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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 55.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16703
BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 55.99 (https://dejure.org/1999,16703)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1999 - 1 WB 55.99 (https://dejure.org/1999,16703)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 1 WB 55.99 (https://dejure.org/1999,16703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umgang mit einem in einem Personalgespräch erstellten Vermerk in der Personalakte eines Soldaten - Anspruch auf Neufassung oder Entfernung eines geschwärzten Gesprächsvermerks - Inhalte von Personalaktendaten der Beamten und Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.09.1968 - I WB 19.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 55.99
    Für das vom Antragsteller verfolgte Rechtsschutzziel, den Vermerk der SDH über das Personalgespräch vom 15. Oktober 1996 aus seiner Personalakte zu entfernen und durch eine Neufassung zu ersetzen, ist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (vgl. Beschlüsse vom 10. September 1968 - BVerwG 1 WB 19.68 - <BVerwGE 33, 183 [f.]> und vom 15. Juli 1975 - BVerwG 1 WB 121.74 - ,).

    Nach der Rechtsprechung des Senats gelten die für das Personalaktenrecht der Beamten entwickelten Grundsätze für die Bestimmung des § 29 SG entsprechend (Beschluß vom 10. September 1968 - BVerwG 1 WB 19.68 - ).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 17.14

    Anspruch auf Korrektur eines Vermerks über ein Personalgespräch

    Im Sinne dieses materiellen Personalaktenbegriffs (vgl. dazu im Einzelnen: Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 89.90, 113.90 - BVerwGE 93, 28 = NZWehrr 1991, 158 …und vom 23. November 2011 - BVerwG 1 WNB 5.11 - Rn. 11 m.w.N.) gehören die Vermerke über den Inhalt von Personalgesprächen mit den wesentlichen Aussagen und Feststellungen der Gesprächsteilnehmer sowie dem Gesprächsergebnis zu den Personalaktendaten (ebenso: Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 55.99 - Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 4).

    Rn. 31 Auch unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung zur Schwärzung von Personalaktendaten (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 55.99 - Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 4) bleibt das Rechtsschutzanliegen des Antragstellers ohne Erfolg.

  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 90.00

    Beurteilung eines Berufssoldaten - Schwärzung handschriftlicher Bemerkungen eines …

    Da die Stellungnahme des Antragstellers zu der Beurteilung in der Personalakte verbleibt, reicht es aus, wenn die unzulässiger Weise in die Akten gelangten Bemerkungen des nächsten Disziplinarvorgesetzten geschwärzt werden (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 55.99 - < Buchholz 236.1 § 29 Nr. 4 = ZBR 2000, 129>).

    Nach der Rechtsprechung des Senats gelten die für das Personalaktenrecht der Beamten entwickelten Grundsätze für die Personalakten der Soldaten entsprechend (Beschlüsse vom 10. September 1968 - BVerwG 1 WB 19.68 - <BVerwGE 33, 183 [f.]> und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 55.99 - ).

  • VG Düsseldorf, 26.08.2016 - 13 K 1968/14

    Entfernungsanspruch Personalakte Teilzeitantrag gesundheitsrelevante Unterlagen …

    Rn. 55 vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - 1 WB 55/99 -, juris,.
  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 76-81.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Anhaltspunkte dafür, dass das PersABw mit seiner Ablehnung vom 30. März 2000, mit dem Antragsteller ein weiteres Personalgespräch zu führen, gegen diese Richtlinien, die rechtlich nicht zu beanstanden sind (Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 55.99 - ), verstoßen haben könnte, sind nicht ersichtlich.
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