Rechtsprechung
| BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Benotung einer Seminararbeit eines Berufssoldaten - Vorliegen einer willkürlichen Benotung einer Seminararbeit unter sachfremden Erwägungen - Umfang der gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.06.1983 - 1 WB 27.81
Wehrbeschwerde - Eigenhändige Unterschrift - Unschädliches Fehlen
Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83
Dies gilt sowohl hinsichtlich des nach Abschluß eines Lehrgangs zu erstellenden Lehrgangszeugnisses (Abschlußnote) als auch hinsichtlich der für die einzelnen Leistungsnachweise erteilten Einzelnoten (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27/81).Der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist sonach das eigentliche Werturteil des Prüfers; dagegen findet eine Nachprüfung dahin statt, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - insbesondere gegen einschlägige Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat oder ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerwG Beschluß vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27/81).
- BVerwG, 28.03.1984 - 1 WB 42.83
Beschränkung der gerichtlichen Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen auf …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83
Daß Einzelnoten aus dem Grundlehrgung der Fortbildungsstufe C zum Gegenstand eines Wehrbeschwerdeverfahrens gemacht werden können, hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Juli 1977 - 1 WB 94/76 -, vom 21. Juni 1978 - 1 WB 23/77, - und vom 28. März 1984 - 1 WB 42/83).Den Senat trifft eine weitergehende Aufklärungspflicht nicht, zumal ein Anspruch auf einen bestimmten Umfang und eine bestimmte Art von Unterricht nicht besteht (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. März 1984 - 1 WB 42/83).
- BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 67.80
Verfassungsmäßigkeit des ausnahmslosen Verbots eines dritten Prüfungsversuchs in …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83
Die in eigener Verantwortung und frei von Weisungen getroffene wissenschaftlich-pädagogische Bewertung einer Leistung durch den Prüfer ist für das Gericht nicht nachprüfbar; es kann sie nicht durch eine aus eigener Sachkunde gewonnene Bewertung ersetzen oder ändern und auch nicht durch andere Sachverständige vornehmen lassen, da hierdurch der Grundsatz, daß alle Prüflinge durch den für sie bestimmten Prüfer beurteilt werden müssen, durchbrochen würde (vgl. BVerwG DÖV 1981, 62 f. m.w.H.).
- BVerwG, 07.07.1977 - 1 WB 94.76
Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83
Daß Einzelnoten aus dem Grundlehrgung der Fortbildungsstufe C zum Gegenstand eines Wehrbeschwerdeverfahrens gemacht werden können, hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Juli 1977 - 1 WB 94/76 -, vom 21. Juni 1978 - 1 WB 23/77, - und vom 28. März 1984 - 1 WB 42/83). - BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 23.77
Prüfungsrecht - Mündliche Prüfungsleistungen - Schriftliche Prüfungsleistungen - …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83
Daß Einzelnoten aus dem Grundlehrgung der Fortbildungsstufe C zum Gegenstand eines Wehrbeschwerdeverfahrens gemacht werden können, hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Juli 1977 - 1 WB 94/76 -, vom 21. Juni 1978 - 1 WB 23/77, - und vom 28. März 1984 - 1 WB 42/83). - BVerwG, 13.10.1976 - 1 WB 74.76
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C erfüllt der Soldat die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 SLV und erwirbt das erforderliche Grundlagenwissen für eine Verwendung als Stabsoffizier; die Teilnahme an diesem Lehrgang hat nicht nur Ausbildungs-, sondern auch Prüfungscharakter (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76).
- BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90
Soldat - Vermeintliche Prüfungsunfähigkeit - Meldepflicht - Sehvermögen
Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß hinsichtlich des GrundLehrgFBSt C sowohl die Einzelnoten als auch das nach Abschluß des Lehrgangs zu erstellende Lehrgangszeugnis (Abschlußnote) Maßnahmen truppendienstlicher Art und im Rechtsweg vor den Wehrdienstgerichten nachprüfbar sind (vgl. BVerwGE 63, 129; 73, 376; BVerwG Beschluß vom 8. Mai 1984 - 1 WB 62/83 - m.w.N.).Der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist das eigentliche Werturteil des Prüfers; dagegen findet eine Nachprüfung dahin statt, ob der Prüfer/Prüfungsausschuß von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - insbesondere gegen einschlägige Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat, oder ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerwG Beschluß vom 8. Mai 1984 - 1 WB 62/83 - m.w.N.).
- BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit der Bewertungen von Prüfungsteilen im …
Die Einzelnote in der TSK-Klausur ist als selbständige truppendienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO anfechtbar (vgl.Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129>, vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - <BVerwGE 73, 376 [f.]>, vom 28. März 1984 - BVerwG 1 WB 42.83 - undvom 8. Mai 1984 - BVerwG 1 WB 62.83 -).
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