Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20861
BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11 (https://dejure.org/2012,20861)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2012 - 1 WB 58.11 (https://dejure.org/2012,20861)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 (https://dejure.org/2012,20861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü 1 - Sabotageschutz) durch den Geheimschutzbeauftragten beim Streitkräfteamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü 1 - Sabotageschutz) durch den Geheimschutzbeauftragten beim Streitkräfteamt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
    Rn. 26 Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle dieser Bescheide ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Verfahrens durch den Bundesminister der Verteidigung an den Senat (stRspr, Beschlüsse vom 27. September 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.07 - , vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14 Rn. 35 …und vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 68.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 23 Rn. 21).

    Rn. 27 Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O. Rn. 23 m.w.N.).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 = Buchholz 442.40 § 29d LuftVG Nr. 1; Beschlüsse vom 11. März 2008 a.a.O. Rn. 24…, vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 2 VR 6.09 - juris Rn. 15…, vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 16.10 - Rn. 30 , vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 40.10 - Rn. 22 …und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. jeweils m.w.N.).

    Insoweit liegt mit dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts L. vom 22. Januar 2008 das Urteil eines Strafgerichts vor, das nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich bindend ist (vgl. hierzu z.B. Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 59.06 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 21, vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 52.06 - und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14).

    Darüber hinaus können der Beurteilung im Sicherheitsüberprüfungsverfahren die in den Gründen des Strafurteils getroffenen tatsächlichen Feststellungen zugrunde gelegt werden, sofern nicht besondere Umstände zu Zweifeln an der Richtigkeit dieser Feststellungen und damit zu eigenen Ermittlungen des Geheimschutzbeauftragten oder der mitwirkenden Behörde (§ 3 Abs. 2 SÜG) Anlass geben (Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 = Buchholz 442.40 § 29d LuftVG Nr. 1;… Beschlüsse vom 11. März 2008 a.a.O. Rn. 24…, vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 2 VR 6.09 - juris Rn. 15…, vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 16.10 - Rn. 30 , vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 40.10 - Rn. 22 und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. jeweils m.w.N.).

    Rn. 35 Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG in Verbindung mit Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (hier im Sinne des § 1 Abs. 4 SÜG) und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lässt (…vgl. Beschlüsse vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 12.00 -, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 16 S. 34 = NZWehrr 2004, 168, vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 22.08 - Rn. 26 und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - Rn. 40 jeweils m.w.N.).

    Vielmehr darf einem Betroffenen noch über eine längere Zeit eine Bewährung abverlangt werden, die belegt, dass eine Verhaltensänderung eingetreten ist, die auch eine nachhaltige Bestätigung finden und von Bestand sein wird (Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 16.10 - und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - ).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 16.10

    Anhörung; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Anhörung; Sicherheitsrisiko; …

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
    Rn. 23 Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheids angefochten werden (…vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - , vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 22.08 - Rn. 18 m.w.N., vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 68.09 - Rn. 17 und vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 16.10 - Rn. 25 ).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 = Buchholz 442.40 § 29d LuftVG Nr. 1;… Beschlüsse vom 11. März 2008 a.a.O. Rn. 24…, vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 2 VR 6.09 - juris Rn. 15, vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 16.10 - Rn. 30 , vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 40.10 - Rn. 22 …und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. jeweils m.w.N.).

    Vielmehr darf einem Betroffenen noch über eine längere Zeit eine Bewährung abverlangt werden, die belegt, dass eine Verhaltensänderung eingetreten ist, die auch eine nachhaltige Bestätigung finden und von Bestand sein wird (Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 16.10 - und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - ).

  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 22.08
    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
    Rn. 23 Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheids angefochten werden (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - , vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 22.08 - Rn. 18 m.w.N., vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 68.09 - Rn. 17 …und vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 16.10 - Rn. 25 ).

    Rn. 35 Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG in Verbindung mit Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (hier im Sinne des § 1 Abs. 4 SÜG) und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lässt (vgl. Beschlüsse vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 12.00 -, vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 16 S. 34 = NZWehrr 2004, 168, vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 22.08 - Rn. 26 …und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - Rn. 40 jeweils m.w.N.).

    Rn. 44 Nicht zu beanstanden ist schließlich die vom Geheimschutzbeauftragten getroffene Prognose der künftigen Entwicklung der Persönlichkeit des Antragstellers (zu den Voraussetzungen der Prognose im Einzelnen: Beschlüsse vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 -, vom 27. September 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 und vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 22.08 -).

