Rechtsprechung
| BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Soldaten auf Versetzung an einen anderen Ort i.R. einer Umstrukturierung der Heeresfliegertruppe - Anforderungen an Abwägungsmängeln i. R. einer beamtenrechtlichen Versetzungsverfügung mangels Gebrauchmachens des dem Bundesminister der Verteidigung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller dabei durch Überschreitung oder Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78] [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]> und vom 29. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 101, 102.91 -).Hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit seiner Ehefrau am bisherigen Wohnort hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach ein Soldat seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe bleiben zu können, nicht aufgrund der beruflichen Situation seiner Ehefrau durchsetzen kann (NZWehrr 1978, 151; BVerwGE 73, 51 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79] [53]).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94
Vielmehr entscheidet über die Verwendung des Soldaten der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70] [217]>).Der Grundsatz der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran anknüpfende Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwGE 43, 215 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70] [219]).
- BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 33.91
Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags - Nichterledigung der …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94
Diesem gegenüber ist der Feststellungsantrag subsidiär, d.h. er darf nicht anstelle des Anfechtungsantrags gestellt werden (§ 43 Abs. 2 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschluß vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - <NZWehrr 1992, 118>).
- BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94
Es bestand auch ein dienstliches Bedürfnis dafür, einen geeigneten Soldaten auf den Dienstposten LTHOffz (FD) bei der leichten Heeresfliegertransportstaffel ... in N. zu versetzen, weil dieser Dienstposten zu diesem Zeitpunkt frei war und besetzt werden mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 [BVerwG 29.08.1984 - 1 WB 79/82]>, vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 149.84 -, vom 4. November 1987 - BVerwG 1 WB 191.86 - und vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 -). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller dabei durch Überschreitung oder Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78] [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]> und vom 29. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 101, 102.91 -). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller dabei durch Überschreitung oder Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78] [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]> und vom 29. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 101, 102.91 -). - BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94
Es bedarf keiner erneuten, fristwahrenden Antragstellung, sondern lediglich der Umstellung des Antrags auf einen Anfechtungsantrag (Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187>, vom 23. August 1983 - BVerwG 1 WB 14.83 - <NZWehrr 1984, 36> und vom 30. August 1984 - BVerwG 1 WB 116.83, 37.84 - <NZWehrr 1985, 122>). - BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93
Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94
Der Antragsteller hätte in zulässiger Weise statt der Feststellung die Aufhebung der Versetzungsverfügung beantragen können (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -). - BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 86.88
Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94
Dieses Interesse muß nur im Rahmen des dienstlich Möglichen und nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 86.88 - m.w.N.). - BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94
Daher ist das Fehlen eines Sozialplans für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer im Zusammenhang mit organisatorischen Umgliederungen vorgenommenen Versetzung, wenn überhaupt, nur dann von Bedeutung, wenn feststeht oder jedenfalls nicht auszuschließen ist, daß bei Aufstellung eines Sozialplans eine andere Entscheidung getroffen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. November 1976 - BVerwG 1 WB 36.76 -und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -). - BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 93.91
Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Gerichtliche Überprüfbarkeit …
- BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 14.83
Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde - …
- BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89
Beginn der Rechtsbehelfsfrist - Personalgespräch - Eröffnung des Vermerks
- BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 191.86
Aufhebung einer Versetzungsverfügung eines Soldaten unter Berücksichtigung …
- BVerwG, 30.08.1984 - 1 WB 116.83
Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Fernmündliche Einlegung - Erklärung zu …
- BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92
Versetzung eines Soldaten - Wahrung des Prinzips der jederzeitigen Versetzbarkeit …
- OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
Feststellungsinteresse; Flächenstatus; Rücknahme; Subsidiarität
Dabei kann offenbleiben, ob hinsichtlich der Beurteilung der Subsidiarität auf den Zeitpunkt der Klageerhebung (vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 14.11.2007 - 5 B 05.2958 -, juris Rn. 21;… Happ in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 43 Rn. 40;… Helge Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 43 Rn. 117 m.w.N.), nach dem der Rückumwandlungsbescheid erst ergangen ist, oder auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (…vgl. von Albedyll in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Auflage 2021, § 43 Rn. 36 m.w.N; BVerwG, Beschluss vom 24.1.1995 - 1 WB 54.94 -, juris Rn. 3 m.w.N.) abzustellen ist. - BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 9.96
Recht der Soldaten - Sozialplan ist keine Maßnahme i.S. von § 17 Abs. 3 S. 1 WBO
Erst und nur wenn sich Auswirkungen aus der Nichtaufstellung oder nicht ordnungsgemäßen Aufstellung eines Sozialplans auf eine konkrete Personalmaßnahme ergeben sollten, könnte dies in einem gegen die Personalmaßnahme gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung gerügt werden (Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 53.94 -, vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 54.94 -, vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 55.94 - und vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 58.94 -). - BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 97.94
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - …
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer dem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 54.94) -.
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