Rechtsprechung
| BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
WBO § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, § 21 Abs. 1, 2 Satz 1
Maßnahme, innerdienstliche; Meinungsbildung; Personalentscheidung; Kommandeurverwendung; Gleichwertigkeit. - Wolters Kluwer
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen zur Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen als unmittelbare die Rechte eines Soldaten tangierende Maßnahmen; Einstufung der dienstlichen Tätigkeit als Stellvertreter des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 29.98
Ablehnung der Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Tätigkeit als …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99).Erst im Rahmen einer künftigen Personalentscheidung, z. B. über die Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe (BesGr) A 15 bewerteten Dienstposten, kann die Frage der Würdigung bestimmter dienstlicher Tätigkeiten als Kommandeurverwendung rechtliche Bedeutung erlangen und dann in diesem Rahmen gerichtlich überprüft werden (Beschluss vom 13. Oktober 1998 BVerwG 1 WB 29.98).
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02
Denn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird durch die Antragsschrift oder wenn wie hier ein Beschwerdeverfahren stattgefunden hat, durch die Beschwerdeschrift bestimmt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 BVerwG 1 WB 19.76 m. w. N., vom 29. August 1995 BVerwG 1 WB 33.95 und vom 8. Mai 2001 BVerwG 1 WB 10, 11.01). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02
Ob und inwieweit die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung oder Vorverwendung erfordern, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die der gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 BVerwG 1 WB 24.75, vom 9. Dezember 1999 BVerwG 1 WB 46.99 und vom 24. Mai 2000 BVerwG 1 WB 27.00).
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 27.00
Versetzung eines Soldaten - Ordnungsgemäße Ausschreibung eines Dienstpostens - …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02
Ob und inwieweit die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung oder Vorverwendung erfordern, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die der gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 BVerwG 1 WB 24.75, vom 9. Dezember 1999 BVerwG 1 WB 46.99 und vom 24. Mai 2000 BVerwG 1 WB 27.00). - BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99). - BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90
Soldatengesetz - Dienstpostenwechsel
Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99). - BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94
Recht der Soldaten: Folgen der eingeschränkten Zusage zu einer förderlichen …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02
Die weitergehende rechtliche Würdigung eines vom Beschwerdeverfahren abweichenden Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 BVerwG 1 WB 118.94, vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 17.99 und vom 8. Mai 2001 BVerwG 1 WB 10, 11.01). - BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 16.94
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99). - BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99
Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13 …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99). - BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95
Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens - Verdacht einer …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02
Denn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird durch die Antragsschrift oder wenn wie hier ein Beschwerdeverfahren stattgefunden hat, durch die Beschwerdeschrift bestimmt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 BVerwG 1 WB 19.76 m. w. N., vom 29. August 1995 BVerwG 1 WB 33.95 und vom 8. Mai 2001 BVerwG 1 WB 10, 11.01). - BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93
Auswahlverfahren für die Nachbesetzung eines A 16 Dienstpostens - Nachprüfung der …
- BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 17.99
Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung …
- BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 50.07
Vertrauensperson; Bezirkspersonalrat; Soldatenvertreter; Beteiligungsrecht;: …
Denn Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ist die ursprünglich mit der Beschwerde angefochtene Maßnahme oder Unterlassung in der Gestalt, die sie durch den Beschwerdebescheid gefunden hat (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - BVerwGE 53, 321 , vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171 und zuletzt vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 -).Ein über das Beschwerdeverfahren hinausgehendes Begehren kann vom Senat nicht berücksichtigt werden, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 118.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 11 = NZWehrr 1996, 65, vom 27. Februar 2003 a.a.O. …und vom 31. Januar 2007 a.a.O.).
- BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 65.04 Denn Gegenstand dieses Antrags ist die ursprünglich mit der Beschwerde angefochtene Maßnahme oder Unterlassung in der Gestalt, die sie durch den Beschwerdebescheid gefunden hat (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> m.w.N. und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 -
NZWehrr 2003, 171>;… Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 17 RNr. 16). Die weitergehende rechtliche Würdigung eines vom Beschwerdeverfahren abweichenden Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt hingegen nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 118.94 -
NZWehrr 1996, 65> und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - m.w.N.). - BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 57.04
Gegenvorstellung; Rechtsbehelf
Denn Gegenstand dieses Antrags ist die ursprünglich mit der Beschwerde angefochtene Maßnahme oder Unterlassung in der Gestalt, die sie durch den Beschwerdebescheid gefunden hat (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> m.w.N. und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 -NZWehrr 2003, 171;… Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 17 RNr. 16). Die rechtliche Würdigung eines vom Beschwerdeverfahren abweichenden Vortrags und Streitgegenstands im gerichtlichen Verfahren ist ausgeschlossen, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 118.94 -
NZWehrr 1996, 65> und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - m.w.N.).
- BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 53.06 Denn Gegenstand dieses Antrags ist die ursprünglich mit der Beschwerde angefochtene Maßnahme oder Unterlassung in der Gestalt, die sie durch den Beschwerdebescheid gefunden hat (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - BVerwGE 53, 321 vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171 und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 -).
Die rechtliche Würdigung eines vom Beschwerdeverfahren abweichenden Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt hingegen nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 118.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 11 = NZWehrr 1996, 65, vom 27. Februar 2003 a.a.O. und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 -).
- BVerwG, 04.08.2010 - 1 WB 17.10
Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer beantragten …
Rn. 19 Die vom Antragsteller in den Schriftsätzen vom ... und vom ... geforderte Überprüfung aller Stellenbesetzungen seit dem Jahr 2003 kommt im vorliegenden Verfahren im Übrigen auch deswegen nicht in Betracht, weil dieses Begehren von dem sich aus dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung ergebenden Streitgegenstand nicht umfasst wird und die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (st. Rspr., vgl. u.a. Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171 und vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 -). - BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 27.03
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Ein der Klage- bzw. Antragserweiterung vergleichbares Rechtsinstitut kennt die Wehrbeschwerdeordnung nicht (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> m.w.N., vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 118.94 -NZWehrr 1996, 65> und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - <NZWehrr 2003, 171> m.w.N.). - BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 69.08 Die rechtliche Würdigung eines hiervon abweichenden Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - BVerwGE 53, 321 = NZWehrr 1978, 26 , vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171 sowie zuletzt vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 25.07 - m.w.N.).
- BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 25.07 Die rechtliche Würdigung eines hiervon abweichenden Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - BVerwGE 53, 321 , vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171, vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 -).
- BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 18.11
Rechtmäßigkeit des Schreibens eines Amtsleiters der Bundeswehr über eine …
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr: z.B. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171). - BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 45.06
Anhörungs- und Erörterungspflicht; Beurteilung; Beurteilungsgespräch; …
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 27, vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 51 = NZWehrr 2003, 171 und vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".