Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6414
BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91 (https://dejure.org/1992,6414)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1992 - 1 WB 61.91 (https://dejure.org/1992,6414)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1992 - 1 WB 61.91 (https://dejure.org/1992,6414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung des Grundsatzes der Vorverwendung bei der Beförderung eines Offiziers - Versetzung eines Bundeswehroffiziers auf einen Dienstposten der Besoldungsgruppe A 15 - Anstehende Förderung eines Bundeswehrsoldaten nach dem Eignungsvergleich und Leistungsvergleich ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91
    Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat ( § 114 VwGO analog; Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25> m.w.N.).

    Der Senat ist in seiner Rechtsprechung (BVerwGE 86, 25) davon ausgegangen, daß Verwendungsentscheidungen regelmäßig zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres getroffen werden.

    Wenn jedoch nach der Konzeption des BMVg, die er seiner Personalplanung für die Besetzung von A 15-Dienstposten im Verwendungsbereich "Fernmeldeeinsatz" zugrunde legt, regelmäßig eine Vorverwendung als BtlKdr gefordert wird, der BMVg diese Vorverwendung insbesondere bei den zum 1. April 1991 im Bereich des früheren Bundeswehrkommandos Ost zu besetzenden sieben Dienstposten in Anbetracht der besonderen Aufbauarbeiten für eine zwingende Eignungsvoraussetzung ansieht, beruht dies auf personalplanerischen Vorstellungen, die grundsätzlich außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit stehen und als Zweckmäßigkeitsfrage bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (vgl. Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]> und BVerwGE 86, 25 [27]).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91
    Gegen die Zulässigkeit eines derart unbestimmten Antrags bestehen Bedenken (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - und vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 148.89 -).
  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91
    Eine bindende Zusage liegt jedoch nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser Dienststelle befugt ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [166]; vom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - und vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - ).
  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91
    Über das Begehren des Antragstellers als Verpflichtungsantrag ist nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 109.77 - <BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]>), wobei dem Antragsteller die Dauer des Verfahrens nicht entgegengehalten werden kann.
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91
    Eine bindende Zusage liegt jedoch nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser Dienststelle befugt ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [166]; vom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - und vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - ).
  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91
    Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hat, ihn auf einer bestimmten, gegebenenfalls höher bewerteten Stelle zu verwenden (Beschluß vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91
    Wenn jedoch nach der Konzeption des BMVg, die er seiner Personalplanung für die Besetzung von A 15-Dienstposten im Verwendungsbereich "Fernmeldeeinsatz" zugrunde legt, regelmäßig eine Vorverwendung als BtlKdr gefordert wird, der BMVg diese Vorverwendung insbesondere bei den zum 1. April 1991 im Bereich des früheren Bundeswehrkommandos Ost zu besetzenden sieben Dienstposten in Anbetracht der besonderen Aufbauarbeiten für eine zwingende Eignungsvoraussetzung ansieht, beruht dies auf personalplanerischen Vorstellungen, die grundsätzlich außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit stehen und als Zweckmäßigkeitsfrage bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (vgl. Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]> und BVerwGE 86, 25 [27]).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91
    Eine bindende Zusage liegt jedoch nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser Dienststelle befugt ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [166]; vom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - und vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - ).
  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91
    Eine zeitweilige Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten gibt keinen Anspruch, weiterhin oder wieder auf einem entsprechenden Dienstposten verwendet zu werden (Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115> und vom 5. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 130.89 -).
  • BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 1.88

    Zuteilung an einen Dienststandort bei der Bundeswehr - Besondere Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91
    Soweit der BMVg in der Vergangenheit bei Verwendungsentscheidungen in Einzelfällen auf die von ihm in der Dienstpostenübersicht festgelegte erforderliche Vorverwendung verzichtet hätte, könnte der Antragsteller hieraus keinen Anspruch auf Gleichbehandlung ableiten, da in einer abweichenden Behandlung von Einzelfällen keine das Ermessen des BMVg bindende Übung zu sehen wäre (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 -).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 174.90

    Konkurrentenklage im Fall einer militärischen Verwendungsentscheidung - Anspruch …

  • BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89

    Antrag eines Berufssoldaten auf die Verlängerung einer bestehenden …

  • BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 148.89

    Streit um die Ablehnung des Antrags eines Zeitsoldaten auf Versetzung auf einen …

  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93

    Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens …

    Daß die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten sich im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (…vgl. Beschluß vom 28. November 1991 a.a.O.), und es liegt auch im Ermessen des BMVg, welche Gewichtung er den Vorverwendungen beimißt (vgl. Beschluß vom 22. April 1991 - BVerwG 1 WB 61.91 -).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Berufssoldaten auf einen …

    Daß sich die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl.Beschluß vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 - m.w.N.), und es liegt auch in Ermessen der zuständigen Stelle, welche Gewichtung sie den Vorverwendungen beimißt (vgl.Beschluß vom 22. April 1991 - BVerwG 1 WB 61.91 -).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 20.94

    Konkurrentenklage im Fall der Beförderung eines Soldaten zum Dozent für Wehr- und …

    Daß sich die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -), und es liegt auch im Ermessen des BMVg, welche Gewichtung er den Vorverwendungen beimißt (vgl. Beschluß vom 22. April 1991 - BVerwG 1 WB 61.91 -).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 18.94

    Auf militärische Verwendungsentscheidung bezogene "Konkurrentenklage" - Anspruch …

    Daß sich die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -), und es liegt auch im Ermessen des BMVg, welche Gewichtung er den Vorverwendungen beimißt (vgl. Beschluß vom 22. April 1991 - BVerwG 1 WB 61.91 -).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 WB 3.93

    Ablehnung einer Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die Auswahlkriterien …

    Daß die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten sich im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -), und es liegt auch im Ermessen der zuständigen Stellen, welche Gewichtung sie den Vorverwendungen beimessen (vgl. Beschluß vom 22. April 1991 - BVerwG 1 WB 61.91 -).
  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 103.92

    Rechtswidrige Besetzung eines Dienstpostens des Gruppenleiters III 4 im Heeresamt …

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die Einschätzung der personalbearbeitenden Vorgesetzten durch eine eigene oder andere Einschätzung zu ersetzen (vgl. Beschluß vom 22. April 1992 - BVerwG 1 WB 61.91 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht