Rechtsprechung
| BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit einer Versetzungsmaßnahme eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf einen bestimmten Dienstposten - Anforderungen an das dienstliche Bedürfnis nach einer Wegversetzung - Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller dabei durch Überschreitung oder Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 29. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 101, 102.91 -).Daß Haus- oder Wohnungseigentum am bisherigen Standort oder in dessen Nähe kein Versetzungshindernis ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 210 [215]; Beschluß vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller dabei durch Überschreitung oder Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 29. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 101, 102.91 -).Im übrigen hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach ein Soldat seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe bleiben zu können, nicht aufgrund der beruflichen Situation seiner Ehefrau durchsetzen kann (vgl. NZWehrr 1978, 151; BVerwGE 73, 51 [53]).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94
Vielmehr entscheidet darüber, ob der Soldat versetzt werden soll, der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).Der Grundsatz der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran anknüpfende Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwGE 43, 215 [219]).
- BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94
Daher ist das Fehlen eines Sozialplans für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer im Zusammenhang mit organisatorischen Umgliederungen vorgenommenen Versetzung, wenn überhaupt, nur dann von Bedeutung, wenn feststeht oder jedenfalls nicht auszuschließen ist, daß bei Aufstellung eines Sozialplans eine andere Entscheidung getroffen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. November 1976 - BVerwG 1 WB 36.76 -und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -). Daß Haus- oder Wohnungseigentum am bisherigen Standort oder in dessen Nähe kein Versetzungshindernis ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 210 [215]; Beschluß vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).
- BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 33.91
Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags - Nichterledigung der …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94
Diesem gegenüber ist der Feststellungsantrag subsidiär, d.h. er darf nicht anstelle des Aufhebungsantrags gestellt werden (§ 43 Abs. 2 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschluß vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - <NZWehrr 1992, 118>). - BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94
Es besteht auch ein dienstliches Bedürfnis dafür, einen geeigneten Soldaten auf den Dienstposten bei der 1./Fliegende Abteilung ... in Ni. zu versetzen, weil dieser Dienstposten zu diesem Zeitpunkt frei war und besetzt werden mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 149.84 -, vom 4. November 1987 - BVerwG 1 WB 191.86 - und vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 -). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller dabei durch Überschreitung oder Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 29. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 101, 102.91 -). - BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94
Es bedarf keiner erneuten, fristwahrenden Antragstellung, sondern lediglich der Umstellung des Antrags in einen Aufhebungsantrag (Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187>, vom 23. August 1983 - BVerwG 1 WB 14.83 - <NZWehrr 1984, 36> und vom 30. August 1984 - BVerwG 1 WB 116.83, 37.84 - <NZWehrr 1985, 122>). - BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93
Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94
Der Antragsteller hätte in zulässiger Weise statt der Feststellung die Aufhebung der Versetzungsverfügung beantragen können (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -). - BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 86.88
Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94
Dieses Interesse muß nur im Rahmen des dienstlich Möglichen und nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 86.88 - m.w.N.). - BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 93.91
Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Gerichtliche Überprüfbarkeit …
- BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 14.83
Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde - …
- BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89
Beginn der Rechtsbehelfsfrist - Personalgespräch - Eröffnung des Vermerks
- BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 191.86
Aufhebung einer Versetzungsverfügung eines Soldaten unter Berücksichtigung …
- BVerwG, 30.08.1984 - 1 WB 116.83
Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Fernmündliche Einlegung - Erklärung zu …
- BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92
Versetzung eines Soldaten - Wahrung des Prinzips der jederzeitigen Versetzbarkeit …
- BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 28.95
Versetzung eines Berufssoldaten - Besoldungsansprüche eines Soldaten
Es bedarf keiner erneuten, fristwahrenden Antragstellung (Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187>, vom 23. August 1983 - BVerwG 1 WB 14.83 - <NZWehrr 1984, 36>, vom 30. August 1984 - BVerwG 1 WB 116.83, 37.84 - <NZWehrr 1985, 122> und vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 55.94 -).Das dienstliche Bedürfnis dafür, einen geeigneten Stabsoffizier auf den Dienstposten eines LfzTStOffz/RüstStOffz beim HA Abteilung IV zu versetzen, ergab sich schon daraus, daß dieser neugeschaffene Dienstposten besetzt werden mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 149.84 -, vom 4. November 1987 - BVerwG 1 WB 191.86 -, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - und vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 55.94 -).
- BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 9.96
Recht der Soldaten - Sozialplan ist keine Maßnahme i.S. von § 17 Abs. 3 S. 1 WBO
Erst und nur wenn sich Auswirkungen aus der Nichtaufstellung oder nicht ordnungsgemäßen Aufstellung eines Sozialplans auf eine konkrete Personalmaßnahme ergeben sollten, könnte dies in einem gegen die Personalmaßnahme gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung gerügt werden (Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 53.94 -, vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 54.94 -, vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 55.94 - und vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 58.94 -). - BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Eignung für einen Dienstposten - …
Es bestand auch ein dienstliches Bedürfnis für die Zuversetzung auf den Dezernatsleiter-Dienstposten beim PSABw GEB PERFIS, weil dieser Dienstposten zum 1. Januar 1996 eingerichtet wurde und besetzt werden mußte (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 4. November 1987 - BVerwG 1 WB 191.86 - und vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 55.94 - Nr. 5 Buchstaben a und c der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -). - BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 53.94
Rechtmäßigkeit einer in einem Personalgespräch getroffenen Versetzungsmaßnahme - …
Das ergeben die vom BMVg im Verfahren BVerwG 1 WB 55.94 mit Schreiben vom 29. August 1994 mitgeteilten Zahlen in deutlicher Weise.
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