Rechtsprechung
| BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 55.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Weiterverpflichtung eines Berufssoldaten - Anforderungen an die Festsetzung der Dienstzeit eines Berufssoldaten - Anspruch auf Aufhebung der Dienstzeitfestsetzung auf sieben Jahre und Festsetzung der Dienstzeit auf zwölf Jahre
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69
Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 55.79
Der Antragsteller widerspricht, vom Berichterstatter auf § 18 Abs. 3 VBO und BVerwGE 33, 307 hingewiesen, einer Verweisung des Rechtsstreits nicht, macht aber geltend, Gegenstand des Verfahrens sei ausschließlich der Anspruch auf Verbescheidung seiner Anfechtungserklärungen, über den umgekehrt in den verschiedenen Verwaltungsgerichtsverfahren nicht entschieden worden sei.Seine beiden Beschwerden vom 8. und 22. Juni 1978 sind reine Untätigkeitsbeschwerden, die den Rechtsweg der Sachbeschwerden teilen (BVerwGE 33, 307) und mit denen im übrigen grundsätzlich nicht die Verfahrensweise des BMVg gerügt werden kann (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. Juni 1969 - 1 WB 104/68).
- BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 64.78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzurechenbarem Fristversäumnis durch …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 55.79
Die Anfechtung der besagten Erklärungen hat der Antragsteller auch in das Eilverfahren vor dem Bayer. Verwaltungsgericht Regensburg - R/O 93 I 78 - und vor dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof - 236 III 78 - und in das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - 2 B 64/78 - eingeführt. - BVerwG, 19.08.1971 - I WB 21.71
Anspruch auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten
Auszug aus BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 55.79
Eine Verweisung der Sache kommt eben wegen der Rechtshängigkeit des Anspruchs, auf den sie sich bezieht, nicht in Betracht; denn die Frage, ob einem Antrag der Einwand der Rechtshängigkeit entgegensteht, ist vor und unabhängig von der Frage des Rechtswegs zu prüfen (vgl. BDE Beschluß vom 26. Juli 1967 - 1 WB 29/67 - BVerwGE 43, 258, 260) [BVerwG 03.08.1971 - I WB 114/70]. - BVerwG, 26.07.1967 - I WB 29.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 55.79
Eine Verweisung der Sache kommt eben wegen der Rechtshängigkeit des Anspruchs, auf den sie sich bezieht, nicht in Betracht; denn die Frage, ob einem Antrag der Einwand der Rechtshängigkeit entgegensteht, ist vor und unabhängig von der Frage des Rechtswegs zu prüfen (vgl. BDE Beschluß vom 26. Juli 1967 - 1 WB 29/67 - BVerwGE 43, 258, 260) [BVerwG 03.08.1971 - I WB 114/70]. - BVerwG, 10.06.1969 - I WB 104.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 55.79
Seine beiden Beschwerden vom 8. und 22. Juni 1978 sind reine Untätigkeitsbeschwerden, die den Rechtsweg der Sachbeschwerden teilen (BVerwGE 33, 307) und mit denen im übrigen grundsätzlich nicht die Verfahrensweise des BMVg gerügt werden kann (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. Juni 1969 - 1 WB 104/68).
- BVerwG, 19.09.1979 - 1 WB 31.79
Vorliegen des Verwaltungsrechtswegs für die Anfechtung einer vorzeitigen …
Sie ist auch wegen der Rechtshängigkeit des Anspruchs, auf den sie sich bezieht, ausgeschlossen (vgl. BDH Beschluß vom 26. Juli 1967 - 1 WB 29/67; BVerwGE 43, 258, 260; BVerwG Beschluß vom 17. Juli 1979 - 1 WB 55/79).
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