Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 56.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Soldat - Anordnung über Uniform - Militärische Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte - Selbsteinkleider
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.05.1972 - I WB 125.71
Haarnetz-Erlass
Auszug aus BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 56.81
Die Verpflichtung des Soldaten zum Tragen eines bestimmten Anzugs (Uniform) ergibt sich aus der Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG; BVerwGE 43, 353, 357 f) [BVerwG 17.05.1972 - I WB 125/71].Da es sich um eine Daueranordnung handelt, ist ihre Anfechtung nicht fristgebunden (BVerwG Beschluß vom 17. Mai 1972 - 1 WB 125/71 - insoweit nicht veröffentlicht).
Der Verpflichtung des Soldaten zum Tragen einer Uniform entspricht das Recht und die Pflicht seiner Vorgesetzten, ihn mit der den Erfordernissen des Dienstes angepaßten Bekleidung auszustatten, und das Recht, zu bestimmen, wann und bei welcher Gelegenheit welcher Anzug getragen werden soll (BVerwGE 43, 353, 358) [BVerwG 17.05.1972 - I WB 125/71].
Ob die Ausnahmeregelung als solche zweckmäßig ist oder nicht, unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwGE 43, 353, 356) [BVerwG 17.05.1972 - I WB 125/71].
- BVerwG, 14.01.1975 - I WB 62.74
Anzugsregelung - Bundeswehr-Hochschule - Studierende Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 56.81
Insbesondere hat der Antragsteller eine Verletzung seiner in § 17 Abs. 1 WBO genannten Rechte durch die Behauptung, er werde rechtswidrig ungleich behandelt, ausreichend dargelegt (BVerwGE 46, 361, 363) [BVerwG 14.01.1975 - I WB 62/74].Die Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo die Ungleichbehandlung des geregelten Sachverhalts nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerwGE 46, 361, 365) [BVerwG 14.01.1975 - I WB 62/74].
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 56.81
Nur soweit eine an sich allgemein zweckorientierte Maßnahme konkret in Rechte des einzelnen Soldaten eingreift, ist sie der gerichtlichen Kontrolle unterworfen (BVerwGE 53, 95, 97) [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75]. - BVerwG, 22.08.1968 - I WB 7.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 56.81
Der Antragsteller bestreitet gerade diese Verpflichtung und ist nicht in erster Linie nur an einer Erstattung der ihm entstehenden Mehrkosten interessiert (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. August 1968 - 1 WB 7/68).
- BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 169.88
Eingeschränkte Trageordnung bei der Marine - Besondere Regelungen für das Tragen …
Der Befehl unterliegt auch nicht der Anfechtungsfrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO, weil es sich um eine die Soldaten täglich neu treffende Maßnahme handelt (BVerwG NZWehrr 1983, 74 und 1984, 214).Der Antragsteller hat im übrigen eine Verletzung seiner in § 17 Abs. 1 WBO genannten Rechte durch die Behauptung, er werde als Angehöriger der Marine ohne Grund ungleich behandelt, ausreichend dargelegt (BVerwG NZWehrr 1983, 74).
Solche Zweckmäßigkeitserwägungen unterliegen als solche nicht der gerichtlichen Kontrolle (BVerwG NZWehrr 1983, 74).
Die Frage, welche Tatbestände im Zusammenhang mit der Anzugsordnung gleich und welche ungleich behandelt werden sollen, kann der zuständige Vorgesetzte im Rahmen seines Rechts auf Gestaltungsfreiheit (BVerwG NZWehrr 1983, 74) selbst bestimmen.
- BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09
Anzugsordnung; Ausländisches Fallschirmspringerabzeichen; Außenwirkung; …
Allgemein gilt hierzu, dass die Anzugordnung weitgehend von militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen bestimmt wird, die als solche nicht der gerichtlichen Kontrolle unterliegen; dies betrifft auch die Frage, welche Tatbestände im Zusammenhang mit der Anzugordnung gleich und welche ungleich behandelt werden sollen (vgl. Beschlüsse vom 24. August 1982 - BVerwG 1 WB 56.81 - NZWehrr 1983, 74 und vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 76.85, 1 WB 80.86 - NZWehrr 1987, 25). - BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 41.09
Uniformtragepflicht; freigestelltes Mitglied des Personalrats; …
Diese Verpflichtung, die in § 4 Abs. 3 Satz 2 SG vorausgesetzt und durch die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl I S. 1067; ZDv 14/5 B 181) sowie die Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr vom 16. Juli 1996 (ZDv 37/10) im Einzelnen ausgestaltet ist, ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats aus der Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG) (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 1972 - BVerwG 1 WB 125.71 - BVerwGE 43, 353 , vom 24. August 1982 - BVerwG 1 WB 56.81 - NZWehrr 1983, 74, vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 76.85 und 1 WB 80.86 - NZWehrr 1987, 25 und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 50 = NZWehrr 2003, 169).
