Rechtsprechung
| BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24 |
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WBO §§ 6, 17; VwVfG § 48 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4; AR A-1340/50 Nr. 405, 801, 902
Nachträgliche Änderung der Regelbeurteilung und der Personalentwicklungsbewertung - rechtsinformationen.bund.de
Nachträgliche Änderung der Regelbeurteilung und der Personalentwicklungsbewertung
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§ 6 Abs 1 WBO, § 48 Abs 1 S 1 VwVfG, § 48 Abs 4 VwVfG
Nachträgliche Änderung der Regelbeurteilung und der Personalentwicklungsbewertung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
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Nachträgliche Änderung der Regelbeurteilung und der Personalentwicklungsbewertung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung
Auszug aus BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24
Denn die am Beurteilungsstichtag 31. Juli 2021 geltenden Vorschriften der §§ 2, 3 SLV und die hierzu ergangenen Allgemeinen Regelungen AR A-1340/50 "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten" konnten auch vor Inkrafttreten von § 27a SG in der Fassung vom 20. Dezember 2023 für eine Übergangszeit weiter angewandt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 35 ff. m. w. N.).Für diese Übergangszeit ist auch dem Antragsteller die Anwendung der Vorgaben der AR A-1340/50 in der zum Beurteilungsstichtag geltenden Fassung zumutbar, weil bislang in gefestigter Rechtsprechung stets vom Ausreichen der Ermächtigungsgrundlage der Beurteilungsbestimmungen ausgegangen worden ist und weil nicht festzustellen ist, dass die für seine Beurteilung maßgeblichen Bestimmungen der AR A-1340/50 ebenso wie ihre Vorgängerbestimmungen materiell-rechtlich verfassungsrechtlichen Vorgaben ihrem Inhalt nach nicht genügen und seine Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte verletzen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 49 ff. m. w. N.).
- BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 64.22
Personalentwicklungsbewertung aufgehoben
Auszug aus BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24
Rn. 17 Es verweist auf den Beschwerdebescheid und führt ergänzend aus, die nachträglichen Änderungen der Personalentwicklungsbewertung entfalteten im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 29. August 2023 - 1 WB 64.22 - keine Rechtswirkungen mehr.Rn. 37 b) Die Änderungen in der Personalentwicklungsbewertung sind bereits deshalb aufzuheben, weil es ihr bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Erstellung an einer hinreichenden normativen Grundlage für die Personalentwicklungsbewertung fehlt und eine übergangsweise Fortgeltung der im Wesentlichen auf Verwaltungsvorschriften gestützten Praxis ausscheidet (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 64.22 - BVerwGE 180, 140 Rn. 31 ff.).
- BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86
Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt - …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24
Er kann sich auch gegen den Beschwerdebescheid wehren, wenn dieser erstmals die äußere Wirksamkeit der Änderungen begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 - 8 C 21.86 - BVerwGE 78, 3 ).
- BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07
Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24
Ebenso wie ein Soldat eine Beurteilung und eine Personalentwicklungsbewertung mit der Begründung anfechten kann, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 27 m. w. N. …und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 23), kann er dies auch hinsichtlich nachträglicher Änderungen derselben tun. - BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24
Ebenso wie ein Soldat eine Beurteilung und eine Personalentwicklungsbewertung mit der Begründung anfechten kann, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 27 m. w. N. und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 23), kann er dies auch hinsichtlich nachträglicher Änderungen derselben tun. - BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12
Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24
Etwas anderes gilt aber dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine gesetzliche Regelung oder eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 30 …und vom 28. November 2024 - 1 WB 42.23 - juris Rn. 19). - BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 30.24
Planmäßige Beurteilung und Personalentwicklungsbewertung; …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24
Dies hat der Senat bereits im Hinblick darauf entschieden, dass der Dienstherr durch Erlass ausgeschlossen hat, dass auf die fragliche Personalentwicklungsbewertung bei Auswahlentscheidungen abgestellt wird (BVerwG, Beschluss vom 28. November 2024 - 1 WB 30.24 - juris Rn. 41). - BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 42.23
Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes; Fristversäumnis
Auszug aus BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24
Etwas anderes gilt aber dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine gesetzliche Regelung oder eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 30 und vom 28. November 2024 - 1 WB 42.23 - juris Rn. 19). - BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 3.07
Auszug aus BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24
Rn. 21 Die Berichtigungsverfügungen des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr können dagegen als interne Vorbereitungshandlungen nicht unmittelbar Gegenstand eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 WB 3.07 - juris Rn. 19), so dass nicht davon auszugehen ist, dass der Antragsteller (auch) diese anfechten will.
- BVerwG, 26.03.2026 - 1 WB 44.25 Rn. 20 a) Für den hier in Rede stehenden Anspruch auf (Neu)Erstellung einer planmäßigen Beurteilung kommt es nach dem maßgeblichen materiellen Recht auf die am Beurteilungsstichtag geltende Rechtslage an (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2024 - 1 WB 27.24 - juris Rn. 33…, vom 28. November 2024 - 1 WB 30.24 - juris Rn. 44 und vom 30. April 2025 - 1 WB 62.24 - juris Rn. 37).
- BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24
Verzicht der personalbearbeitenden Stelle auf Neufassung einer aufgehobenen …
Rn. 23 a) Für den hier in Rede stehenden Anspruch auf (Neu)Erstellung einer planmäßigen Beurteilung kommt es nach dem maßgeblichen materiellen Recht auf die am Beurteilungsstichtag geltende Rechtslage an (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2024 - 1 WB 27.24 - juris Rn. 33…, vom 28. November 2024 - 1 WB 30.24 - juris Rn. 44 und vom 30. April 2025 - 1 WB 62.24 - juris Rn. 37). - BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 10.25
Erfolgreicher Antrag gegen die Ausklammerung der Zeit einer Kommandierung zum …
Rn. 26 Für den hier in Rede stehenden Anspruch auf Neuerstellung einer planmäßigen Beurteilung kommt es nach dem maßgeblichen materiellen Recht jedoch auf die am Beurteilungsstichtag geltende Rechtslage an (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2024 - 1 WB 27.24 - juris Rn. 33…, vom 28. November 2024 - 1 WB 30.24 - juris Rn. 44 und vom 30. April 2025 - 1 WB 62.24 - juris Rn. 37).
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