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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.1976 - 1 WB 63.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,870
BVerwG, 03.06.1976 - 1 WB 63.75 (https://dejure.org/1976,870)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1976 - 1 WB 63.75 (https://dejure.org/1976,870)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1976 - 1 WB 63.75 (https://dejure.org/1976,870)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsweg zu Wehrdienstgerichten - Hochschule der Bundeswehr - Versetzungsantrag - Ablösung vom Studium

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SG § 10 Abs. 3, § 59 Abs. 1; WBO § 17 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 173
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 11.07

    Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Promotion.

    Rn. 15 Die Versetzung oder Kommandierung eines Soldaten zum Studium an eine Hochschule der Bundeswehr und die die Durchführung des Studiums betreffenden Maßnahmen und Entscheidungen stellen truppendienstliche Verwendungsentscheidungen dar, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1976 - BVerwG 1 WB 63.75 - BVerwGE 53, 173 und vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 WB 107.77 - BVerwGE 63, 96).
  • BVerwG, 06.05.1981 - 1 WB 162.79

    Fachbereichswechsel - Hochschule der Bundeswehr

    Für solche Anträge ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben, da Entscheidungen über die Ablösung vom Studium und über Anträge auf Fachbereichswechsel ebenso truppendienstlicher Art sind wie Entscheidungen über Anträge auf erstmalige Zulassung zum Studium (BVerwGE 53, 173; 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]; 63, 96) [BVerwG 23.06.1978 - 1 D 60/77].

    Da es sich bei der Versetzung von Soldaten zum Studium und beim Wechsel des Studiengangs um Verwendungsentscheidungen handelt (BVerwGE 53, 173; 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]; 63, 96), [BVerwG 23.06.1978 - 1 D 60/77]hat die personalführende Stelle darüber nach ihrem Ermessen zu entscheiden.

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96

    Beförderung von Soldaten - Ermessen bei der Besetzung eines Dienstposten - …

    Die weiter hilfsweise beantragte Verweisung der Sache an das Verwaltungsgericht des Saarlandes kommt nicht in Betracht, da der Antragsteller vorliegend ein Verwendungsbegehren geltend gemacht hat, für das der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben ist (vgl. Beschluß vom 3. Juni 1976 - BVerwG 1 WB 63.75 - <BVerwGE 53, 173 [f.]>).
  • BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75

    Allgemeine Leistungsklagen - Vorverfahren - Widerspruchsverfahren - Gerichtszweig …

    Dabei kann mit dem Berufungsgericht davon ausgegangen werden, daß in Fällen, in denen ein Soldat unmittelbar seine Kommandierung angreift, entweder indem er deren Aufhebung schlechthin oder ihre Umwandlung in eine Versetzung begehrt, der Rechtsweg ausschließlich zu den Truppendienstgerichten bzw. - bei Entscheidungen des BMVg - zum Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - eröffnet ist (§§ 17, 21 WBO), weil es sich dabei um die Verletzung solcher Rechte und Pflichten handelt, die im zweiten Unterabschnitt des ersten Abschnitts des Soldatengesetzes (mit Ausnahme der §§ 24, 25, 30 und 31) geregelt sind (vgl. dazu die Beschlüsse des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 199.72 - und vom 3. Juni 1976 - BVerwG 1 WB 63.75 -).
  • BVerwG, 12.04.1994 - 1 WB 75.93

    Soldat - Nichtbestehen der Diplomprüfung - Universität der Bundeswehr

    Der Antrag ist zulässig (Beschlüsse vom 3. Juni 1976 - BVerwG 1 WB 63.75 - <BVerwGE 53, 173>, vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 WB 109.77 - <BVerwGE 63, 96> und vom 23. April 1992 - BVerwG 1 WB 104.91 -), jedoch nicht begründet.
  • OVG Hamburg, 29.04.1991 - Bf III 42/88

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Prüfungsentscheidung; Universität der …

    Zwar ist das Studium der Soldaten an der UniBw Hamburg Dienst und bleiben die Pflichten und Rechte nach dem Soldatengesetz unberührt (vgl. Rahmenbestimmungen des Bundesministers der Verteidigung für Struktur und Organisation der Universität der Bundeswehr Hamburg - RB UniBw - in der zum Zeitpunkt der Prüfungsentscheidung geltenden Fassung vom 30.07.1981 [Hochschulanzeiger der UniBw Hamburg Nr. 13 a/1981 v. 13.08.1981] mit Änd. v. 02.05.1985 und v. 11.08.1986, Teil B § 5 Abs. 1; BVerwGE 53 S. 173; BVerwGE 63 S. 215).
  • BVerwG, 25.02.1982 - 1 WB 92.81

    Hochschule der Bundeswehr - Zulassung zum Studium - Restdienstzeit

    Der Antrag ist zulässig (BVerwGE 53, 173; 63, 96), [BVerwG 23.06.1978 - 1 D 60/77]jedoch nicht begründet.
  • BVerwG, 10.06.1986 - 1 WB 101.85

    Voraussetzungen der Zulassung zum Studium an einer Hochschule der Bundeswehr - …

    Der Antrag ist zulässig (BVerwGE 53, 173; 63, 96), [BVerwG 23.06.1978 - 1 D 60/77]jedoch nicht begründet.
  • BVerwG, 09.12.1982 - 1 WB 5.82

    Rechtsmittel

    Der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten ist gegeben (BVerwGE 53, 173; 63, 96), [BVerwG 23.06.1978 - 1 D 60/77]der Antrag ist auch im übrigen zulässig, jedoch nicht begründet.
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