Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.1999 - 1 WB 58.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag eines Soldaten auf Zeit auf Bewilligung einer Fachausbildung - Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05
Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung; …
Dazu gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - , vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 46.94 - und vom 13. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 58.99 -NZWehrr 2000, 123>) auch Entscheidungen über die Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und die deshalb erfolgende Verweisung an das zuständige Gericht, hier das Truppendienstgericht ..., das dann unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter die - verfahrensbeendende - Entscheidung in der Sache zu treffen hat. - BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20
Feststellung des Endes der Schutzzeit eines Oberfeldarztes mangels Erreichbarkeit …
Rn. 21 Aus dem Beschluss des Senats vom 13. Dezember 1999 (- 1 WB 58.99 - Buchholz 311 § 21 WBO Nr. 1), auf den sich das Bundesministerium der Verteidigung beruft, ergeben sich keine rechtlichen Maßstäbe, die im vorliegenden Fall zu einem anderen Ergebnis führen würden. - BVerwG, 15.12.2008 - 1 WB 70.08 Rn. 15 Über die Verweisung entscheidet der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 58.99 - Buchholz 311 § 21 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2000, 123 und vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 -
m.w.N.). - BVerwG, 15.12.1999 - 1 WB 88.99
Voraussetzungen des Anrufens des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Rahmen der …
Ein lediglich hypothetischer Verfahrensablauf begründet indes nicht die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und bildet demgemäß keine ausreichende rechtliche Grundlage für eine Verweisung (Beschluß vom 13. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 58.99 -). - BVerwG, 23.02.2000 - 1 WB 21.00
Rechtsmittel
Ein lediglich hypothetischer Verfahrensablauf begründet indes nicht die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und bildet demgemäß keine ausreichende rechtliche Grundlage für eine Verweisung (Beschlüsse vom 13. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 58.99 - und vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 88.99 -).
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