Rechtsprechung
| BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwendungsansprüche eines Soldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Missbrauch dienstlicher Befugnisse eines Vorgesetzten
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).Diese Ermessensbindung, die rechtlich keinen Bedenken begegnet (vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>; vom 19. August 1981 - BVerwG 1 WB 24.81 - <BVerwGE 73, 246 [f.]> und vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 172.86 - <BVerwGE 83, 333 [f.]>), steht der Versetzung des Antragstellers nach Mainz nicht entgegen.
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 172.86
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95
Diese Ermessensbindung, die rechtlich keinen Bedenken begegnet (vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>; vom 19. August 1981 - BVerwG 1 WB 24.81 - <BVerwGE 73, 246 [f.]> und vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 172.86 - <BVerwGE 83, 333 [f.]>), steht der Versetzung des Antragstellers nach Mainz nicht entgegen.Der Dienstherr ist zwar nicht verpflichtet, den Antragsteller an dieser Einverständniserklärung festzuhalten (vgl. BVerwGE 83, 333 [336]), er ist daran rechtlich aber auch nicht gehindert.
- BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95
Der Senat kann insoweit nur prüfen, ob sich der BMVg bei seiner ablehnenden Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. Beschluß vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [30]>).
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Interessen eingeräumt hat, kommt eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch die sofortige Vollziehung unzumutbare, nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [211 f.]> und vom 27. März 1995 - BVerwG 1 WB 24.95 -). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95
Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.). - BVerwG, 19.08.1981 - 1 WB 24.81
Vereinbarkeit der Versetzung eines Soldaten mit dessen ehrenamtlicher Tätigkeit …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95
Diese Ermessensbindung, die rechtlich keinen Bedenken begegnet (vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>; vom 19. August 1981 - BVerwG 1 WB 24.81 - <BVerwGE 73, 246 [f.]> und vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 172.86 - <BVerwGE 83, 333 [f.]>), steht der Versetzung des Antragstellers nach Mainz nicht entgegen. - BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95
Anordnung einer aufschiebenden Wirkung - Versetzung eines Soldaten
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Interessen eingeräumt hat, kommt eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch die sofortige Vollziehung unzumutbare, nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [211 f.]> und vom 27. März 1995 - BVerwG 1 WB 24.95 -).
- BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 81.95
Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung …
Einen unter dem 19. Juni 1995 gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung des gegen die Versetzung zum 1. Juni 1995 gerichteten Antrags auf gerichtliche Entscheidung anzuordnen, hat der Senat mit Beschluß vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 -, auf dessen Gründe Bezug genommen wird, zurückgewiesen.Die Senatsakte BVerwG 1 WB 54.95, die Verfahrensakte des BMVg - P II 5 - 269/95 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A, B und C, lagen dem Senat bei der Beratung vor.
Der Senat hat in seinem Beschluß vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 - im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ausgeführt:.
- BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Der BMVg ist berechtigt, den Antragsteller an dieser Einverständniserklärung festzuhalten und sie zur Grundlage einer insoweit rechtmäßigen Versetzungsentscheidung zu machen (Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - , vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 81.95 -).Die Tatsache, dass der Antragsteller in dem Personalgespräch vom 13. September 2001 seine weitere Verwendung von der Erfüllung einer zusätzlichen Voraussetzung abhängig gemacht hat, entzieht seinem grundsätzlichen Einverständnis mit dem Standort H. nicht die rechtliche Grundlage; entscheidend ist insoweit vielmehr, dass er die Erklärung in Kenntnis seiner Verpflichtungen als kommunaler Mandatsträger abgegeben hat (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 81.95 -).
- BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98
Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Beantragung einer Versetzung
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Belangen eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 -, vom 24. November 1997 - BVerwG 1 WB 72.97 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -).
- BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 42.95
Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens - …
Der zuständige Vorgesetzte ist zwar nicht verpflichtet, den Antragsteller an dieser Einverständniserklärung festzuhalten, er ist daran rechtlich aber auch nicht gehindert (vgl. Beschluß vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 -). - BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Posten - Anspruch auf eine …
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versetzungsverfügung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch die sofortige Vollziehung der Versetzungsverfügung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [211 f.]>, vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 - und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 WB 72.97 -). - BVerwG, 13.05.1998 - 1 WB 26.98
Beschwerde eines Stabsoffiziers gegen seine Versetzung - Antrag auf beschleunigte …
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Versetzungsverfügung kommt nur dann in Betracht, wenn sich bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch die sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 -, vom 24. November 1997 - BVerwG 1 WB 72.97 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -).
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