Rechtsprechung
| BVerwG, 09.05.2014 - 1 WB 60.13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung i.R.e. Antrags eines Soldaten auf Wechsel der Truppengattung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung i.R.e. Antrags eines Soldaten auf Wechsel der Truppengattung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
Auszug aus BVerwG, 09.05.2014 - 1 WB 60.13
Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - m.w.N.). - BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung …
Auszug aus BVerwG, 09.05.2014 - 1 WB 60.13
Rn. 13 Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 - und vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem der Bundesminister der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat. - BVerwG, 27.07.2011 - 1 WB 21.11
Auszug aus BVerwG, 09.05.2014 - 1 WB 60.13
Rn. 13 Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 - …und vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem der Bundesminister der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat. - BVerwG, 14.07.2010 - 1 WB 66.09
Hälftige Kostentragungspflicht des Bundes hinsichtlich der notwendigen Auslagen …
Auszug aus BVerwG, 09.05.2014 - 1 WB 60.13
Rn. 12 Billigem Ermessen entspricht es, die dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Aufwendungen zur Hälfte dem Bund aufzuerlegen, weil die Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers - das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, über seinen Antrag auf Wechsel der Truppengattung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden - nach dem bisherigen Sach- und Streitstand als offen einzuschätzen sind (vgl. zum Grundsatz der hälftigen Kostenteilung bei offenen Erfolgsaussichten: Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 66.09 - Rn. 10). - BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 46.07
Rechtsweg; Teilstreitkraft; Uniformträgerbereich; Zentraler Sanitätsdienst.
Auszug aus BVerwG, 09.05.2014 - 1 WB 60.13
Der Senat hat bisher lediglich entschieden, dass der Wechsel der Teilstreitkraft oder des Uniformträgerbereichs eine anfechtbare dienstliche Maßnahme darstellt (vgl. Beschluss vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 46.07 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 3 Rn. 17 f. = NZWehrr 2009, 31 f.).
- BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter
Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein auf einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen notwendigen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 1 WB 60.13 - juris Rn. 13). - BVerwG, 25.08.2016 - 1 WB 9.16
Konkurrentenstreit; Rechtsschutzbedürfnis eines Aufhebungsantrags; …
Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein aus einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 1 WB 60.13 - juris Rn. 13). - BVerwG, 15.01.2016 - 1 WB 9.15
Einstellung des Verfahrens; Änderung der Sach- und Rechtslage
Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein aus einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 1 WB 60.13 - juris Rn. 13).
- BVerwG, 07.04.2017 - 1 WB 4.17
Nachweis für Personalakte; Verwendung als Kompaniefeldwebel; Einstellung des …
Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein aus einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (…stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 -, vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 9. Mai 2014 - 1 WB 60.13 - juris Rn. 13). - BVerwG, 03.08.2015 - 1 WB 8.15
Verfahrenseinstellung; Kostenentscheidung; Wechsel der Truppengattung
Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein auf einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen notwendigen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 1 WB 60.13 - juris Rn. 13). - VG Frankfurt/Oder, 15.12.2017 - 2 K 1092/17
Dublin-Verfahren
Denn lässt sich kein Fall des freiwilligen Unterliegens feststellen, so bedeutet dies nicht zugleich, dass einem der Beteiligten nicht unter dem Gesichtspunkt des voraussichtlichen Prozessausgangs die (ganzen) Kosten des Verfahrens auferlegt werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. Mai 2014 - 1 WB 60/13 -, Rn. 16, juris). - BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17
Anspruch eines Soldaten auf Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter während der …
Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein auf einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen notwendigen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 1 WB 60.13 - juris Rn. 13). - BVerwG, 08.04.2016 - 1 WDS-VR 11.15
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer nicht-dienstpostengerechten …
Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein aus einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 -, vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 9. Mai 2014 - 1 WB 60.13 - juris Rn. 13). - BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 34.14
Rechtmäßigkeit der Ausplanung eines Berufssoldaten aus der für ihn vorgesehenen …
Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein auf einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen notwendigen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. Mai 2014 - BVerwG 1 WB 60.13 - Rn. 13 …und vom 26. August 2014 - BVerwG 1 WB 15.14 - Rn. 18). - BVerwG, 26.08.2014 - 1 WB 15.14
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes mit dem Studiengang …
Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein auf einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen notwendigen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 9. Mai 2014 - BVerwG 1 WB 60.13 - Rn. 13). - BVerwG, 19.07.2023 - 1 WB 65.22
Einstellung des Verfahrens; Anteil des Zweitbeurteilers zur planmäßigen …
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