Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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SG §§ 3, 82 Abs. 1; WBO § 17 Abs. 1
Personalbegriff; Verwendung; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung; Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer; Rechtsweg - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
SG §§ 3, 82 Abs. 1
Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung; Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer; Personalbegriff; Rechtsweg; Verwendung - rechtsinformationen.bund.de
Streitigkeit um Zuerkennung eines Personalbegriffs; Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 SG, § 82 Abs 1 SG, § 17 Abs 1 S 1 WBO
Streitigkeit um Zuerkennung eines Personalbegriffs; Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - Wolters Kluwer
Antrag auf Zuerkennung des Personalbegriffs mit der Ausbildungsbezeichnung und Tätigkeitsbezeichnung (ATB) Stabsdienstbearbeiter Streitkräfte und der Ausbildungsnummer und Tätigkeitsnummer (ATN) 1010963 - Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte für ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Zuerkennung des Personalbegriffs mit der Ausbildungsbezeichnung und Tätigkeitsbezeichnung (ATB) Stabsdienstbearbeiter Streitkräfte und der Ausbildungsnummer und Tätigkeitsnummer (ATN) 1010963; Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte für ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08
Antragsfrist; Beschwerdefrist; Einlegung des Antrags auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09
Rn. 20 Hiernach sind die allgemeinen Verwaltungsgerichte insbesondere für die in § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO ausgenommenen vier Regelungsbereiche, ferner für Streitigkeiten zwischen Soldaten und dem Dienstherrn aus Materien sachlich zuständig, die im Zweiten Abschnitt des Soldatengesetzes geregelt sind (sog. Statussachen, stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 15. Juli 2008 a.a.O.).Demgegenüber gehören Streitigkeiten, die im militärischen Über- und Unterordnungsverhältnis die truppendienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, in die sachliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (Beschlüsse vom 15. Juli 2008 a.a.O. und vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 38.09 -
). Rn. 26 Das Fernschreiben stellt im Verhältnis zu dem vorangegangenen Bescheid der Stammdienststelle vom 15. September 2008 auch nicht eine wiederholende Verfügung dar, d.h. die bloße Wiederholung einer bereits ergangenen Entscheidung ohne neue Regelung (…vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 51, Rn. 57 ff), die überdies keine eigenständige Rechtsbehelfsfrist eröffnet (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 1.08 - Rn. 24 …und vom 13. Oktober 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 - Rn. 28).
- BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze; …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09
Demgegenüber gehören Streitigkeiten, die im militärischen Über- und Unterordnungsverhältnis die truppendienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, in die sachliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (…Beschlüsse vom 15. Juli 2008 a.a.O. und vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 38.09 -). Rn. 21 Truppendienstliche Verwendungsentscheidungen sind solche Maßnahmen oder Entscheidungen, die sich auf die Gestaltung des militärischen Dienstbetriebs beziehen und durch die der zuständige militärische Vorgesetzte oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr festlegt, wann, wo und wie - d.h. zu welchen Zeiten, an welchem Ort, mit welchem Inhalt und unter welchen fachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen - der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat (Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 38.09 - Rn. 20 m.w.N.).
- BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998); …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09
Rn. 19 Abweichend von der generellen Rechtswegzuweisung an die allgemeinen Verwaltungsgerichte in § 82 Abs. 1 SG haben die Wehrdienstgerichte nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 (i.V.m. Abs. 3) WBO über Entscheidungen oder Maßnahmen (bzw. deren Unterlassung) zu urteilen, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, d.h. in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 -und vom 20. November 2009 - BVerwG 1 WB 55.08 - m.w.N.). Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 -, vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 46.07 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 3 = NZWehrr 2009, 31).
- BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07
Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09
Eine an Verwaltungsvorschriften orientierte ständige Verwaltungspraxis verpflichtet zur Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle; andererseits kann der Soldat nur (und nicht mehr als) eine Behandlung entsprechend der gleichmäßig vollzogenen Verwaltungsvorschriften beanspruchen (Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 …und vom 8. Juni 2010 - BVerwG 1 WB 49.09 - Rn. 23). - BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 49.09
Auslandseinsatz; Auslandsverwendungszuschlag; Dienstreise; Kommandierung; …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09
Eine an Verwaltungsvorschriften orientierte ständige Verwaltungspraxis verpflichtet zur Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle; andererseits kann der Soldat nur (und nicht mehr als) eine Behandlung entsprechend der gleichmäßig vollzogenen Verwaltungsvorschriften beanspruchen (Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 und vom 8. Juni 2010 - BVerwG 1 WB 49.09 - Rn. 23). - BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 7.03
Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für truppendienstliche Angelegenheiten - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09
Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 -, vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 46.07 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 3 = NZWehrr 2009, 31). - BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 46.07
Rechtsweg; Teilstreitkraft; Uniformträgerbereich; Zentraler Sanitätsdienst.