  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 63.06

    Schuldenlast; Schuldenstand; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11 S. 17, vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - Rn. 22 …und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 53.08 - Rn. 24; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Rn. 44 Nicht zu beanstanden ist schließlich die vom Geheimschutzbeauftragten getroffene Prognose der künftigen Entwicklung der Persönlichkeit des Antragstellers (zu den Voraussetzungen der Prognose im Einzelnen: Beschlüsse vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 -, vom 27. September 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 und vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 22.08 -).

  • BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 40.10

    Aufhebung eines nach § 14 Abs. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) …

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 = Buchholz 442.40 § 29d LuftVG Nr. 1;… Beschlüsse vom 11. März 2008 a.a.O. Rn. 24…, vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 2 VR 6.09 - juris Rn. 15, vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 16.10 - Rn. 30 , vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 40.10 - Rn. 22 …und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. jeweils m.w.N.).

    Nicht zu beanstanden ist, dass sich die Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten dabei grundsätzlich an der Fünfjahresfrist der Nr. 2710 Abs. 2 Satz 1 ZDv 2/30 orientiert (vgl. Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 40.10 -).

  • BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel; …

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
    Nach der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts zur Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteils entfaltet auch ein in abgekürzter Form nach § 267 Abs. 4 StPO abgesetztes Urteil Bindungswirkung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO (Beschluss vom 27. März 2012 - BVerwG 2 WD 16.11 - Rn. 20).

    Die Annahme einer Bindungswirkung trägt der Zielsetzung Rechnung, im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig unterschiedliche Feststellungen getroffen werden (Beschluss vom 27. März 2012 - BVerwG 2 WD 16.11 - Rn. 20 zu 84 Abs. 1 Satz 1 WDO).

  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 68.09

    Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Urkundenfälschung; Weiterverwendung in …

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
    Rn. 23 Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheids angefochten werden (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - , vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 22.08 - Rn. 18 m.w.N., vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 68.09 - Rn. 17 …und vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 16.10 - Rn. 25 ).

    Rn. 26 Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle dieser Bescheide ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Verfahrens durch den Bundesminister der Verteidigung an den Senat (…stRspr, Beschlüsse vom 27. September 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.07 - , vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14 Rn. 35 und vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 68.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 23 Rn. 21).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11 S. 17, vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - Rn. 22 …und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 53.08 - Rn. 24; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 = Buchholz 442.40 § 29d LuftVG Nr. 1;… Beschlüsse vom 11. März 2008 a.a.O. Rn. 24…, vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 2 VR 6.09 - juris Rn. 15…, vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 16.10 - Rn. 30 , vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 40.10 - Rn. 22 …und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides - …

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 25.00

    Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Bestehen eines …

  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 54.01

    Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung - Sicherheitsermittlungen über einen …

  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von …

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 17.05

    Sicherheitsrisiko; Dienstvergehen; Strafverfahren; Verfahrenseinstellung.

  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06

    Sicherheitsüberprüfung; Strafverfahren; Einstellung; Beurteilungsspielraum.

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Straftat; …

  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 19.05

    Sicherheitsrisiko; Dienstvergehen; Disziplinargerichtsbescheid; Nebentätigkeit; …

  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 13.10

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos i.S.d. § 5 Abs. 1 …

  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 52.06

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Ende des Dienstverhältnisses; Erledigung …

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 12.00

    Maßstab einer gerichtlichen Rechtmäßigkeitsprüfung hinsichtlich einer …

  • BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 53.08
  • BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16

    Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen …

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 m.w.N. …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).

  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15

    Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag; …

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Rn. 42 Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26 und vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 m.w.N.) In Übereinstimmung hiermit nennt Hinweis Nr. 9 zu Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 (Anlage C 18) als Beispiele für entsprechende Anhaltspunkte strafrechtliche Verfahren gegen den Betroffenen, insbesondere Verurteilungen, und Verstöße des Betroffenen gegen Dienstpflichten.

  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WB 10.12

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung …

    Rn. 26 Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle dieser Bescheide ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch den Bundesminister der Verteidigung beim Senat (…stRspr, Beschlüsse vom 27. September 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.07 - , vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14 Rn. 35…, vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 68.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 23 Rn. 21 und vom 30. Mai 2012 - BVerwG 1 WB 58.11 - Rn. 26).

