Rechtsprechung
| BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 6.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Weitere Verwendung eines Soldaten auf Zeit - Antrag auf ein Personalgespräch
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 40.89
Wehrbeschwerdeverfahren - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Unzulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 6.95
Soweit die Antragstellerin ausführt, sie strebe eine allgemeine Klärung der Frage über die noch hinzunehmende Wartezeit zwischen einem Antrag auf ein Personalgespräch und dem Gesprächstermin an, um die Personalpolitik der Bundeswehr zu verbessern, hat der Senat wiederholt entschieden, daß eine Antragstellung allein im Interesse anderer Soldaten nicht zulässig ist (Beschluß vom 7. November 1989 - BVerwG 1 WB 40.89 -). - BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 79.93
Rechtmäßigkeit der Versetzung einer Vertrauensperson - Überprüfung der …
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 6.95
Zur allgemeinen Klärung von Fragen der Personalführung steht der Antragstellerin kein Rechtsschutzbedürfnis zu (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 65.90 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 79.93 -). - BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 65.90
Bloßes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als …
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 6.95
Zur allgemeinen Klärung von Fragen der Personalführung steht der Antragstellerin kein Rechtsschutzbedürfnis zu (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 65.90 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 79.93 -).
- BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 31.98
Untätigkeitsbeschwerde eines Soldaten wegen Unterlassen seiner Beförderung - …
In bezug auf die Klärung allgemeiner Fragen der Personalführung steht dem Antragsteller kein Rechtsschutzbedürfnis zu (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 65.90 -, vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 79.93 - und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 6.95 -). - BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 17.99
Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung …
Für eine Klärung allgemeiner Fragen der Personalführung fehlt regelmäßig - und so auch hier - das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 65.90 -, vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 79.93 -, vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 6.95 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 -).
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