- BVerwG, 21.09.1993 - 1 WB 34.93
Pflicht eines Soldaten zum Tragen einer bestimmten Uniform - Bestimmungen über …
Rechtsverletzungen aus diesem Bereich unterliegen der Rechtskontrolle durch die Wehrdienstgerichte (§ 59 Abs. 1 SG; § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO; Beschluß vom 24. August 1982 - BVerwG 1 WB 56.81 - <NZWehrr 1983, 74>).Solche Zweckmäßigkeitserwägungen unterliegen als solche nicht der gerichtlichen Kontrolle (BVerwG NZWehrr 1983, 74).
Auf eine Ungleichbehandlung gegenüber den Angehörigen anderer Teilstreitkräfte kann sich der Antragsteller schon deshalb nicht mit Erfolg berufen, weil Anspruch auf Gleichbehandlung nur innerhalb des gleichen Regelungsbereiches besteht (BVerwG NZWehrr 1983, 74).
- BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02
Rechtsweg; Uniform; Heißwetterbekleidung; Alimentation; Antragsfrist; …
Die Verpflichtung des Soldaten, auf Anordnung seiner Vorgesetzten einen bestimmten Anzug (Uniform) gegebenenfalls in einer bestimmten Ausstattung zu tragen, ergibt sich aus der Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 1972 BVerwG 1 WB 125.71 und vom 24. August 1982 BVerwG 1 WB 56.81).Rechtsverletzungen aus diesem Bereich unterliegen nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO i. V. m. § 59 Abs. 1 SG der Rechtskontrolle durch die Wehrdienstgerichte (Beschluss vom 24. August 1982 BVerwG 1 WB 56.81).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 29.01
Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte in Fragen der Einhaltung der Vorschriften …
Die im Rahmen des Art. 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten in Nr. 114 ZDv 37/10 getroffene Regelung über das Tragen von Schmuck zur Uniform stellt eine solche unmittelbar anfechtbare Anordnung dar (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 1972 - BVerwG 1 WB 125.71 - , vom 24. August 1982 - BVerwG 1 WB 56.81 - <NZWehrr 1983, 74> und vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 76.85, 80.86 -). Da es sich hierbei um eine Daueranordnung handelt, ist der dagegen gerichtete Antrag an keine Frist gebunden (BDH, Beschluss vom 7. Dezember 1960 - WB 20.60 - < NZWehrr 1962, 61 >; Beschlüsse vom 17. Mai 1972 - BVerwG 1 WB 125.71 - , vom 24. August 1982 - 1 WB 56.81 - , vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 76.85, 80.86 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 19.01 - und - BVerwG 1 WB 25.01 -).
- BVerwG, 12.02.2018 - 1 WNB 8.17
Einzelverbot gegen Soldaten unterliegt der Beschwerdefrist
Der Senat hat bei Erlassen (z.B. des Bundesministeriums der Verteidigung) oder übergeordneten Anordnungen (z.B. des Bundespräsidenten), die sich unmittelbar an eine unbestimmte Vielzahl von Soldatinnen und Soldaten richten und nicht einer zusätzlichen Umsetzung für den einzelnen Soldaten bedürfen, anerkannt, dass sie jederzeit ohne Einhaltung der Anfechtungsfristen aus § 6 Abs. 1 WBO oder aus § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO angefochten werden können, wenn sie täglich neue Rechtswirkungen zeitigen (so zum "Haar- und Barterlass": BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 1 WB 25.01 - zur Anzug- und Uniformanordnung: BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1982 - 1 WB 56.81 - NZWehrr 1983, 74 = juris Rn. 17…, vom 24. Juni 1986 - 1 WB 76.85, 1 WB 80.86 - NZWehrr 1987, 25 = juris Rn. 6 und vom 3. Juli 2001 - 1 WB 29.01 - zu einer Verkehrsregelung in der "Feldlagerordnung für das Camp Marmal": BVerwG…, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 WB 15.08 - BVerwGE 134, 246 Rn. 26). - BVerwG, 12.02.1985 - 1 WB 126.83
Voraussetzungen für die Vergabe von Orden und Ehrenzeichen an Soldaten der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2015 - 1 A 2665/13
Erhöhung der Entschädigung für die besondere Abnutzung der von Offizieren selbst …
Diese hatte nämlich mit ihrem Schriftsatz vom 24. Oktober 2013 unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1982 - 1 WB 56.81 -, NZWehrr 1983, 74 = juris, ausgeführt, dass selbst aus einer tatsächlichen finanziellen Belastung nicht immer eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn resultiere. - BVerwG, 20.06.1985 - 1 WB 57.84
Fehlerhafte Ermessensausübung bei der Versetzung eines Soldaten
Ein Anspruch auf Gleichbehandlung besteht nur innerhalb des gleichen Regelungsbereichs (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. August 1983 - 1 WB 56/81). - VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.01954
Unbegründete Bescheidungsklage auf Zahlung der Differenz von Bekleidungszuschuss …
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