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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,77732
BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08 (https://dejure.org/2008,77732)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2008 - 1 WB 60.08 (https://dejure.org/2008,77732)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2008 - 1 WB 60.08 (https://dejure.org/2008,77732)
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08

    Verwendung; Studium; Diplomprüfung; Promotion.

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
    Rn. 30 Eine bindende Zusicherung liegt nach der Rechtsprechung des Senats nur dann vor, wenn eine eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist oder wird, der zu dieser Erklärung aufgrund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 2 m.w.N. und vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 -).

    Sie muss aber entweder von einer Dienststelle der Bundeswehr oder von einem bestimmten (militärischen) Vorgesetzten erklärt werden, der bzw. dem auch die Entscheidungskompetenz in der Sache zugewiesen ist (Beschluss vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 -).

  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 42.07
    Auszug aus BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - sowie vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen), dass ein Antragsteller - spätestens im Beschwerdeverfahren - konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können.

    Die Ermessensentscheidung über einen Versetzungsantrag kann von den Wehrdienstgerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm/ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N. und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 -).

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03

    Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
    Die Zusicherung muss zwar, insoweit abweichend von § 38 Abs. 1 VwVfG, nicht notwendig schriftlich erfolgen (vgl. Beschlüsse vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 28 und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31).
  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
    Die Zusicherung muss zwar, insoweit abweichend von § 38 Abs. 1 VwVfG, nicht notwendig schriftlich erfolgen (vgl. Beschlüsse vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 28 und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31).
  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06

    Laufbahn; Zulassungstermin; rückwirkende Zulassung.

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
    Rn. 30 Eine bindende Zusicherung liegt nach der Rechtsprechung des Senats nur dann vor, wenn eine eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist oder wird, der zu dieser Erklärung aufgrund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 2 m.w.N. und vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 -).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 65.04
    Auszug aus BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - sowie vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen), dass ein Antragsteller - spätestens im Beschwerdeverfahren - konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können.
  • BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05
    Auszug aus BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
    Die Ermessensentscheidung über einen Versetzungsantrag kann von den Wehrdienstgerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm/ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N. und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 -).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der …

    Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss ein Antragsteller im Verfahren gegen die Ablehnung einer beantragten Versetzung spätestens im Beschwerdeverfahren konkrete Dienstposten bezeichnen, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (vgl. zuletzt Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Diese Ermessensentscheidung kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten werden oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 Satz 1 VwGO entsprechend;… stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f., vom 11. Mai 2006 - 1 WB 36.05 - Rn. 14 m.w.N. und vom 27. November 2008 - 1 WB 60.08 - Rn. 27).
  • BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12

    Irreführender Inhalt einer Rechtsbelehrung; Grundsatz der Vollständigkeit und …

    Rn. 21 Der Senat verlangt bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller - spätestens im Beschwerdeverfahren - konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 - Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 31.10

    Aufhebung der Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung bei Versäumnis der …

    Ermessensentscheidungen können dabei nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Dienststelle durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse die Rechte des Soldaten verletzt hat beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 Satz 1 VwGO entsprechend; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f., vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N. und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -).
  • BVerwG, 28.09.2016 - 1 WB 12.16

    Versetzung; schwerwiegender persönlicher Grund; Gesundheitszustand der Eltern

    Diese Ermessensentscheidung kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten werden oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 Satz 1 VwGO entsprechend;… stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f., vom 11. Mai 2006 - 1 WB 36.05 - Rn. 14 m.w.N. und vom 27. November 2008 - 1 WB 60.08 - Rn. 27).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 43.11

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Berufssoldaten auf Versetzung an einen …

    Rn. 21 Ermessensentscheidungen sind von den Wehrdienstgerichten nur darauf zu überprüfen, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle den Soldaten bzw. die Soldatin durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen/ihren Rechten verletzt hat beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 Satz 1 VwGO entsprechend; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f, vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N. und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 32.11

    Erforderliche Konkretisierung eines bestimmten Dienstpostens durch den Soldaten …

    Die Ermessensentscheidung über einen Versetzungsantrag kann von den Wehrdienstgerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des ihm/ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO in Verbindung mit § 114 VwGO; stRspr, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 57.11
    Diese Ermessensentscheidung kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten werden oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 Satz 1 VwGO entsprechend; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f, vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N. und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 - Rn. 27).
  • BVerwG, 04.08.2010 - 1 WB 17.10

    Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer beantragten …

    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen sowie zuletzt vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 10.11

    Aufhebung von truppendienstlichen Maßnahmen wie Stellungnahmen und Beurteilungen …

    Sie sind darauf zu überprüfen, ob der zuständige Vorgesetzte durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse die Rechte des Soldaten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) beziehungsweise ob er die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 Satz 1 VwGO entsprechend; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f, vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N. und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10

    Einwendung gegen eine Ablehnung eines Antrags auf Versetzung auf einen …

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