Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 58.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17833
BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 58.00 (https://dejure.org/2000,17833)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2000 - 1 WB 58.00 (https://dejure.org/2000,17833)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2000 - 1 WB 58.00 (https://dejure.org/2000,17833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,17833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerderecht der Vertrauensperson einer Gruppe von Unteroffizieren im Falle der Erledigung der anvertrauten Angelegenheit - Behinderung einer Vertrauensperson in der Ausübung ihrer Befugnisse - Pflicht zur Anhörung der Vertrauensperson bei Kommandierung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.07.1995 - 6 P 22.93

    Personalvertretungsrecht: Gebrauchmachen vom auf Ausschöpfung der …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 58.00
    Das reicht für die Annahme eines Feststellungsinteresses aus (vgl. Beschluss vom 11. Juli 1995 - BVerwG 6 P 22.93 - <BVerwGE 99, 69 [f.] = NVwZ 1996, 474>).
  • BVerwG, 15.02.1994 - 6 P 9.92

    Personalvertretung - Rechtsschutzinteresse - Wiederholungswahl - Übergangszeit - …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 58.00
    Wird über einen bestimmten Vorgang hinaus die Entscheidung zu einer abstrakten personalvertretungsrechtlichen Frage begehrt, besteht hierfür grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse (vgl. Beschluss vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - NVwZ-RR 1994, 453>).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 85.92

    Vertrauensperson - Versammlung der Vertrauenspersonen - Wehrrecht - …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 58.00
    Für den Antrag des Antragstellers festzustellen, dass es rechtswidrig gewesen sei, ihn im Verfahren des Oberfeldwebels C. nicht als Vertrauensperson zu hören, ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (vgl. Beschluss vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - <BVerwGE 103, 43 [45]>).
  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 WB 46.03

    Vertrauensperson, Unteroffiziere, Disziplinarvorgesetzter, Beteiligungsrecht; …

    Insoweit ist ihm als Vertrauensperson gerichtlicher Rechtsschutz gewährleistet und der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet (Beschlüsse vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 -, vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 -).

    Insoweit steht ihr das erforderliche Feststellungsinteresse zur Seite, wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten mit einiger Wahrscheinlichkeit auch künftig Streit über das geltend gemachte Beteiligungsrecht auftreten wird und der Feststellungsantrag deshalb unter Berücksichtigung der Wiederholungsgefahr als richtungsweisend für die Zukunft verstanden werden kann (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 4.93 -, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 und vom 11. Juli 1995 - BVerwG 6 P 22.93 -).

    Erforderlich ist insoweit, dass der Antragsteller über einen bestimmten Beteiligungseinzelfall hinaus die Klärung der dahinter stehenden personalvertretungsrechtlichen Frage anstrebt; dieses Rechtsschutzbegehren kann sich unmittelbar aus dem Feststellungsantrag oder - im Wege der Auslegung - aus seinem sonstigen Antragsvorbringen ergeben (Beschluss vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 -).

  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des …

    Diese Rechtsprechung hat er auch unter der Geltung des Soldatenbeteiligungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 1997 fortgeführt (Beschluss vom 26. September 2000 - 1 WB 58.00 - Buchholz 252 § 16 SBG Nr. 1).
  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 WB 33.03

    Anforderungen an eine Vereinbarung über allgemeine Regelungen zur Behandlung von …

    Insoweit steht ihr das erforderliche Feststellungsinteresse zur Seite, wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten mit einiger Wahrscheinlichkeit auch künftig Streit über das geltend gemachte Beteiligungsrecht auftreten wird und der Feststellungsantrag deshalb unter Berücksichtigung der Wiederholungsgefahr als richtungsweisend für die Zukunft verstanden werden kann (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 4.93 - <NZWehrr 1994, 118>, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 - NZWehrr 2001, 29> und vom 11. Juli 1995 - BVerwG 6 P 22.93 - <BVerwGE 99, 69 = NVwZ 1996, 474 [475] m.w.N.>).

    Erforderlich ist insoweit, dass der Antragsteller über einen bestimmten Beteiligungseinzelfall hinaus die Klärung der dahinter stehenden personalvertretungsrechtlichen Frage anstrebt; dieses Rechtsschutzbegehren kann sich unmittelbar aus dem Feststellungsantrag oder - im Wege der Auslegung - aus seinem sonstigen Antragsvorbringen ergeben (Beschluss vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 - ).

