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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17495
BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19 (https://dejure.org/2020,17495)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2020 - 1 WB 55.19 (https://dejure.org/2020,17495)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 (https://dejure.org/2020,17495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SBG § 38 Abs. 3; Zentrale Dienstvorschrift A-2211/3 (Reisen von Mitgliedern der Interessenvertretungen)
    Anhörungsrecht; Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Gestaltungswirkung; Grundsatzregelung; Mitbestimmungsrecht; Regelungscharakter; Reisen von Mitgliedern der Interessenvertretungen; norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

  • rechtsinformationen.bund.de

    Reisen von Mitgliedern der Interessenvertretungen; norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Beteiligungsrechten nach dem Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz; Erforderlichkeit einer Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses gemäß § 38 Abs. 3 SBG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SBG § 38 Abs. 3
    Verletzung von Beteiligungsrechten nach dem Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz ; Erforderlichkeit einer Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses gemäß § 38 Abs. 3 SBG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Mitbestimmungsrecht bei Reiserichtlinie

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Mitbestimmungsrecht bei Reiserichtlinie

Papierfundstellen

  • BVerwGE 168, 97
  • NVwZ-RR 2020, 835
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.02.2012 - 6 P 26.10

    Personalvertretungsrecht; Mitwirkungsbedürftigkeit einer Verwaltungsvorschrift; …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19
    Der Begriff der Verwaltungsanordnung beschreibt in seiner personalvertretungsrechtlichen Bedeutung, insoweit ähnlich wie der Begriff der Grundsatzregelung, jede Regelung mit allgemein gültigen Charakter, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls aber gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten trifft, ohne dass es auf die Form ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 6 P 26.10 - Buchholz 251.2 § 90 BlnPersVG Nr. 1 Rn. 10).

    Sie muss auf eine Veränderung des bestehenden Zustands gerichtet sein; nach ihrer Durchführung müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 6 P 26.10 - Buchholz 251.2 § 90 BlnPersVG Nr. 1 Rn. 18 und zuletzt vom 25. Juni 2019 - 5 P 3.18 - juris LS und Rn. 13 ff., jeweils m.w.N.).

    Gleiches gilt für bloß norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 6 P 26.10 - Buchholz 251.2 § 90 BlnPersVG Nr. 1 Rn. 19 …und vom 11. Dezember 2012 - 6 P 2.12 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 24 Rn. 13).

  • BVerwG, 25.06.2019 - 5 P 3.18

    Anspruch auf Feststellung eines Mitwirkungsrechts bezüglich Änderungen des …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19
    Sie muss auf eine Veränderung des bestehenden Zustands gerichtet sein; nach ihrer Durchführung müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 6 P 26.10 - Buchholz 251.2 § 90 BlnPersVG Nr. 1 Rn. 18 und zuletzt vom 25. Juni 2019 - 5 P 3.18 - juris LS und Rn. 13 ff., jeweils m.w.N.).

    In der so zu verstehenden Gestaltungswirkung ist zugleich das in der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angesprochene Erfordernis einer unmittelbaren Regelung der Belange der Betroffenen der Sache nach aufgegangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 5 P 3.18 - juris LS und Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 20 A 878/12

    Bestehen eines erheblich dienstlichen Interesses an der Benutzung eines …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19
    Nr. 202 ZDv A-2211/3 deckt sich weitestgehend mit Passagen aus dem in Fußnote 2 angegebenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26. März 2013 - 20 A 878/12.PVB - (…juris Rn. 40 und 42).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 41.09

    Uniformtragepflicht; freigestelltes Mitglied des Personalrats; …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19
    Rn. 26 Der Senat hat ferner - in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht - entschieden, dass eine Anordnung (im konkreten Fall: Uniformtragepflicht für freigestellte Personalratsmitglieder) nicht der Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses nach § 37 SBG a.F. (jetzt § 38 SBG) bedarf, wenn sie keinen regelnden Charakter hat, sondern lediglich eine bestehende Dienstvorschrift, bei deren Erlass der Gesamtvertrauenspersonenausschuss ordnungsgemäß beteiligt wurde, konkretisiert und erläutert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 WB 41.09 - BVerwGE 138, 40 Rn. 46).
  • BVerwG, 11.12.2012 - 6 P 2.12

    Mitwirkung des Personalrats bei Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen; …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19
    Gleiches gilt für bloß norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 6 P 26.10 - Buchholz 251.2 § 90 BlnPersVG Nr. 1 Rn. 19 und vom 11. Dezember 2012 - 6 P 2.12 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 24 Rn. 13).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 6 P 17.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung des Leiters einer Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19
    Rn. 29 In der Rechtsprechung ist insbesondere anerkannt, dass eine Verwaltungsanordnung mit gestaltender bzw. regelnder Wirkung nicht vorliegt, wenn lediglich normative (gesetzliche, verordnungsrechtliche, tarifvertragliche) Bestimmungen wiedergegeben und bekanntgemacht werden (vgl. für tarifvertragliche Regelungen BVerwG, Beschluss vom 22. März 1990 - 6 P 17.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 3 S. 2).
  • BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 24.16

    Anhörungsrecht; Auslandseinsatz; Beteiligungsrecht; Betreuungseinrichtung im …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19
    Rn. 25 aa) Unter Grundsatzregelungen im Sinne des § 38 Abs. 3 SBG sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 30. November 2017 - 1 WB 24.16 - Buchholz 449.7 § 42 SBG Nr. 2 Rn. 20) insbesondere innerdienstliche Anordnungen zu verstehen, die für eine Vielzahl von Fällen gelten.
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 28.96

    Recht der Soldaten - Gesamtvertrauenspersonenausschuß, Geltendmachung einer …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19
    Der Senat hat jedoch bereits unter der Geltung der Vorgängervorschriften (§ 36 Abs. 5, § 32 Abs. 7 i.V.m. § 16 SBG a.F.) entschieden, dass dort, wo Beteiligungsrechte nicht einer einzelnen Vertrauensperson, sondern einem Gremium von Vertrauenspersonen zugewiesen sind, dieses Gremium in gleicher Weise wie sonst die Vertrauensperson eine Verletzung ihrer Befugnisse im Beschwerdeweg geltend machen kann; das Verbot gemeinschaftlicher Beschwerden (§ 1 Abs. 4 WBO) steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383 …und vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 13;… zustimmend Höges, in: Wolf/Höges, SBG, Stand Dezember 2019, § 36 SBG a.F. Rn. 30).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 1 WB 29.11

    Rechtsschutz des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesministerium der …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19
    Der Senat hat jedoch bereits unter der Geltung der Vorgängervorschriften (§ 36 Abs. 5, § 32 Abs. 7 i.V.m. § 16 SBG a.F.) entschieden, dass dort, wo Beteiligungsrechte nicht einer einzelnen Vertrauensperson, sondern einem Gremium von Vertrauenspersonen zugewiesen sind, dieses Gremium in gleicher Weise wie sonst die Vertrauensperson eine Verletzung ihrer Befugnisse im Beschwerdeweg geltend machen kann; das Verbot gemeinschaftlicher Beschwerden (§ 1 Abs. 4 WBO) steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383 und vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 13;… zustimmend Höges, in: Wolf/Höges, SBG, Stand Dezember 2019, § 36 SBG a.F. Rn. 30).
  • BVerwG, 13.11.2025 - 1 WB 57.24

    Vorschlagsrecht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses

    Rn. 18 e) Die Einlegung des Rechtsmittels durch den hierzu auch unstreitig durch einen Beschluss des Gremiums ermächtigten Sprecher des Antragstellers am 10. März 2023 wahrt die hier mit der Bekanntgabe des Schreibens vom 17. Februar 2023, mit dem über die Erledigung des Vorschlags informiert wurde, laufende Monatsfrist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 17 und vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 17 f.).

    Die Gestaltungswirkung bzw. der Regelungscharakter fehlen, wenn die Anordnung lediglich Verwaltungsregeln erläutert, Hinweise auf die Rechtslage gibt, nur allgemeine Weisungen zur Erledigung der Dienstgeschäfte enthält oder bloße Rechtsansichten äußert bzw. bestehende dienstliche Verpflichtungen konkretisiert (BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 28 …und vom 20. März 2024 - 1 WB 4.23 - PersV 2024, 325 Rn. 24 f.).

    Dies gilt unbeschadet des Umstandes, dass sie im innerdienstlichen Raum Verbindlichkeit gegenüber denjenigen Mitarbeitern beansprucht, die diese Normativbestimmungen - in der vorgegebenen Auslegung - zu vollziehen haben (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 29).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2023 - 3 M 50/23

    Untersagung von unerlaubtem virtuellen Automatenspiel; Bekanntmachung der …

    Sie steht damit konkludent unter dem Vorbehalt einer davon abweichenden Auslegung der Norm durch die Rechtsprechung (zu normeninterpretierenden Verwaltungsvorschriften: vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 55/19 - juris; Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 3/09 - juris; SchlHFG, Urteil vom 16. November 2022 - 4 K 20/21 - juris).
  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21

    Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von …

    Rn. 31 g) Die Einlegung des Rechtsmittels durch den Sprecher des Antragstellers am 23. April 2020 wahrt die hier laufende Monatsfrist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 17 und vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - juris Rn. 17 f.).

