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| BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 56.06 |
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Ermessensentscheidung; Versetzung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 56.06
Rn. 22 Der Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils mit zahlreichen Nachweisen).Das dienstliche Bedürfnis für die - hier zwischen den Beteiligten allein strittige - Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 a.a.O. und vom 10. Oktober 2002 a.a.O., jeweils m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldatinnen und Soldaten vom 3. März 1988 in der zuletzt am 11. August 1998 geänderten Fassung - Versetzungsrichtlinien -).
Das für eine Versetzung notwendige dienstliche Bedürfnis kann sich allein daraus ergeben, dass ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (Beschluss vom 10. Oktober 2002 a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 56.06
Rn. 22 Der Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils mit zahlreichen Nachweisen).Das dienstliche Bedürfnis für die - hier zwischen den Beteiligten allein strittige - Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 a.a.O. …und vom 10. Oktober 2002 a.a.O., jeweils m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldatinnen und Soldaten vom 3. März 1988 in der zuletzt am 11. August 1998 geänderten Fassung - Versetzungsrichtlinien -).
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03
Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 56.06
Zusätzlich kommt unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ein berechtigtes Feststellungsinteresse dann in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = NZWehrr 2004, 163, vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 24.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 1 und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 34.03 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 15.01
Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Entzug eines …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 56.06
Rn. 18 Bei dieser Sachlage kann das Rechtsschutzbegehren umgestellt und das Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO mit dem Feststellungsantrag fortgesetzt werden, dass die Versetzungsverfügung vom 8. März 2006 in der Gestalt des Beschwerdebescheids vom 5. Juli 2006 rechtswidrig gewesen ist (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - BVerwGE 103, 278 = Buchholz 252 § 9 SBG Nr. 1 und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6 = NZWehrr 2001, 165). - BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03
Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 56.06
Zusätzlich kommt unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ein berechtigtes Feststellungsinteresse dann in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = NZWehrr 2004, 163, vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 24.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 1 und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 34.03 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 53.95
Recht der Soldaten: Umfang der Rechte einer Vertrauensperson, …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 56.06
Rn. 18 Bei dieser Sachlage kann das Rechtsschutzbegehren umgestellt und das Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO mit dem Feststellungsantrag fortgesetzt werden, dass die Versetzungsverfügung vom 8. März 2006 in der Gestalt des Beschwerdebescheids vom 5. Juli 2006 rechtswidrig gewesen ist (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - BVerwGE 103, 278 = Buchholz 252 § 9 SBG Nr. 1 und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6 = NZWehrr 2001, 165). - BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 29.97
Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Bekanntmachung einer …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 56.06
Soweit in der Kommentarliteratur angenommen wird, dass eine Versetzungsverfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme nicht zu begründen ist und nur die Ablehnung eines Antrags auf Versetzung einer Begründung bedarf (…so Scherer/Alff, Soldatengesetz, 7. Aufl. 2003, § 3 Rn. 78), ergibt sich dies nicht aus dem hierzu zitierten Beschluss des Senats vom 1. Oktober 1997 (BVerwG 1 WB 29.97 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 23 = NZWehrr 1998, 120). - BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 34.03
Voraussetzungen für einen Dienstpostenwechsel - Rechtmäßigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 56.06
Zusätzlich kommt unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ein berechtigtes Feststellungsinteresse dann in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = NZWehrr 2004, 163, vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 24.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 1 und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 34.03 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.
Diese Bestimmung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Senats im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (vgl. z.B. Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 56.06 - Rn. 23 f.). - BVerwG, 09.01.2008 - 1 WDS-VR 10.07 Das dienstliche Bedürfnis für eine Zu- und Wegversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 a.a.O., vom 10. Oktober 2002 a.a.O. und vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 56.06 - Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldatinnen und Soldaten vom 3. März 1988 in der zuletzt am 11. August 1998 geänderten Fassung - Versetzungsrichtlinien -).
Eine Prüfung von alternativen Möglichkeiten der Versetzung, insbesondere an vom Antragsteller bevorzugte andere Standorte, ist unter dem Gesichtspunkt des dienstlichen Bedürfnisses nicht erforderlich; das für eine Versetzung notwendige dienstliche Bedürfnis kann sich allein daraus ergeben, dass ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (…Beschlüsse vom 10. Oktober 2002 a.a.O., m.w.N. und vom 18. Oktober 2007 a.a.O.).
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