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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.2010 - 1 WB 57.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32715
BVerwG, 10.08.2010 - 1 WB 57.09 (https://dejure.org/2010,32715)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.2010 - 1 WB 57.09 (https://dejure.org/2010,32715)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 2010 - 1 WB 57.09 (https://dejure.org/2010,32715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung - Auferlegen der dem Antragssteller erwachsenen notwendigen Auslagen dem Bund bei Erfolglosigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung; Auferlegen der dem Antragssteller erwachsenen notwendigen Auslagen dem Bund bei Erfolglosigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 10.08.2010 - 1 WB 57.09
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07

    Beschwer; Gründe eines Beschwerdebescheids; Zeichnungsbefugnis.

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2010 - 1 WB 57.09
    Stützt sich ein Bescheid alternativ auf zwei (oder mehrere) Gründe, so kann mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine isolierte Überprüfung (nur) eines bestimmten Grundes nicht verlangt werden (vgl. dazu, dass einzelne Feststellungen in den Gründen eines Bescheids keine selbständigen Beschwerdeanlässe oder -gegenstände darstellen, Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 69 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 25.07
    Auszug aus BVerwG, 10.08.2010 - 1 WB 57.09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird der Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens durch die Beschwerde und die damit angefochtene oder begehrte Maßnahme bestimmt; die Wehrbeschwerdeordnung kennt kein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut (vgl. z.B. Beschluss vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 25.07 - Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 9.11

    Zuläsigkeit eines Antrags zur Verpflichtung des Bundesverteidigungsministers zur …

    Vielmehr hat der Antragsteller mit seinen Sachanträgen eine "Klageänderung" bzw. eine "Klageerweiterung" vorgenommen, die im Wehrbeschwerdeverfahren nicht zulässig ist (stRspr.: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 4. August 2010 - BVerwG 1 WB 17.10 - m.w.N. und vom 10. August 2010 - BVerwG 1 WB 57.09 -).
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