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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30202
BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06 (https://dejure.org/2007,30202)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.2007 - 1 WB 62.06 (https://dejure.org/2007,30202)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 2007 - 1 WB 62.06 (https://dejure.org/2007,30202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    WBO § 17 Abs. 4 Satz 1, Abs. 3
    Beschwerdeanlass; Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Maßnahme; Begründung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 17 Abs. 4 Satz 1, Abs. 3
    Begründung; Beschwerdeanlass; Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 19.05

    Sicherheitsrisiko; Dienstvergehen; Disziplinargerichtsbescheid; Nebentätigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06
    Rn. 26 Über den Anfechtungsantrag des Antragstellers ist nach der im Zeitpunkt der Vorlage durch den Bundesminister der Verteidigung - PSZ I 7 - maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (Beschluss vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 19.05 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 19 ).

    Die dazu notwendige Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, u.a. Beschluss vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 19.05 - a.a.O. m.w.N.).

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, u.a. Beschluss vom 9. November 2005 a.a.O.).

    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, u.a. Beschluss vom 9. November 2005 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 42.65

    Zulassung der Revision bei der Rüge wesentlicher Verfahrensmängel - Automatische …

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06
    Dem - gerade auch dem Schutz des Betroffenen dienenden - Zweck dieser Vorgehensweise entspricht es, dass sich Fehler bei der Einlegung von Rechtsbehelfen, die durch diese "Aufspaltung" veranlasst sind, nicht zulasten des Betroffenen auswirken sollen, sofern nicht vorrangige andere Interessen einer Korrektur oder Heilung des Fehlers entgegenstehen (vgl. dazu auch Urteil vom 31. August 1966 - BVerwG 5 C 42.65 - BVerwGE 25, 20 ).

    Dann liegt auch die erforderliche Beschwer des betroffenen Soldaten vor (vgl. zu dieser Voraussetzung generell: Urteil vom 31. August 1966 a.a.O., Beschluss vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 76.77 - MDR 1978, 600).

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 17.05

    Sicherheitsrisiko; Dienstvergehen; Strafverfahren; Verfahrenseinstellung.

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06
    Rn. 35 Auf die für die Beurteilung eines Sicherheitsrisikos notwendige Prognose der künftigen Entwicklung der Persönlichkeit des Soldaten und seiner Verhältnisse (vgl. dazu u.a. Beschluss vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 17.05 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 20 = NZWehrr 2006, 153) ist der Bundesminister der Verteidigung - PSZ I 7 - im Vorlageschreiben eingegangen.
  • BVerwG, 08.12.1977 - 7 B 76.77

    Vorsorglicher Widerspruch - Ständig wiederholte Verwaltungsakte - Vielzahl …

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06
    Dann liegt auch die erforderliche Beschwer des betroffenen Soldaten vor (vgl. zu dieser Voraussetzung generell: Urteil vom 31. August 1966 a.a.O., Beschluss vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 76.77 - MDR 1978, 600).
  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06
    Rn. 20 Die Zwei-Wochen-Frist des § 17 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO beginnt bei einem Antrag gegen eine (Erst-)Maßnahme des Bundesministers der Verteidigung (im Sinne des § 21 Abs. 1 WBO) - in Anlehnung an § 6 Abs. 1 WBO - mit der Kenntnis des Antragstellers von dem Beschwerdeanlass (vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - BVerwGE 43, 308 , vom 27. April 2005 - BVerwG 1 WB 8.05 - …und vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 16.05 - Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl. 1996, § 17 Rn. 80).
  • BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 60.05

    Notwendige Auslagen; Erledigung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06
    Der daraufhin - vorzeitig - gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zulässig, wenn die förmliche Bekanntgabe des Feststellungsbescheids spätestens im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung erfolgt ist, d.h. im Zeitpunkt der Vorlage des Antrages beim Wehrdienstgericht (Beschlüsse vom 30. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 46.73 - BVerwGE 46, 294 , vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 134.79 - BVerwGE 73, 24 und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60 ).
  • BVerwG, 08.07.1980 - 1 WB 134.79

    Kostenerstattung bei Eintritt der Rechtshängigkeit nach Erledigung des Verfahrens …

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06
    Der daraufhin - vorzeitig - gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zulässig, wenn die förmliche Bekanntgabe des Feststellungsbescheids spätestens im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung erfolgt ist, d.h. im Zeitpunkt der Vorlage des Antrages beim Wehrdienstgericht (Beschlüsse vom 30. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 46.73 - BVerwGE 46, 294 , vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 134.79 - BVerwGE 73, 24 und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60 ).
  • BVerwG, 30.07.1974 - I WB 46.73
    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06
    Der daraufhin - vorzeitig - gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zulässig, wenn die förmliche Bekanntgabe des Feststellungsbescheids spätestens im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung erfolgt ist, d.h. im Zeitpunkt der Vorlage des Antrages beim Wehrdienstgericht (Beschlüsse vom 30. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 46.73 - BVerwGE 46, 294 , vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 134.79 - BVerwGE 73, 24 und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60 ).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 16.05
    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 62.06
    Rn. 20 Die Zwei-Wochen-Frist des § 17 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO beginnt bei einem Antrag gegen eine (Erst-)Maßnahme des Bundesministers der Verteidigung (im Sinne des § 21 Abs. 1 WBO) - in Anlehnung an § 6 Abs. 1 WBO - mit der Kenntnis des Antragstellers von dem Beschwerdeanlass (vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - BVerwGE 43, 308 , vom 27. April 2005 - BVerwG 1 WB 8.05 - und vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 16.05 - Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl. 1996, § 17 Rn. 80).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Richtet sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Erstmaßnahme des Bundesministers der Verteidigung (im Sinne des § 21 Abs. 1 WBO), so beginnt die Zwei-Wochen-Frist - in Anlehnung an § 6 Abs. 1 WBO - mit der Kenntnis des Antragstellers von dem Beschwerdeanlass (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 27. November 1970 - BVerwG 1 WB 142.69 - BVerwGE 43, 140 , vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - BVerwGE 43, 308 , vom 27. April 2005 - BVerwG 1 WB 8.05 -, vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 16.05 - und vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 65;… Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl. 1997, § 17 Rn. 80).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …

