Rechtsprechung
| BVerwG, 28.09.1993 - 1 WB 57.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Rechtswegs zum Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht - Beförderung eines Berufssoldaten vor der geplanten Zurruhesetzung auf einen A 11-Dienstposten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69
Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 WB 57.93
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen über- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]> und vom 31. März 1992 - BVerwG 1 WB 5.92 -). - BVerwG, 07.07.1981 - 1 WB 25.81
Untätigbleiben im Beschwerdeverfahren - Rechtsweg für Feststellungsantrag - …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 WB 57.93
Für die Bestimmungen, ob es sich um eine truppendienstliche oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die begehrte Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 27. März 1991 - BVerwG 1 WB 92.80 -und vom 7. Juli 1981 - BVerwG 1 WB 25.81 - <BVerwGE 73, 208 [f.]>). - BVerwG, 27.03.1981 - 1 WB 92.80
Antrag auf Wegstreckenentschädigung - Rechtsweg - Verletzung der Fürsorgepflicht
Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 WB 57.93
Für die Bestimmungen, ob es sich um eine truppendienstliche oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die begehrte Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 27. März 1991 - BVerwG 1 WB 92.80 -und vom 7. Juli 1981 - BVerwG 1 WB 25.81 - <BVerwGE 73, 208 [f.]>).
- BVerwG, 19.08.1971 - I WB 41.71
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.03.1992 - 1 WB 5.92
Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Anspruch auf Beförderung …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 WB 57.93
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen über- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]> und vom 31. März 1992 - BVerwG 1 WB 5.92 -). - BVerwG, 04.09.1989 - 1 WB 27.89
Beförderungsanspruch eines Soldaten - Rechtsweg - Planstelle
Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 WB 57.93
Der Wunsch nach Verwendung auf einem entsprechend bewerteten Dienstposten soll hier nur der Durchsetzung des angeblichen Beförderungsanspruchs dienen und hat keine eigenständige Bedeutung (vgl. Beschluß vom 4. September 1989 - BVerwG 1 WB 27.89 - ).
- BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 15.95
Nichtberücksichtigung eines Soldaten bei der Nachbesetzung eines Dienstpostens - …
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [BVerwG 10.06.1969 - I WB 69/69] [f.]>, vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 57.93 - und vom 21. März 1995 - BVerwG 1 WB 48.94 -).Dieser Anspruch richtet sich nicht gegen seine militärischen Vorgesetzten, sondern gegen seinen Dienstherrn und betrifft das Statusverhältnis des Antragstellers (vgl. Beschlüsse vom 5. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 163, 164.70 -
, vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 57.93 - und vom 21. März 1995 - BVerwG 1 WB 48.94 -). - BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 48.94
Anspruch auf Einweisung in eine Planstelle bei einem Wehrbereichskommando - …
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]> und vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 57.93 -).Dieser Anspruch richtet sich nicht gegen die militärischen Vorgesetzten, sondern gegen den Dienstherrn und betrifft das Statusverhältnis des Soldaten (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BDH WB 2.57 - , vom 5. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 163, 164.70 -
und vom 28. September 1993 a.a.O.). - BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95
Zuständigkeit eines Wehrdienstgerichts - Versetzung eines Berufssoldaten
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen über- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]> und vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 57.93 -).
- BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 98.95
Einweisung in einen höher dotierten Dienstposten - Antrag auf …
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]>, vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 57.93 - und vom 3. März 1995 - BVerwG 1 WB 121.94 - ). - BVerwG, 03.03.1995 - 1 WB 121.94
Rechtsmittel
Der Anspruch auf Einweisung in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe eines Soldaten richtet sich nicht gegen den militärischen Vorgesetzten, sondern gegen den Dienstherrn und betrifft das Statusverhältnis des Soldaten(Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BDH WB 2.57 - , vom 5. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 163, 164.70 -undvom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 57.93 - ). - BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 74.94
Herabsetzung von der Stellung eines B 6-Dienstpostens durch Versetzungsverfügung …
Bei der Versetzungsverfügung vom 21. April 1994 Nr. 0493 handelt es sich nämlich um eine truppendienstliche Maßnahme des BMVg, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruht und für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (§ 59 Abs. 1 SG i.V.m. §§ 21, 17 Abs. 1 WBO; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]> und vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 57.93 -).
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