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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.1970 - I WB 57.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1184
BVerwG, 21.07.1970 - I WB 57.70 (https://dejure.org/1970,1184)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1970 - I WB 57.70 (https://dejure.org/1970,1184)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1970 - I WB 57.70 (https://dejure.org/1970,1184)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1970 - I WB 57.70
    Die Nachprüfung ihrer Verletzung im Wege der Wehrbeschwerde würde hier ebenfalls an der Fristversäumnis scheitern, ganz abgesehen davon, daß die Ausübung der Dienstaufsicht vor den Wehrdienstgerichten nicht überprüft werden kann (vgl. BVerwG NZWehrr 1970, 108 undBeschluß vom 7. November 1969 - I WB 141/69).
  • BDH, 23.01.1958 - WB 7/57
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1970 - I WB 57.70
    In Fortentwicklung der im Beschluß des Wehrdienstsenatsvom 23. Januar 1958 - WB 7/57 - (BDH 4, 172 = NZWehrr 1959, 100) angestellten Erwägungen hat der Senat ohne Hinzuziehung militärischer Beisitzer entschieden, da nur über eine Verfahrensfrage zu befinden war.
  • BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 91.77

    Dienstaufsichtsbescheide - Gerichtliche Nachprüfung - Dienstaufsicht - …

    Anträge auf gerichtliche Entscheidung, mit denen im Wege der Dienstaufsicht ergehende Bescheide angegriffen werden, sind jedenfalls dann unzulässig, wenn geltend gemacht wird, die Dienstaufsicht sei in fehlerhafter Weise ausgeübt worden (Weiterführung von BVerwG Beschluß vom 21.07.1970 - 1 WB 57/70 -, Beschluß vom 11.01.1973 - 1 WB 43/72 - und Beschluß vom 31.07.1975 - 1 WB 103/73 -).

    Anträge auf gerichtliche Entscheidung, mit denen derartige Bescheide angegriffen werden, sind jedenfalls dann unzulässig, wenn geltend gemacht wird, die Dienstaufsicht sei in fehlerhafter Weise ausgeübt worden (BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 -, Beschluß vom 11. Januar 1973 - 1 WB 43/72 - und Beschluß vom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73).

  • BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 259.77

    Rechtsmittel

    Diese Betrachtungsweise steht nicht in Widerspruch zum BVerwG-Beschluß vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 - und zu BVerwGE 43, 308: Dort kam es jeweils auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme von einer in den Augen des Antragstellers rechtswidrigen und nach seinem Antrag wieder zu beseitigenden Situation an, deren Entstehung dem BMVg zuzurechnen war (Belassung einer nicht haltbaren Wendung in einer Beurteilung bzw. rechtswidrige Aufnahme eines Schriftstücks in die Personalakten).
  • BVerwG, 10.08.1982 - 1 WB 30.82

    Unzulässige Erweiterung des ursprünglichen Klageantrags - Unterlassen der …

    Wird, wie hier, die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung geltend gemacht (vgl. § 17 Abs. 3 WBO), so beginnt die Antragsfrist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 WBO) mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 - Böttcher/Dau, WBO 2. Aufl. RdNr. 68 zu § 17).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 22.88

    Unterlassung als Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung - …

    Wird allerdings die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung geltend gemacht, so beginnt die Antragsfrist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 21 WBO) mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (BVerwG Beschlüsse vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 - …und vom 10. August 1983 - 1 WB 130/82 - Böttcher/Dau, WBO 3. Aufl. § 17 RdNr. 80).
  • BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 130.82

    Rechtsmittel

    Wird, wie hier, die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung des BMVg geltend gemacht (vgl. § 17 Abs. 3 WBO), so beginnt die Antragsfrist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 21 WBO) mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 - Böttcher/Dau, WBO 2. Aufl. § 17 RdNr. 68).
  • BVerwG, 06.04.1983 - 1 WB 147.82

    Beschwerde gegen die Nichtversetzung eines Soldaten - Zulässigkeit eines …

    Wird, wie hier, die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung geltend gemacht (vgl. § 17 Abs. 3 WBO), so beginnt die Antragsfrist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 WBO) mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 - Böttcher/Dau, WBO 2. Aufl. § 17 RdNr. 68).
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