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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.1993 - 1 WB 62.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12859
BVerwG, 28.09.1993 - 1 WB 62.93 (https://dejure.org/1993,12859)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1993 - 1 WB 62.93 (https://dejure.org/1993,12859)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1993 - 1 WB 62.93 (https://dejure.org/1993,12859)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Freizeitausgleich für die geleistete Rufbereitschaft eines Arztes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93

    Urlaubsrecht - Sonderurlaub - Kassenärztliche Praxis - Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 WB 62.93
    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, das in der Hauptsache verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Verfahrens in der Hauptsache ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.08.2005 - 2 B 15.05

    Dienstzeit der Soldaten; Freizeitausgleich; Rechtsweg zu den …

    Geht es nicht um die zeitliche Konkretisierung der Dienstpflicht, sondern wie hier um die "abstrakte" Festlegung der Arbeitszeit der Soldaten, also um das zeitliche Volumen der Dienstleistungspflicht und die Frage, welche Tätigkeiten als Dienst zu bewerten sind, ist die Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte gegeben (vgl. u.a. die Beschlüsse des 1. Wehrdienstsenats vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - BVerwGE 86, 159 f., vom 23. August 1991 - BVerwG 1 WB 52.91 -, vom 14. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 45.91 -, vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 62.93 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 ).
  • BVerwG, 09.08.2005 - 2 B 14.05

    Bestimmung des Rechtsweges für Klagen von Soldaten aus dem Wehrdienstverhältnis; …

    Geht es nicht um die zeitliche Konkretisierung der Dienstpflicht, sondern wie hier um die "abstrakte" Festlegung der Arbeitszeit der Soldaten, also um das zeitliche Volumen der Dienstleistungspflicht und die Frage, welche Tätigkeiten als Dienst zu bewerten sind, ist die Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte gegeben (vgl. u.a. die Beschlüsse des 1. Wehrdienstsenats vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - BVerwGE 86, 159 f., vom 23. August 1991 - BVerwG 1 WB 52.91 -, vom 14. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 45.91 -, vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 62.93 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 ).
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