Rechtsprechung
| BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Kontinuierliche Potenzialbetrachtung der Unteroffiziere mit Portepee
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 3 S 1 WBO, § 21 Abs 2 S 1 WBO
Kontinuierliche Potenzialbetrachtung der Unteroffiziere mit Portepee - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Mitbetrachtung im Rahmen der kontinuierlichen Potenzialbetrachtung der Unteroffiziere mit Portepee; Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive i.R. der Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten
- datenbank.nwb.de
Kontinuierliche Potenzialbetrachtung der Unteroffiziere mit Portepee
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13
Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Der Senat hat dies etwa bejaht für die Zuordnung zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe (BVerwG…, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 28 ff.), für die Referenzgruppenbildung zur Förderung vom Dienst freigestellter Soldaten (BVerwG…, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 95 Rn. 18 ff.) und für die Entscheidungen der Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz (BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 19 ff.).Ausnahmsweise anfechtbar ist das Ergebnis einer Perspektivkonferenz nur dann, wenn es als Entscheidung zu qualifizieren ist, durch die ein Soldat endgültig von jeder höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 - Rn. 19), oder wenn in sonstiger Weise schon aus dem mitgeteilten Ergebnis unmittelbar eine Rechtsverletzung des betroffenen Soldaten folgt, die sich nicht erst in einer nachfolgenden Verwendungsentscheidung manifestiert (BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 22).
- BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19
Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27…, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - juris Rn. 14).Keine anfechtbaren dienstlichen Maßnahmen bilden schließlich organisatorische Akte wie die Zuordnung zu einer bestimmten personalbearbeitenden Stelle (PSt-Nummer) innerhalb des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BVerwG…, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 und 40.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 23) oder die Zuweisung eines Kompetenzbereiches für Offiziere des Truppendienstes (BVerwG, Beschluss vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - juris Rn. 17 ff.).
- BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07
Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Ausnahmsweise anfechtbar ist das Ergebnis einer Perspektivkonferenz nur dann, wenn es als Entscheidung zu qualifizieren ist, durch die ein Soldat endgültig von jeder höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 - Rn. 19), oder wenn in sonstiger Weise schon aus dem mitgeteilten Ergebnis unmittelbar eine Rechtsverletzung des betroffenen Soldaten folgt, die sich nicht erst in einer nachfolgenden Verwendungsentscheidung manifestiert (BVerwG…, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 22).
- BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11
Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27…, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 …und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - juris Rn. 14). - BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren
Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Ebenfalls bloß vorbereitende Zwischenentscheidungen sind etwa das Ergebnis einer Potenzialfeststellung bei der Laufbahnzulassung (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff. für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes), das Ergebnis einer Ausbildungseignungsuntersuchung (BVerwG…, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16) oder die Feststellung auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit anrechenbarer Vordienstzeiten (BVerwG…, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - Buchholz 449.2 § 41 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 18 f.). - BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13
Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 …und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - juris Rn. 14). - BVerwG, 04.05.2017 - 1 WB 5.16
Anspruch auf Einsicht in die Sachakte; Auskunftsanspruch; Benachteiligungsverbot; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Der Senat hat dies etwa bejaht für die Zuordnung zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe (BVerwG…, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 28 ff.), für die Referenzgruppenbildung zur Förderung vom Dienst freigestellter Soldaten (BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 95 Rn. 18 ff.) und für die Entscheidungen der Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz (BVerwG…, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 19 ff.). - BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19
Anforderungsprofil; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bundeswehrkrankenhaus; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Bewerber um die Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten sind hierdurch jedoch nicht rechtsschutzlos gestellt, weil - ggf. im Rahmen eines Konkurrentenstreits - gerichtlich überprüfbar ist, ob der Dienstherr mit der Forderung nach der Mitbetrachtung in einem Potenzialfeststellungsverfahren sein Organisationsermessen bei der Ausgestaltung des Anforderungsprofils überschritten hat (vgl. hierzu näher BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - juris Rn. 23 f., 29 ff.). - BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13
Auswahlkonferenz; Dienstliche Maßnahme; Heeresfliegertruppe; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Der Senat hat dies etwa bejaht für die Zuordnung zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 WB 35.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 88 Rn. 28 ff.), für die Referenzgruppenbildung zur Förderung vom Dienst freigestellter Soldaten (BVerwG…, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 95 Rn. 18 ff.) und für die Entscheidungen der Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz (BVerwG…, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 19 ff.). - BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 39.15
Dienstliche Maßnahme; Organisationsakt; personalbearbeitende Stelle.
Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Keine anfechtbaren dienstlichen Maßnahmen bilden schließlich organisatorische Akte wie die Zuordnung zu einer bestimmten personalbearbeitenden Stelle (PSt-Nummer) innerhalb des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 und 40.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 23) oder die Zuweisung eines Kompetenzbereiches für Offiziere des Truppendienstes (BVerwG…, Beschluss vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - juris Rn. 17 ff.). - BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18
Wechsel eines Oberstabsgefreiten in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des …
- BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07
Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.
- BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18
Anrechnung von Vordienstzeiten
- BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 16.21
Erfolgloser Antrag auf Wechsel in die Laufbahn der Truppenoffiziere der Reserve
- BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
- BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 29.09
- BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 1 WB 63.22 - juris Rn. 16 m. w. N.). - BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 64.22
Personalentwicklungsbewertung aufgehoben
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2023 - 1 WB 63.22 - juris Rn. 16 m. w. N.). - BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24
Verzicht der personalbearbeitenden Stelle auf Neufassung einer aufgehobenen …
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 1 WB 63.22 - juris Rn. 16 m. w. N.). - BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 33.25
Zuerkennung einer Potenzialabschätzungsstufe
Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Senats stellen im Bereich der hier gegenständlichen Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten insbesondere die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2008 - 1 WB 44.07 - juris Rn. 18…, vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13…, vom 29. September 2022 - 1 WB 43.22 - juris Rn. 15 und vom 29. Juni 2023 - 1 WB 63.22 - juris Rn. 17, 19). - BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25
Verzicht auf die Neuerstellung einer planmäßigen Beurteilung und einer …
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 1 WB 63.22 - juris Rn. 16 m. w. N.).
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