Rechtsprechung
| BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 61.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Anforderungen an die Beurteilung eines Soldaten
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.08.1989 - 1 WB 196.88
Berufssoldat - Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung - Durchschnittswerte von …
Auszug aus BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 61.89
Wird ein Rechtsbehelf innerhalb der Zweiwochenfrist nicht eingelegt, so wird die Beurteilung rechtsbeständig (BVerwG Beschlüsse vom 22. August 1989 - 1 WB 196/88 - und vom 14. März 1990 - 1 WB 99/89). - BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 99.89
Anfechtbarkeit der Beurteilung eines Soldaten
Auszug aus BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 61.89
Wird ein Rechtsbehelf innerhalb der Zweiwochenfrist nicht eingelegt, so wird die Beurteilung rechtsbeständig (BVerwG Beschlüsse vom 22. August 1989 - 1 WB 196/88 - und vom 14. März 1990 - 1 WB 99/89). - BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89
Beschwerdeanlaß - Kenntnis der belastenden Maßnahme
Auszug aus BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 61.89
Abgesehen davon, daß der Antragsteller nach seinem eigenen Vortrag bereits am 8. Juli 1988 (Gegenvorstellung) glaubte feststellen zu können, daß er nach seiner Meinung zu schlecht beurteilt worden sei, ihm also der nach seiner Meinung vorliegende Beschwerdeanlaß bekannt gewesen war, stellt die nachträgliche Aussage eines Vorgesetzten, der einen Beurteilungsbeitrag vorgelegt hat und der nunmehr - nachträglich - meint, sein Beurteilungsbeitrag sei zu streng ausgefallen, keinen Beschwerdeanlaß im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 63/89).
- BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 97.92
Rechtswidrigkeit einer Beförderung eines Soldaten - Nichtbeachtung einer …
Wird ein Rechtsbehelf innerhalb der Zweiwochenfrist nicht eingelegt, so wird die Beurteilung rechtsbeständig (Beschlüsse vom 22. August 1989 - BVerwG 1 WB 196.88 - und vom 5. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 61.89 - m.w.N.).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt die nachträgliche Aussage eines Vorgesetzten, der eine Beurteilung oder einen Beurteilungsbeitrag erstellt hat und der nunmehr - nachträglich - meint, seine Beurteilung oder sein Beurteilungsbeitrag sei zu streng ausgefallen, keinen Beschwerdeanlaß im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (Beschlüsse vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 - und vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 61.89 -).
- BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Beurteilung eines Berufssoldaten - …
So wenig eine nachträgliche Erkenntnis und Aussage des Beurteilenden, dem Beurteilungsbeitrag eines anderen früheren Vorgesetzten ein zu hohes Gewicht beigemessen zu haben und mit der Beurteilung dem "wahren Charakter (sic. des Antragstellers) nicht gerecht" geworden zu sein, seine Beurteilung sei zu streng ausgefallen, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einen neuen Beschwerdeanlaß im Sinne des § 6 WBO darstellt (vgl. Beschlüsse vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 -, vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 61.89 - und vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 U/B 97.92 -), so wenig sind es Gründe, die ein Wiederaufgreifen des Beurteilungsverfahrens rechtfertigen könnten (…vgl. Beschluß vom 27. Juli 1993 a.a.O.). - BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 163.90
Anfechtung der Beurteilung durch einen Soldaten - Unterscheidung zwischen Eingabe …
Damit war die Beurteilung rechtsbeständig (Beschluß vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 61.89 -).
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