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09
Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen (…Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 -, vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 46.07 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 3 = NZWehrr 2009, 31). - BVerwG, 20.11.2009 - 1 WB 55.08
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09
Rn. 19 Abweichend von der generellen Rechtswegzuweisung an die allgemeinen Verwaltungsgerichte in § 82 Abs. 1 SG haben die Wehrdienstgerichte nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 (i.V.m. Abs. 3) WBO über Entscheidungen oder Maßnahmen (bzw. deren Unterlassung) zu urteilen, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, d.h. in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 -und vom 20. November 2009 - BVerwG 1 WB 55.08 - m.w.N.). - BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 87.94
Anspruch eines Soldaten auf Erteilung eines Allgemeinen Tätigkeitsnachweises …
- BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 47.05
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09
Diese Erwägungen lassen Ermessensfehler nicht erkennen; sie beruhen im Wesentlichen auf militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht einer inhaltlichen Kontrolle durch die Wehrdienstgerichte unterliegen (vgl. z.B. Beschluss vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 - Rn. 25).
- BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13
Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere …
Es enthält nicht bloß einen Hinweis auf den bestandskräftigen Bescheid vom 21. Oktober 2011 und die dort getroffene Entscheidung (sog. wiederholende Verfügung, bei der eine neue Rechtsbehelfsfrist nicht eröffnet wäre), sondern trifft eine neue eigene Regelung und stellt damit einen selbständig anfechtbaren Bescheid dar (vgl. hierzu Beschluss vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 56.09 - Rn. 26 m.w.N.NZWehrr 2011, 171> sowie Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 51 Rn. 57 ff.). - BVerwG, 28.10.2021 - 1 WB 2.21
Erfolgloser Antrag auf Zuerkennung von Tätigkeitsbegriffen (TIV-ID)
Die Zuerkennung eines Tätigkeitsbegriffs stellt eine dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, die Gegenstand eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung sein kann (Fortführung der Rechtsprechung zum Personalbegriff, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 WB 56.09 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 6).Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Senats ist für Streitigkeiten um die Zuerkennung eines soldatenrechtlichen - mit einer bestimmten Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung (ATB) und Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN) verbundenen - Personalbegriffs, der nach der früheren Vorschriftenlage das zentrale personalorganisatorische Ordnungsmittel im Organisationsverbund der Bereiche Personal, Organisation und Ausbildung bildete, der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 WB 56.09 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 6 = juris Rn. 18 ff. ).
Die Vergabe eines Personalbegriffs bzw. einer ATB/ATN stellt eine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) dar, weil diese für die Verwendungsbreite des Soldaten von grundlegender Bedeutung sind (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 87.94 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 4 = juris Rn. 4 und vom 21. Juli 2010 - 1 WB 56.09 - Rn. 24).
- BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 23.11
Sicherheitsüberprüfung eines Reservisten; truppendienstliche Angelegenheit; …
Rn. 25 Abweichend von der generellen Rechtswegzuweisung an die allgemeinen Verwaltungsgerichte in § 82 Abs. 1 SG haben die Wehrdienstgerichte nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 WBO über Streitigkeiten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen, d.h. in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 -und vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 56.09 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 6 Rn. 19 m.w.N.). Rn. 28 Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle des angefochtenen Bescheids ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Verfahrens durch den Bundesminister der Verteidigung an den Senat (stRspr, Beschlüsse vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 , vom 21. Juli 2010 a.a.O. …und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - Rn. 21
, DokBer 2012, 7-12 ).
- BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13
Sonderurlaub unter Belassung der Geldbezüge und Sachbezüge bei bestandskräftigem …
Unter einer wiederholenden Verfügung ist die Wiederholung einer unanfechtbaren Entscheidung oder Maßnahme oder der Hinweis auf eine solche Entscheidung oder Maßnahme zu verstehen, ohne dass eine erneute Sachentscheidung ergeht (Beschluss vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 56.09 - Rn. 26). - BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 19.16
Zuordnung zum Studentenjahrgang; Rückstufungsantrag
Truppendienstliche Verwendungsentscheidungen in diesem Sinne sind solche Maßnahmen oder Entscheidungen, die sich auf die Gestaltung des militärischen Dienstbetriebs beziehen und durch die der zuständige militärische Vorgesetzte oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr festlegt, wann, wo und wie - d.h. zu welchen Zeiten, an welchem Ort, mit welchem Inhalt und unter welchen fachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen - der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 und vom 21. Juli 2010 - 1 WB 56.09 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 6 Rn. 21). - BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 27.12
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten i.R.e. schriftlichen …
Rn. 16 Hiernach sind die allgemeinen Verwaltungsgerichte insbesondere für die in § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO ausgenommenen vier Regelungsbereiche und ferner für Streitigkeiten zwischen Soldaten und dem Dienstherrn aus Materien zuständig, die im Zweiten Abschnitt des Soldatengesetzes geregelt sind (…sogenannte Statussachen, stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 46.07 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 3 = juris Rn. 16 und vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 56.09 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 6 = juris Rn. 20). - BVerwG, 27.09.2012 - 1 WB 28.12
Schriftliche Zusicherung des Zeitpunkts der Zurruhesetzung eines Berufssoldaten
Rn. 16 Hiernach sind die allgemeinen Verwaltungsgerichte insbesondere für die in § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO ausgenommenen vier Regelungsbereiche und ferner für Streitigkeiten zwischen Soldaten und dem Dienstherrn aus Materien sachlich zuständig, die im Zweiten Abschnitt des Soldatengesetzes geregelt sind (…sogenannte Statussachen, stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 46.07 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 3 = juris Rn. 16 und vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 56.09 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 6 = juris Rn. 20).
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