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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6215
BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88 (https://dejure.org/1989,6215)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1989 - 1 WB 64.88 (https://dejure.org/1989,6215)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1989 - 1 WB 64.88 (https://dejure.org/1989,6215)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Soldaten auf den Dienstposten eines Dezernatsleiters - Entscheidung des militärischen Vorgesetzten über die Verwendung des Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen - Einhaltung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens - ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur daraufhin überprüft werden, ob der Soldat durch Oberschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (S 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats rechtfertigt die Notwendigkeit, einen freien oder frei werdenden Dienstposten zu besetzen, die Annahme eines dienstlichen Bedürfnisses (vgl. BVerwGE 43, 215; 76, 255 [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82]; Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Buchstabe 5 a).

    Die Auswahl eines Soldaten für einen bestimmten Dienstposten wird diesem gegenüber als Ermessensentscheidung getroffen (BVerwGE 43, 215, 217) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].

  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
    Mit einer solchen Erklärung wird lediglich auf eine mögliche Verwendung hingewiesen und keinesfalls eine Zusage im rechtlichen Sinn mit uneingeschränktem Bindungswillen abgegeben (vgl. BVerwGE 53, 23, 27).

    Die Verwendungsvorschlage der militärischen Vorgesetzten können den Ermessensspielraum des für Verwendungsentscheidungen zuständigen Vorgesetzten nicht einengen (BVerwGE 53, 23; 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].

  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
    Eine derartige Zusicherung läge jedoch nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen von einem dazu zuständigen Vorgesetzten abgegeben wird (BVerwGE 63, 110, 113) [BVerwG 16.08.1978 - 1 WB 112/78].
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats rechtfertigt die Notwendigkeit, einen freien oder frei werdenden Dienstposten zu besetzen, die Annahme eines dienstlichen Bedürfnisses (vgl. BVerwGE 43, 215; 76, 255 [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82]; Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Buchstabe 5 a).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur daraufhin überprüft werden, ob der Soldat durch Oberschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (S 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur daraufhin überprüft werden, ob der Soldat durch Oberschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (S 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).
  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
    Die Verwendungsvorschlage der militärischen Vorgesetzten können den Ermessensspielraum des für Verwendungsentscheidungen zuständigen Vorgesetzten nicht einengen (BVerwGE 53, 23; 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].
  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
    Finanzielle Nachteile entstehen ihm dadurch nicht; denn abweichend vom Stellenplan wird er - wie bisher - aus einer Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 besoldet (vgl. BVerwGE 53, 115, 118 [BVerwG 17.12.1975 - I WB 116/74]; BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79).
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
    Die Frage der Zweckmäßigkeit einer Personalentscheidung unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle (BVerwGE 43, 179).
  • BVerwG, 20.08.1981 - 1 WB 118.80

    Versetzung eines Berufssoldaten - STAN - Dienstgradgerechte Verwendung

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
    In einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe kann daher in keinem Fall eine Diskriminierung des Antragstellers liegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 20. August 1981 - 1 WB 118/80 - und vom 11. August 1982 - 1 WB 22/81).
  • BVerwG, 11.08.1982 - 1 WB 22.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 49.94

    Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten eines Flugsicherheitsstabsoffiziers - …

    Die Frage der Zweckmäßigkeit einer Personalentscheidung unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 62.86 - und vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 64.88).
  • BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91

    Gerichtliche Kontrolle durch die Wehrdienstgerichte über die Zweckmäßigkeit von …

    Die Frage der Zweckmäßigkeit einer Personalentscheidung unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle (Beschlüsse vom 30. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 62.86 - und vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 64.88 -).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …

    Die Frage der Zweckmäßigkeit einer Personalentscheidung unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle (vgl. Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 64.88 -).
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