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11 S. 17, vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - Rn. 22…, vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 53.08 - Rn. 24 und vom 30. Mai 2012 - BVerwG 1 WB 58.11 - Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Vielmehr darf einem Betroffenen noch über eine längere Zeit eine Bewährung abverlangt werden, die belegt, dass eine von ihm eingeleitete Verhaltensänderung nachhaltige Bestätigung finden wird und von Bestand sein wird (vgl. z.B. Beschluss vom 30. Mai 2012 - BVerwG 1 WB 58.11 , Rn. 44 m.w.N. -).

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12

    Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst; …

    Rn. 53 Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG in Verbindung mit Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (hier im Sinne des § 1 Abs. 4 SÜG) und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine für die sicherheitsrechtliche Prognose relevante Straftat begangen hat (vgl. z.B. Beschluss vom 30. Mai 2012 - BVerwG 1 WB 58.11 - Rn. 35 m.w.N.).

    Da diesem Strafbefehl eine Bindungswirkung wie etwa dem rechtskräftigem Urteil eines Strafgerichts nicht zukommt (vgl. dazu: Beschluss vom 30. Mai 2012 - BVerwG 1 WB 58.11 - Rn. 36 - 39), hat er in einer eigenständigen Beweiswürdigung in sich schlüssig und widerspruchsfrei ausgeführt, dass der Antragsteller dieses Delikt tatsächlich begangen hat.

  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19

    Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung …

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).

  • BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Soldaten in seiner erweiterten …

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).

  • BVerwG, 24.09.2015 - 1 WB 55.14

    Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an Zuverlässigkeit; nationalsozialistisch …

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Rn. 44 cc) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 m.w.N.) können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat, die (auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit) ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lässt.

  • BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 47.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in …

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Rn. 59 (aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35…, vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 42 …und vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 7.24

    Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 6.25

    Sicherheitsrisiko: Oberstleutnant drohte mit Leak, um an Posten zu kommen

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Rn. 35 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35…, vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 42…, vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 …und vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris Rn. 59).

  • BVerwG, 21.09.2023 - 1 W-VR 17.23

    Eilantrag gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos

  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 3.20

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten Sicherheitsüberprüfung …

  • BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Zuverlässigkeitszweifel nach Absehen von …

  • BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20

    Antrag eines Zeitsoldaten gegen die Feststellung Sicherheitsrisikos in seiner …

  • BVerwG, 05.08.2024 - 1 W-VR 19.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in …

  • BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 21.16

    Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an der Zuverlässigkeit; anhängiges Strafverfahren

  • BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 54.14

    Sicherheitsrisiko; Prognose; Anhörung; Anhörungsfehler; Anbahnungs- und …

  • BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22

    Erfolgreicher Antrag eines Soldaten gegen die Feststellung eines …

  • BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger …

  • BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 34.24

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Verweigerung der Befolgung der …

  • BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 13.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; falsche Angaben im …

  • BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 49.24

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung …

  • BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 54.23

    Erfolgreicher Antrag gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos

  • BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 40.24
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 6.19

    Streit um die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten …

  • BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 15.24

    Sicherheitsrisiko aufgrund von Befehlsmissachtung im Auslandseinsatz

  • BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 3.25

    Mit Buddel voll Rum auf der Rückbank: Hauptfeldwebel war kein Sicherheitsrisiko

  • BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 51.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Wegfall einzelner, wesentlicher …

  • BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3)

  • BVerwG, 23.10.2025 - 1 WB 52.24
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22

    Unbegründeter Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die erledigte Feststellung …

  • BVerwG, 28.06.2018 - 1 WB 51.17

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in erweiterter Sicherheitsüberprüfung mit …

  • BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3); Verschweigen einer Dienstreise; …

  • BVerwG, 13.11.2025 - 1 WB 7.25

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Rahmen einer erweiterten …

  • BVerwG, 04.02.2019 - 1 WDS-VR 1.19

    Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen; falsche Angaben in …

  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 26.21

    Entlassung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen fehlender Eignung; …

  • BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 12.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Kontakte in die kriminelle Rockerszene

  • VG Magdeburg, 05.07.2021 - 5 A 253/18

    Zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei unwahren Angaben zu einer …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht