Rechtsprechung
| BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 55.05 |
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- BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99
Recht auf Laufbahnwechsel eines Soldaten bei geändertem Berufswunsch - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 55.05
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - Buchholz 236.11 § 5 SLV Nr. 3 = NZWehrr 2000, 123, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -).Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den jeweiligen Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f., vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - a.a.O. und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -).
Insbesondere hat der Senat nicht zu prüfen, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung entwickelte Konzeption sinnvoll und zweckmäßig ist (Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - a.a.O. und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 37.05 -).
- BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 37.05
Laufbahn, Feldwebel, Zulassung, Eignung, ziviler Berufsabschluss.
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 55.05
Die Entscheidung über die Zulassung von Fachunteroffizieren (aller Laufbahnen) zu einer Laufbahn der Feldwebel gemäß § 27 Abs. 1 SG i.V.m. § 3 Abs. 3, § 20 SLV betrifft keine statusrechtliche Angelegenheit; sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (stRspr, vgl. u.a Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2 = NZWehrr 2005, 119 m.w.N. und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 37.05 -).Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, den Laufbahnen der Feldwebel nur dann weitere Soldaten zuzuführen, wenn hierfür ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160, vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 - m.w.N. und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 37.05 -).
Insbesondere hat der Senat nicht zu prüfen, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung entwickelte Konzeption sinnvoll und zweckmäßig ist (…Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - a.a.O. und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 37.05 -).
- BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit - Voraussetzungen einer …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 55.05
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - Buchholz 236.11 § 5 SLV Nr. 3 = NZWehrr 2000, 123, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -).Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den jeweiligen Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog;… Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f., vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - a.a.O. und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -).
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 55.05
Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den jeweiligen Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f., vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - a.a.O. und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -). - BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01
Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 55.05
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - Buchholz 236.11 § 5 SLV Nr. 3 = NZWehrr 2000, 123, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -). - BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
Laufbahn; Feldwebel; Eignung; Beurteilungsspielraum; Disziplinarbußen; …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 55.05
Die Entscheidung über die Zulassung von Fachunteroffizieren (aller Laufbahnen) zu einer Laufbahn der Feldwebel gemäß § 27 Abs. 1 SG i.V.m. § 3 Abs. 3, § 20 SLV betrifft keine statusrechtliche Angelegenheit; sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (stRspr, vgl. u.a Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2 = NZWehrr 2005, 119 m.w.N. und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 37.05 -). - BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 55.05
Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, den Laufbahnen der Feldwebel nur dann weitere Soldaten zuzuführen, wenn hierfür ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160, vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 - m.w.N. und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 37.05 -). - BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 25.05
Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 55.05
Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, den Laufbahnen der Feldwebel nur dann weitere Soldaten zuzuführen, wenn hierfür ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160, vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 - m.w.N. und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 37.05 -).
- BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 47.05 Die Entscheidung über die Zulassung von Fachunteroffizieren (aller Laufbahnen) zu einer Laufbahn der Feldwebel gemäß § 27 Abs. 1 und 3 SG i.V.m. § 3 Abs. 3, § 20 SLV betrifft keine statusrechtliche Angelegenheit; sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (stRspr, vgl. u.a Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2 = NZWehrr 2005, 119 m.w.N., vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 37.05 - und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 55.05 -).
Dem Senat ist durch eine Auskunft des BMVg - PSZ I 7 - vom 21. April 2006 (im Verfahren BVerwG 1 WB 55.05) bekannt, dass die nachträgliche Einsteuerung eines Soldaten, der sich um die Zulassung zu einer Feldwebellaufbahn bewirbt, bei Erfüllung der Bedarfs- und Eignungsvoraussetzungen grundsätzlich noch möglich ist.
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