Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04 |
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- BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04
Nach wiederholter Mitteilung des BMVg - u.a. in den Verfahren BVerwG 1 WB 73.01, BVerwG 1 WB 5.03 und zuletzt BVerwG 1 WB 60.04 - könnte eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 -, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - , vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).
- BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01
Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04
Nach wiederholter Mitteilung des BMVg - u.a. in den Verfahren BVerwG 1 WB 73.01, BVerwG 1 WB 5.03 und zuletzt BVerwG 1 WB 60.04 - könnte eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 -, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - , vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).
- BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04
Nach wiederholter Mitteilung des BMVg - u.a. in den Verfahren BVerwG 1 WB 73.01, BVerwG 1 WB 5.03 und zuletzt BVerwG 1 WB 60.04 - könnte eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04
Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluss vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04
Bei solchen planerischen Vorstellungen und organisatorischen Maßnahmen handelt es sich in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines bestimmten Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (Beschluss vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>). - BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01
Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 -, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - , vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -). - BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04
Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 84.96 -, vom 15. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 89.96 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - <BVerwGE 113, 76 [78] = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160> und vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - m.w.N.). - BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99
Recht auf Laufbahnwechsel eines Soldaten bei geändertem Berufswunsch - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04
Insbesondere hat der Senat nicht zu prüfen, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung entwickelte Konzeption sinnvoll und zweckmäßig ist (Beschluss vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -NZWehrr 2000, 123 = ZBR 2000, 306>). - BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 46.89
Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Offiziere des Truppendienstes - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04
Die in den einzelnen Ausbildungsreihen aufgrund der - gerichtlich nicht nachprüfbaren - Stärke- und Ausrüstungsnachweisung aus sachlichen Gründen vorgegebene unterschiedliche Dienstpostenstruktur und das dienstliche Interesse an einem vernünftigen Altersaufbau (vgl. hierzu Beschluss vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 46.89 - <BVerwGE 86, 205 [208 f.]>) berechtigen den BMVg im Rahmen seiner Planungen des personellen Ergänzungsbedarfs, für bestimmte AVR eine Umsetzung für Soldaten aus einer bestimmten Teilstreitkraft bzw. aus einer bestimmten Laufbahn für einzelne Zulassungsjahre zu versagen. - BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 67.99
Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung aus …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 -, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - , vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -). - BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92
Verwendungsansprüche eines Beamten - Zulassung zu einer Offizierslaufbahn
- BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 84.96
Ordnungsgemäße Begründung eines Antrags nach § 17 Abs. 4 S. 1 …
- BVerwG, 15.01.1997 - 1 WB 89.96
Anspruch auf Teilnahme an der Ausbildung für die Zulassung zur Laufbahn der …
- BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1 …
Sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (stRspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn OffzMilFD (stRspr: vgl. u.a. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 -, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 -
ZBR 2003, 250>, vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -. Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).
- BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 25.05 Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 84.96 -, vom 15. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 89.96 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - <BVerwGE 113, 76 [78] = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160>, vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - m.w.N. und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).
Insbesondere hat der Senat nicht zu prüfen, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung entwickelte Konzeption sinnvoll und zweckmäßig ist (Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -
NZWehrr 2000, 123 = ZBR 2000, 306> und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -). Mit der Möglichkeit, als "Erstbewerber" zugelassen zu werden, soll erreicht werden, dass jeder Antragsteller einmal die Möglichkeit erhält, am Auswahlverfahren für die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD teilzunehmen (Beschlüsse vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 - und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).
Kommt es nicht zu einer derartigen Empfehlung der Auswahlkonferenz, weil ein Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - formale Voraussetzungen für die Zulassung nicht erfüllt, bedarf es keiner Entscheidung des Amtschefs über seine Nichtzulassung; vielmehr bleibt das PersABw in Gestalt des zuständigen Dezernats zur Erteilung des ablehnenden Bescheides sachlich zuständig (vgl. Nr. 8 Satz 2 und Nrn. 22, 23 Satz 3 der Richtlinie, Abschnitt B Nr. 4 der SDH-Mitt SG 9 Nr. 905 und Beschluss vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).
- BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 38.05 Diese Anknüpfung an den Bedarf als Voraussetzung für eine angestrebte Laufbahnzulassung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160 und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 - m.w.N.).
Diese Bedarfsermittlung ist im Übrigen nach ständiger Rechtsprechung des Senats wehrdienstgerichtlich nicht überprüfbar (Beschluss vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 - m.w.N.).
Mit der Möglichkeit, als Erstbewerber zugelassen zu werden, soll erreicht werden, dass jeder Antragsteller einmal die Möglichkeit erhält, am Auswahlverfahren für die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD teilzunehmen (Beschlüsse vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38.01, 39.01 - und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).
Kommt es nicht zu einer derartigen Empfehlung der Auswahlkonferenz, weil ein Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - formale Voraussetzungen für die Zulassung nicht erfüllt, bedarf es keiner Entscheidung des Amtschefs über seine Nichtzulassung; vielmehr bleibt das PersABw in Gestalt des zuständigen Dezernats zur Erteilung des ablehnenden Bescheides sachlich zuständig (Beschluss vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).
- BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
Zulassung; Laufbahnzulassung; charakterliche Eignung; Eignung; Prognose; …
Nach mehrfacher Mitteilung des BMVg in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 73.01, BVerwG 1 WB 5.03, BVerwG 1 WB 55.04 und BVerwG 1 WB 60.04) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).
Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher im Wehrbeschwerdeverfahren nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 Satz 1 VwGO analog; u.a. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).
- BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren
Dem Senat ist aus einem vergleichbaren Verfahren bekannt, dass jedenfalls schon seit dem Auswahljahr 2004 für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nur noch die sanitätsdienstlichen AVR unter dem Schlüssel 85 für die Bedarfsermittlung und den Eignungs- und Leistungsvergleich maßgeblich waren (vgl. den Vortrag der Beteiligten und den Beschluss des Senats vom 10. März 2005 im Verfahren BVerwG 1 WB 55.04, in dem der Bundesminister der Verteidigung auch eine Liste der 22 neuen sanitätsdienstlichen AVR unter dem Schlüssel 85 vorgelegt hat). - BVerwG, 01.08.2006 - 1 WDS-VR 3.06 Die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD nach § 40 Abs. 1, § 44 SLV i.V.m. Nr. 801 ff. ZDv 20/7 stellt keine "Ernennung" im Sinne des § 4 Abs. 1 SG, also keine statusbegründende oder statusberührende Entscheidung dar; sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 - und vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - PersV 2005, 388).
Der BMVg hat wiederholt - u.a. in den Verfahren BVerwG 1 WB 73.01, 1 WB 5.03, 1 WB 55.04, 1 WB 60.04 und 1 WB 25.05 - und auch im vorliegenden Verfahren mitgeteilt, dass eine nachträgliche Zulassung von Bewerbern, hier des Antragstellers für das Auswahljahr 2006, noch möglich wäre, wenn der Antrag des Antragstellers in der Hauptsache erfolgreich wäre.
- BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 33.05
Freistellung vom militärischen Dienst; personeller Überhang; vorgezogene …
Insbesondere hat der Senat nicht zu prüfen, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung entwickelte Konzeption sinnvoll und zweckmäßig ist (vgl. dazu allgemein: Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - Buchholz 236.11 § 5 SLV Nr. 3 = NZWehrr 2000, 123, vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 - und vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 -). - BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 37.05
Laufbahn, Feldwebel, Zulassung, Eignung, ziviler Berufsabschluss.
Insbesondere hat der Senat nicht zu prüfen, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung entwickelte Konzeption sinnvoll und zweckmäßig ist (Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - Buchholz 236.11 § 5 SLV Nr. 3 = NZWehrr 2000, 123 und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -). - BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 38.06
Bedarfsermittlung; Fachausbildung; Freistellung vom militärischen Dienst; …
Insbesondere hat der Senat nicht zu prüfen, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung entwickelte Konzeption sinnvoll und zweckmäßig ist (vgl. dazu allgemein: Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - Buchholz 236.11 § 5 SLV Nr. 3 = NZWehrr 2000, 123, vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -, vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 - …und vom 28. März 2006 a.a.O.). - BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08 Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160, vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 - und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 38.05 -).
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