    Rn. 19 2. Der Antrag ist zulässig (vgl. zum Folgenden ausführlich Beschluss vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - DokBer 2008, 31).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von …

    Das Gleiche gilt für Verstöße gegen IT-Richtlinien oder IT-Sicherheitskonzepte in einem besonders sicherheitsrelevanten Bereich (Beschlüsse vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 65 …und vom 27. September 2007 a.a.O.).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 68.09

    Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Urkundenfälschung; Weiterverwendung in …

    Denn er befindet sich insoweit in der - vergleichbaren - Situation wie ein Betroffener, der zunächst (verfrüht) das Begründungsschreiben des Geheimschutzbeauftragten anficht und dem nachträglich, aber noch vor Rechtshängigkeit seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung der förmliche Bescheid über die Feststellung eines Sicherheitsrisikos bekannt gegeben wird; dieser Betroffene ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht genötigt, gegen den förmlichen Bescheid den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu wiederholen (vgl. dazu im Einzelnen Beschlüsse vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 65 und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Richtet sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Erstmaßnahme des Bundesministers der Verteidigung (im Sinne des § 21 Abs. 1 WBO), so beginnt die Zwei-Wochen-Frist - in Anlehnung an § 6 Abs. 1 WBO - mit der Kenntnis des Antragstellers von dem Beschwerdeanlass (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 27. November 1970 - BVerwG 1 WB 142.69 - BVerwGE 43, 140 , vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - BVerwGE 43, 308 , vom 27. April 2005 - BVerwG 1 WB 8.05 -, vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 16.05 - und vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 65;… Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl. 1997, § 17 Rn. 80).
  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 64.08
    Beschwerdeanlass ist bei der Feststellung eines Sicherheitsrisikos durch den Geheimschutzbeauftragten im Bundesministerium der Verteidigung die förmliche Eröffnung dieser Feststellung auf dem Formularblatt nach Anlage C 10 zu Nr. 2710 ZDv 2/30 Teil C. Denn erst die förmliche Eröffnung der Feststellung eines Sicherheitsrisikos begründet die Wirksamkeit dieser Entscheidung (Beschluss vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 65).

    Der daraufhin - vorzeitig - gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zulässig, wenn die förmliche Bekanntgabe des Feststellungsbescheids spätestens im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung erfolgt ist, d.h. im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags beim Wehrdienstgericht (Beschluss vom 6. September 2007 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 13.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; falsche Angaben im …

    Zutreffend hat das Bundesministerium der Verteidigung angenommen, dass die erforderliche Bekanntgabe der Entscheidung über die Feststellung eines Sicherheitsrisikos bereits mit der förmlichen Eröffnung dieser Feststellung am 19. Juli 2022 erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 2007 - 1 WB 62.06 - juris Rn. 21) und der Antrag auf gerichtliche Entscheidung erst nach der am 19. August 2022 abgelaufenen Monatsfrist bei dem nächsten Disziplinarvorgesetzten eingegangen ist.
  • BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 40.24
    Der Soldat ist nach der förmlichen Eröffnung nicht genötigt, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch einmal zu wiederholen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 2007 - 1 WB 62.06 - juris Rn. 18 ff. …und vom 11. März 2008 - 1 WB 37/07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 20 f.; s. a. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1979 - 1 WB 228.77 - BVerwGE 63, 187 ).
  • BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 53.08
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies jedoch unschädlich (vgl. Beschlüsse vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 65 und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14).
  • BVerwG, 04.07.2013 - 1 WDS-VR 15.13

    Sicherheitsrisiko bei einem Soldaten bei Fälschung der Fahrzeiten und Ruhezeiten; …

    Rn. 33 Bei dem Dienstvergehen des Antragstellers handelt es sich im Übrigen um eine gravierende Verfehlung und nicht um ein Vergehen, das seiner objektiven Bedeutung nach von so geringem Gewicht wäre, dass eine Subsumtion unter den Begriff des Sicherheitsrisikos unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit nicht vertretbar wäre (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Beschlüsse vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 62.06 - …und vom 20. März 2012 - BVerwG 1 WB 26.11 - Rn. 33).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 26.11

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten …

  • BVerwG, 27.09.2007 - 1 WDS-VR 7.07
  • BVerwG, 25.03.2008 - 1 WDS-VR 4.08
  • BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 81.08
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