  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 39.08

    Rechtsweg für Streitigkeiten nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz; …

    Das hierzu erforderliche besondere Feststellungsinteresse kann sich im Falle des § 16 SGB aus einer Wiederholungsgefahr ergeben, wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten mit einiger Wahrscheinlichkeit auch künftig Streit über das geltend gemachte Beteiligungsrecht auftreten wird und der Feststellungsantrag deshalb unter Berücksichtigung der Wiederholungsgefahr als richtungsweisend für die Zukunft verstanden werden kann; erforderlich ist insoweit, dass der Antragsteller über einen bestimmten Beteiligungseinzelfall hinaus die Klärung der dahinter stehenden personalvertretungs- oder soldatenbeteiligungsrechtlichen Frage anstrebt (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 4.93 - NZWehrr 1994, 118, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 - Buchholz 252 § 16 SBG Nr. 1 = NZWehrr 2001, 29, vom 24. März 2004 - BVerwG 1 WB 46.03 - Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2005, 29 sowie zuletzt vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 50.07 -).
  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 17.08

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Feststellungsinteresse; …

    Rn. 39 Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich das besondere Feststellungsinteresse in den Fällen des § 16 SBG aus einer Wiederholungsgefahr ergeben, wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten mit einiger Wahrscheinlichkeit auch künftig Streit über das geltend gemachte Beteiligungsrecht bzw. hier: den geltend gemachten Ausbildungsanspruch auftreten wird und der Feststellungsantrag deshalb unter Berücksichtigung der Wiederholungsgefahr als richtungsweisend für die Zukunft verstanden werden kann; erforderlich ist insoweit, dass der Antragsteller über einen bestimmten Einzelfall hinaus die Klärung der dahinter stehenden personalvertretungs- oder soldatenbeteiligungsrechtlichen Frage anstrebt (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 4.93 - NZWehrr 1994, 118, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 - Buchholz 252 § 16 SBG Nr. 1 = NZWehrr 2001, 29, vom 24. März 2004 - BVerwG 1 WB 46.03 - Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2005, 29 sowie zuletzt vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 39.08 u.a. - ).
  • BVerwG, 09.03.2006 - 1 WB 14.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauensperson nach erfolglos durchgeführtem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet, wenn die Vertrauensperson geltend macht, sie sei in der Ausübung der ihr nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz eingeräumten Befugnisse behindert worden (Beschlüsse vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - <BVerwGE 103, 43 [45] = NZWehrr 1994, 70 = NVwZ 1994, 493 [LS]>, vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 - <BVerwGE 103, 65 [66] = NZWehrr 1994, 117 = ZBR 1994, 256>, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 - NZWehrr 2001, 29 = ZBR 2001, 217> und vom 24. März 2004 - BVerwG 1 WB 46.03 - NZWehrr 2005, 29 = PersR 2004, 473>).

    Dieses Rechtsschutzbegehren kann sich unmittelbar aus dem Feststellungsantrag oder - im Wege der Auslegung - aus seinem sonstigen Antragsvorbringen ergeben (Beschlüsse vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 - und vom 24. März 2004 - BVerwG 1 WB 46.03 - und - BVerwG 1 WB 33.03 - ).

  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 17.06

    Beschwerde; Entscheidungskompetenz; Personalrat; Anhörung.

    Insoweit ist das erforderliche Feststellungsinteresse gegeben, wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten mit einiger Wahrscheinlichkeit auch künftig Streit über das geltend gemachte Beteiligungsrecht auftreten wird und der Feststellungsantrag deshalb unter Berücksichtigung der Wiederholungsgefahr als richtungweisend für die Zukunft verstanden werden kann (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 4.93 - NZWehrr 1994, 118, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 - …und vom 24. März 2004 - BVerwG 1 WB 46.03 - a.a.O.).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 50.07

    Vertrauensperson; Bezirkspersonalrat; Soldatenvertreter; Beteiligungsrecht;: …

    Dieses kann sich im Falle des § 16 SBG nach der Rechtsprechung des Senats aus einer Wiederholungsgefahr ergeben (…vgl. Beschluss vom 24. März 2004 a.a.O.), wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten mit einiger Wahrscheinlichkeit auch künftig Streit über das geltend gemachte Beteiligungsrecht auftreten wird und der Feststellungsantrag deshalb unter Berücksichtigung der Wiederholungsgefahr als richtungsweisend für die Zukunft verstanden werden kann (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 4.93 - NZWehrr 1994, 118, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 - Buchholz 252 § 16 SBG Nr. 1 und vom 11. Juli 1995 - BVerwG 6 P 22.93 - NVwZ 1996, 474 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht