mindestflughöhe eines Flugauftrags - Verstoß gegen Pflichten als Disziplinarvorgesetzter - Versetzung zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes aus dienstlichen Gründen
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01
Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: zuletzt Beschlüsse vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 -NVwZ 2001, 1410 [LS]>). Die Anfechtung einer Versetzungsverfügung erfasst grundsätzlich sowohl die Weg- als auch die Zuversetzung (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 [f.]> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01
Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 -NVwZ-RR 2001, 675 = ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>). Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: zuletzt Beschlüsse vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 -
NVwZ 2001, 1410 [LS]>). - BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Beantragung einer Versetzung
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn Störungen, Spannungen oder die Situation des Vertrauensverlustes zwischen dem Soldaten und seinen Vorgesetzten in derselben Einheit oder zwischen dem Soldaten und einer vorgesetzten Dienststelle auftreten (Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 106.96 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 58.97 -, vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Fall einer Spannungsversetzung nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13.Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -).
- BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
Voraussetzungen einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsverwendung eines …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn Störungen, Spannungen oder die Situation des Vertrauensverlustes zwischen dem Soldaten und seinen Vorgesetzten in derselben Einheit oder zwischen dem Soldaten und einer vorgesetzten Dienststelle auftreten (Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 106.96 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 58.97 -, vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Fall einer Spannungsversetzung nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13.Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -).
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 -NVwZ-RR 2001, 675 = ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>). - BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Die Anfechtung einer Versetzungsverfügung erfasst grundsätzlich sowohl die Weg- als auch die Zuversetzung (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 [f.]> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 -NVwZ-RR 2001, 675 = ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>). - BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 14.01
Anspruch eines Soldaten auf bestimmte örtliche Verwendung - Gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Fall einer Spannungsversetzung nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13.Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -). - BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 70.95
Recht der Soldaten: Wegversetzung zur Behebung von Störungen des Dienstbetriebs
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Fall einer Spannungsversetzung nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13.Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -). - BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Fall einer Spannungsversetzung nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlusts "schuld" ist, bzw. ob daran einem der Beteiligten überhaupt eine "Schuld" im Rechtssinne zugewiesen werden kann oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von "Schuld" entziehen (Beschlüsse vom 13.Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - , vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -). - BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98
Verletzung von Fürsorgepflichten
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00
Anspruch des Soldaten auf bestimmte örtliche und fachliche Verwendung - …
- BVerwG, 10.12.1996 - 1 WB 106.96
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …
- BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05
Folgenbeseitigungsanspruch, Fürsorgepflicht, Widerruf unwahrer …
Den Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versetzungsverfügung vom 14. November 2003 hat der Senat mit Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 54.03 - zurückgewiesen.Die Verfahrensakte des BMVg - PSZ I 7 - 696/05 -, die Beschwerdeakten FüL RB - 25-05-11 - B 002/04 und B 007/04, die Personalgrundakte des Antragstellers sowie die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 54.03 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 26.10.2012 - 1 WDS-VR 6.12
Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; dienstliche Verwendung eines Soldaten
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erstreckt sich der Geltungsbereich der Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien nicht nur auf das Verhältnis zwischen einem Soldaten und seinem nächsten (Disziplinar-)Vorgesetzten, sondern erfasst auch die genannten Störungen im Verhältnis zu weiteren (vorgesetzten) Dienststellen oder zu Kameraden eines Soldaten (vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 54.03 -, vom 13. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 2.07 - <insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 449.7 § 48 SBG Nr. 2> …und vom 15. August 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 12.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 47, Rn. 23). - BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 66.04
Repatriierung; Ausland; Dienstvergehen; Spannungen.
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Fall einer Wegversetzung oder Beendigung der Kommandierung nach Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlustes "schuld" ist, oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld entziehen (stRspr.: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 2.00 -, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 - und vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 54.03 -).
- BVerwG, 15.08.2008 - 1 WDS-VR 12.08
Inland - unmittelbar - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für eine …
Vielmehr erfasst Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien auch die genannten Störungen im Verhältnis zu weiteren (vorgesetzten) Dienststellen oder zu Kameraden eines Soldaten oder zu ihm funktionsmäßig gleichgeordneten Personen (vgl. Beschlüsse vom 10. März 2004 BVerwG 1 WB 54.03 und vom 13. Juni 2007 BVerwG 1 WDS-VR 2.07 ). - BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es im Fall einer Wegversetzung oder (vorzeitigen) Beendigung der Kommandierung nach Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlustes "schuld" ist; maßgeblich ist allein, ob der betroffene Soldat objektiv an ihnen beteiligt ist (stRspr, Beschlüsse vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 54.03 -, vom 14. Juli 2005 a.a.O. und vom 1. Juni 2006 - BVerwG 1 WDS-VR 1.06 -).
- BVerwG, 01.06.2006 - 1 WDS-VR 1.06 Das gilt umso mehr, als es nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Fall einer Wegversetzung oder (vorzeitigen) Beendigung der Kommandierung nach Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien nicht darauf ankommt, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlustes "schuld" ist, oder ob die objektiv gegebenen Störungen, Spannungen und Vertrauensverluste auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld entziehen (stRspr, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 54.03 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -).
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