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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5700
BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87 (https://dejure.org/1988,5700)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1988 - 1 WB 63.87 (https://dejure.org/1988,5700)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1988 - 1 WB 63.87 (https://dejure.org/1988,5700)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung und Kommandierungsverfügung des Dienstherrn durch einen Beamten aus familiären Gründen - Willkürliche Versetzung eines Soldaten in ein MAD-Amt - Entscheidung über die Verwendung eines Soldaten durch den zuständigen militärischen ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog, ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).

    Das "Personalmodell MAD" als planerische Vorstellung und die auf ihm beruhenden organisatorischen Maßnahmen unterliegen nicht der Nachprüfung durch den Senat auf ihre Richtigkeit (BVerwGE 53, 95, 97) [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75].

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (BVerwGE 53, 95, 97 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75]; BVerwG Beschluß vom 17. März 1987 - 1 WB 108/86).

  • BVerwG, 25.11.1987 - 1 WB 58.87

    Beschwerde eines Soldaten gegen seine Versetzung - Antrag auf …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87
    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/85 - und vom 25. November 1987 - 1 WB 58/87).

    Sofern der Antragsteller nach dem Personalgespräch im März 1986 im Raum S... ein Eigenheim erworben hat, muß er das damit verbundene Risiko selbst tragen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; BVerwG Beschluß vom 25. November 1987 - 1 WB 58/87); dem Antragsteller ist in dem Personalgespräch ein Verbleiben in S... ausdrücklich nicht zugesagt worden.

  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87

    Ermittlungsbericht - Wiedergabe negativer Äußerungen Dritter - Diskriminierende …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87
    Er vermute "ganz andere Gründe" und verweise auf seine Beschwerde vom 19. Dezember 1986 (Beschwerde gegen den "Bericht über die Ursachen der Selbsttötung von Oberstleutnant ... S..., zuletzt MAD-Gruppe ..." - Verfahren 1 WB 84/87).

    Für die Glaubwürdigkeit dieser Einlassung spricht, daß der in Rede stehende Bericht im Juni 1986 vom Amtschef MAD-Amt als nächstem Disziplinarvorgesetzten des Kdr MAD-Gruppe ... weisungsgemäß dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr als Einleitungsbehörde vorgelegt worden ist (vgl. Verfahren 1 WB 84/87).

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87
    Sofern der Antragsteller nach dem Personalgespräch im März 1986 im Raum S... ein Eigenheim erworben hat, muß er das damit verbundene Risiko selbst tragen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; BVerwG Beschluß vom 25. November 1987 - 1 WB 58/87); dem Antragsteller ist in dem Personalgespräch ein Verbleiben in S... ausdrücklich nicht zugesagt worden.
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87
    Es steht dem Vorgesetzten frei, ob er - wie in der Regel - das für eine Versetzung erforderliche dienstliche Bedürfnis allein damit begründet, daß ein Dienstposten frei wird und nachbesetzt werden muß, ob er die Versetzung allein darauf stützt, daß die Wegversetzung eines Soldaten aus seiner bisherigen Verwendung dringend geboten ist oder ob er die Notwendigkeit einer Versetzung damit begründet, daß er sowohl für die Zuversetzung als auch für die Wegversetzung ein dienstliches Bedürfnis behauptet und näher dargelegt (vgl. BVerwGE 76, 255, 256) [BVerwG 29.08.1984 - 1 WB 79/82].
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog, ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87
    Daß der BMVg gerade den Antragsteller versetzt und gerade seinen Dienstposten freigemacht hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern eine, wie ausgeführt, nur unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs nachprüfbare Auswahlentscheidung (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 215 f.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog, ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).
  • BVerwG, 11.08.1982 - 1 WB 22.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87
    Eine Herabsetzung oder -stufung liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe in keinem Fall (BVerwG Beschluß vom 11. August 1982 - 1 WB 22/81).
  • BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 108.86

    Antrag eines Offiziers des militärfachlichen Dienstes auf Aufhebung einer ihm …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87
    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (BVerwGE 53, 95, 97 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75]; BVerwG Beschluß vom 17. März 1987 - 1 WB 108/86).
  • BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88

    Rechtsmittel vor dem Bundesverwaltungsgericht - Anerkennung der besonderen …

    Daß der BMVg den Antragsteller und nicht einen anderen Unteroffizier auf diesen Dienstposten versetzt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern eine, wie ausgeführt, nur unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs nachprüfbare Auswahlentscheidung (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 215, 217 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 63/87).

    Eine Herabsetzung oder -stufung liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe in keinem Fall (BVerwG Beschlüsse vom 11. August 1982 - 1 WB 22/81 - und vom 22. März 1988 - 1 WB 63/87), auch wenn der Soldat zuvor vorübergehend auf einem höherwertigen Dienstposten verwendet worden ist (BVerwG Beschluß vom 11. Februar 1987 - 1 WB 91/86).

    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86 -, vom 25. November 1987 - 1 WB 58/87 - und vom 22. März 1988 aaO).

  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87

    Ermittlungsbericht - Wiedergabe negativer Äußerungen Dritter - Diskriminierende …

    Der gegen die Versetzung ins MAD-Amt gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist Gegenstand des Verfahrens 1 WB 63/87.

    Diesem Erfordernis genüge auch der unsubstantiierte Hinweis auf die Versetzung nicht, deren Anfechtung im übrigen in dem Verfahren 1 WB 63/87 bereits bei dem Senat rechtshängig sei.

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