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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28329
BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19 (https://dejure.org/2020,28329)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.2020 - 1 WB 57.19 (https://dejure.org/2020,28329)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 2020 - 1 WB 57.19 (https://dejure.org/2020,28329)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 17; SG § 3
    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme; vorbereitende Maßnahme

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zuweisung eines Kompetenzbereichs; dienstliche Maßnahme

  • Wolters Kluwer

    Wehrbeschwerderechtlicher Streit über die Zuweisung eines anderen Kompetenzbereichs; Fehlende selbstständig anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO; Keine Vorwegnahme künftiger konkreter Verwendungsentscheidungen durch die Zuweisung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 ; SG § 3
    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme; vorbereitende Maßnahme

  • rechtsportal.de

    WBO § 17 ; SG § 3
    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme; vorbereitende Maßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Zuweisung eines Kompetenzbereichs; dienstliche Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 7.18

    Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR); Führungsinformationssystem Heer; …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19
    Zuletzt hat der Senat insbesondere seine frühere Rechtsprechung bestätigt, wonach die Zuordnung zu einer Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR) wegen ihrer vorprägenden Wirkung eine dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO und damit einen geeigneten Antragsgegenstand darstellt (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 7.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 102 Rn. 10 ff.).

    Rn. 20 Mit der Zuordnung zu einer AVR ist ein sukzessiver fachlicher Verwendungsaufbau in einem umgrenzten dienstlichen Aufgabenbereich vorgegeben (im Falle des Beschlusses vom 28. Februar 2019 - 1 WB 7.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 102 Rn. 13 ff. zum Beispiel in der AVR 25030 oder AVR 20118 ), der typischerweise das Durchlaufen bestimmter Ausbildungen und Lehrgänge, die Zuerkennung eines entsprechenden Tätigkeitsbegriffs als Befähigungsnachweis und die Versetzung auf der Art und Funktion nach bestimmte Dienstposten mit sich bringt.

  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 …und vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13

    Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz; …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19
    Der Senat hat dies etwa bejaht für die Zuordnung zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe (BVerwG…, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 28 ff.), für die Entscheidungen der Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz (BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 19 ff.) und für die Referenzgruppenbildung zur Förderung vom Dienst freigestellter Soldaten (BVerwG…, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 95 Rn. 18 ff).
  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10

    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19
    Ebenfalls bloß vorbereitende Zwischenentscheidungen sind etwa das Ergebnis einer Potenzialfeststellung bei der Laufbahnzulassung (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff.), das Ergebnis einer Ausbildungseignungsuntersuchung (BVerwG…, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16) oder die Feststellung auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit anrechenbarer Vordienstzeiten (BVerwG…, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - Buchholz 449.2 § 41 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13

    Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit; …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 und vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21).
  • BVerwG, 04.05.2017 - 1 WB 5.16

    Anspruch auf Einsicht in die Sachakte; Auskunftsanspruch; Benachteiligungsverbot; …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19
    Der Senat hat dies etwa bejaht für die Zuordnung zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe (BVerwG…, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 28 ff.), für die Entscheidungen der Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz (BVerwG…, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 19 ff.) und für die Referenzgruppenbildung zur Förderung vom Dienst freigestellter Soldaten (BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 95 Rn. 18 ff).
  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19

    Anforderungsprofil; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bundeswehrkrankenhaus; …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19
    Bewerber um die Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten sind hierdurch jedoch nicht rechtsschutzlos gestellt, weil - ggf. im Rahmen eines Konkurrentenstreits - gerichtlich überprüfbar ist, ob der Dienstherr mit der Forderung nach einem bestimmten Kompetenzbereich sein Organisationsermessen bei der Ausgestaltung des Anforderungsprofils überschritten hat (vgl. hierzu näher BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - juris Rn. 23 f., 29 ff.).
  • BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13

    Auswahlkonferenz; Dienstliche Maßnahme; Heeresfliegertruppe; …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19
    Der Senat hat dies etwa bejaht für die Zuordnung zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 28 ff.), für die Entscheidungen der Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz (BVerwG…, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 19 ff.) und für die Referenzgruppenbildung zur Förderung vom Dienst freigestellter Soldaten (BVerwG…, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 95 Rn. 18 ff).
  • BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 39.15

    Dienstliche Maßnahme; Organisationsakt; personalbearbeitende Stelle.

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19
    Keine anfechtbaren dienstlichen Maßnahmen bilden schließlich organisatorische Akte wie die Zuordnung zu einer bestimmten personalbearbeitenden Stelle (PSt-Nummer) innerhalb des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 und 40.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 23).
  • BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18

    Wechsel eines Oberstabsgefreiten in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19
    Ebenfalls bloß vorbereitende Zwischenentscheidungen sind etwa das Ergebnis einer Potenzialfeststellung bei der Laufbahnzulassung (BVerwG…, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff.), das Ergebnis einer Ausbildungseignungsuntersuchung (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16) oder die Feststellung auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit anrechenbarer Vordienstzeiten (BVerwG…, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - Buchholz 449.2 § 41 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07

    Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.

  • BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18

    Anrechnung von Vordienstzeiten

  • BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 29.09
  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21

    Unzureichende Dokumentation der Organisationsgrundentscheidung bei militärischem …

    Der Betroffene kann aber im Rahmen eines Konkurrentenstreits inzident gerichtlich überprüfen lassen, ob seine Befähigung für die Zuteilung eines Kompetenzbereiches ausreicht und ob die mangelnde Berücksichtigung seiner Bewerbung wegen Fehlens eines Kompetenzbereichs rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 109 Rn. 17 und 22 f.).
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Kontinuierliche Potenzialbetrachtung der Unteroffiziere mit Portepee

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27…, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - juris Rn. 14).

    Keine anfechtbaren dienstlichen Maßnahmen bilden schließlich organisatorische Akte wie die Zuordnung zu einer bestimmten personalbearbeitenden Stelle (PSt-Nummer) innerhalb des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BVerwG…, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 und 40.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 23) oder die Zuweisung eines Kompetenzbereiches für Offiziere des Truppendienstes (BVerwG, Beschluss vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - juris Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22

    Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch keine dienstliche Maßnahme

    Rn. 15 Danach stellen im Bereich der Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten beispielsweise die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen, die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive oder die Zuweisung eines Kompetenzbereichs keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2008 - 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 Rn. 18…, vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13 und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 109 Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24

    Erfolgreicher Antrag gegen die Ablösung von der EUROFIGHTER-Ausbildung

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 27…, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - juris Rn. 21 und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - juris Rn. 14).
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