    Gleiches gilt für bloß norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 23.19 - Buchholz 449.7 § 38 SBG Nr. 1 Rn. 23 ff. sowie - 1 WB 55.19 - Buchholz 449.7 § 38 SBG Nr. 2 Rn. 27 ff. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 KN 66/22

    Immissionsbasierte Abgrenzung; Aktionsprogramme; Außenwirkung; …

    Dies sind vor allem Verwaltungsvorschriften, die die richtige, zweckmäßige und inhaltliche Ausübung der Verwaltungstätigkeit gewährleisten sollen (BVerwG, Beschluss vom 30.4.2020 - 1 WB 55.19 -, juris Rn. 25), etwa indem sie norminterpretierend Vorschriften konkretisieren und Zweifelsfälle im Sinne einer einfachen und gleichartigen Handhabung klären oder die Ausübung etwa vorhandener Ermessens- oder Beurteilungsspielräume lenken (BVerwG…, Urteil vom 21.11.2017 - 5 C 2.16 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 12.24

    Anforderungen an vorläufige Regelungen nach § 43 Abs. 2 SBG

    Rn. 20 f) Die Einlegung des Rechtsmittels durch den Sprecher des Antragstellers am 19. Januar 2023 wahrt die hier mit der Bekanntgabe der vorläufigen Inkraftsetzung durch das am 23. Dezember 2022 per E-Mail übermittelte Schreiben des Generalinspekteurs laufende Monatsfrist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 17 und vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 17 f.).

    Die Gestaltungswirkung bzw. der Regelungscharakter fehlen, wenn die Anordnung lediglich Verwaltungsregeln erläutert, Hinweise auf die Rechtslage gibt, nur allgemeine Weisungen zur Erledigung der Dienstgeschäfte enthält oder bloße Rechtsansichten äußert bzw. bestehende dienstliche Verpflichtungen konkretisiert (BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 28 …und vom 20. März 2024 - 1 WB 4.23 - PersV 2024, 325 Rn. 24 f.).

  • BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 4.23

    Keine Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses bei lediglich …

    Die Gestaltungswirkung bzw. der Regelungscharakter fehlen, wenn die Anordnung lediglich Verwaltungsregeln erläutert, Hinweise auf die Rechtslage gibt, nur allgemeine Weisungen zur Erledigung der Dienstgeschäfte enthält oder bloße Rechtsansichten äußert bzw. bestehende dienstliche Verpflichtungen konkretisiert (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 28).

    Dies gilt unbeschadet des Umstandes, dass sie im innerdienstlichen Raum Verbindlichkeit gegenüber denjenigen Mitarbeitern beansprucht, die diese Normativbestimmungen - in der vorgegebenen Auslegung - zu vollziehen haben (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 29).

  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 19.21

    Beteiligungsrechte des Gesamtvertrauenspersonenausschusses bei der Verlängerung …

    Rn. 26 h) Der Antrag ist auch fristgerecht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - Rn. 17 und vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - Buchholz 449.7 § 39 SBG Nr. 2 Rn. 17) gestellt.

    Rn. 35 aa) Entgegen der Rechtsauffassung des Bundesministeriums der Verteidigung zielte der Vorschlag auch auf eine - dem Runderlass vom 17. Dezember 2020 vergleichbare, aber inhaltlich nicht identische - Grundsatzregelung im Sinne des § 38 Abs. 3 SBG (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 23.19 - PersV 2020, 423 Rn. 23 ff. und - 1 WB 55.19 - Buchholz 449.7 § 38 SBG Nr. 2 Rn. 27 ff m.w.N.).

  • BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 2.25

    Vorläufige Inkraftsetzung einer Allgemeinen Regelung; COVID-19 Impfung; …

    Die Gestaltungswirkung bzw. der Regelungscharakter fehlen, wenn die Anordnung lediglich Verwaltungsregeln erläutert, Hinweise auf die Rechtslage gibt, nur allgemeine Weisungen zur Erledigung der Dienstgeschäfte enthält oder bloße Rechtsansichten äußert bzw. bestehende dienstliche Verpflichtungen konkretisiert (BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 28 …und vom 20. März 2024 - 1 WB 4.23 - PersV 2024, 325 Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 26.22

    Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung mit Hinweisen zur geltenden …

    Die Gestaltungswirkung bzw. der Regelungscharakter fehlen, wenn die Anordnung lediglich Verwaltungsregeln erläutert, Hinweise auf die Rechtslage gibt, nur allgemeine Weisungen zur Erledigung der Dienstgeschäfte enthält oder bloße Rechtsansichten äußert bzw. bestehende dienstliche Verpflichtungen konkretisiert (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 28).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

    Bei der VwV-HundeG LSA handelt sich folglich um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die die gleichmäßige Auslegung und Anwendung des Rechts sichern soll, und steht damit konkludent unter dem Vorbehalt einer davon abweichenden Auslegung der Norm durch die Rechtsprechung (zu normeninterpretierenden Verwaltungsvorschriften: vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 55/19 - juris Rn. 29;… Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 3/09 - juris Rn. 38; SchlHFG…, Urteil vom 16. November 2022 - 4 K 20/21 - juris Rn. 45).
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