Rechtsprechung
| BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 54.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde eines Soldaten gegen seine Kommandierung an ein ziviles Krankenhaus - Aufrechterhaltung des Begehrens im Wege des Fortsetzungsfeststellungsantrags - Entscheidung des zuständigen militärischen Vorgesetzten über die Verwendung nach Maßgabe des dienstlichen ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 54.86
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 54.86
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78
Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 54.86
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).
- BVerwG, 09.12.1969 - I WB 101.69
Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten auf Grund dienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 54.86
Das Spannungsverhältnis durfte die für den Antragsteller zuständige personalführende Stelle durch eine örtliche Veränderung des lediglich an das Bundeswehrkrankenhaus H. kommandierten Antragstellers beenden, ohne daß es im August 1985 der abschließenden Klärung bedurft hätte, ob die vom Antragsteller erhobenen Vorwürfe berechtigt waren oder nicht (vgl. BVerwGE 43, 38, 41) [BVerwG 09.12.1969 - I WB 101/69]. - BVerwG, 26.02.1982 - 1 WB 158.79
Ausbildung eines Soldaten - Berufsförderungsanspruch - Militärische …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 54.86
über die Art und den Umfang einer militärischen Aus- und Weiterbildung entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach den Grundsätzen militärischer Zweckmäßigkeit (BVerwGE 73, 350 [BVerwG 26.02.1982 - 1 WB 158/79]). - BVerwG, 20.03.1985 - 1 WB 61.83
Soldat - Ausübung des Beschwerderechts - Benachteiligungsverbot - Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 54.86
Daß der BMVg bei seiner Entscheidung die Folgen des Inhalts der Beschwerde für den Dienstbetrieb bedacht und sich in der konkreten Situation für die Kommandierung des Antragsteilers entschieden hat, kann auch im Hinblick auf § 2 WBO nicht beanstandet werden (vgl. BVerwGE 76, 353 355) [BVerwG 20.03.1985 - 1 WB 61/83].
- BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen eines …
Der Vorwurf des Untergebenen, der Vorgesetzte sei zur Erfüllung seiner Aufgaben unfähig, führt notwendigerweise zu unüberbrückbaren Spannungen (BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 54/86).Damit stellt er nicht das dienstliche Bedürfnis für notwendige Personalentscheidungen in Frage; denn wie die ohne Personalmaßnahme nicht mehr zu beseitigenden Spannungen behoben werden, ist eine Frage, deren Lösung letztlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten liegt, wobei er sich von dem Gebot, Gerechtigkeit und Wohlwollen walten zu lassen, leiten lassen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muß (BVerwGE 43, 38, 41 [BVerwG 09.12.1969 - I WB 101/69]; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 54/86).
- BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 70.95
Recht der Soldaten: Wegversetzung zur Behebung von Störungen des Dienstbetriebs
Denn die Lösung der Frage, wie die ohne eine Personalmaßnahme nicht mehr zu beseitigenden, durch Vertrauensverluste eingetretenen Spannungen zu beheben sind, liegt letztlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten, wobei er sich von dem Gebot, Gerechtigkeit walten zu lassen, leiten lassen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muß (vgl. Beschlüsse vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 54.86 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 27.95 -). - BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
Voraussetzungen einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsverwendung eines …
Dabei müssen sie sich allerdings vom Gebot der Gerechtigkeit und des Wohlwollens leiten lassen und haben den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (Beschlüsse vom 9. Dezember 1969 - BVerwG 1 WB 101.69 - <BVerwGE 43, 38 [41]> und vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 54.86 -). - BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 27.95
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Versetzung eines Soldaten auf Zeit - …
Soweit der Antragsteller der Auffassung ist, die aufgetretenen Spannungen seien nicht von ihm zu vertreten, wird damit nicht das dienstliche Bedürfnis für eine notwendige Personalmaßnahme in Frage gestellt; denn die Lösung der Frage, wie die ohne eine Personalmaßnahme nicht mehr zu beseitigenden Spannungen zu beheben sind, liegt letztlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten, wobei er sich von dem Gebot, Gerechtigkeit walten zu lassen, leiten lassen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muß (vgl. Beschlüsse vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 54.86 - und vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -).
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