Rechtsprechung
| BVerwG, 26.09.1978 - 1 WB 65.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.09.1973 - I WB 32.73
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Auszug aus BVerwG, 26.09.1978 - 1 WB 65.77
Er behandelt lediglich in Nr. 38 Satz 2 die Auf- und Abrundung von Prüfungsnoten (BVerwGE 46, 160, 163) [BVerwG 27.09.1973 - I WB 32/73].In rechtlich zulässiger Weise (BVerwGE 46, 160, 163) [BVerwG 27.09.1973 - I WB 32/73] sollen bei der Bewertung der Gesamtleistung jene Einzelnoten stärker ins Gewicht fallen, die in wichtigeren oder schwierigeren Aufgaben erreicht werden, weshalb sie, wie bereits erwähnt, mit einem entsprechenden Multiplikator versehen und zu Punktzahlen umgeformt werden, die dann zusammenzuzählen sind (vgl. die Nrn. 25 und 27 Abs. 1 Satz 2 der Prüfordnung).
- BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67
Zahnheilkunde
Auszug aus BVerwG, 26.09.1978 - 1 WB 65.77
Willkürlich sind Prüfungs- und Notengebungssysteme dann, wenn sie einen Bruch zur selbst gewählten Sachgesetzlichkeit enthalten und dieser Bruch sachlich nicht gerechtfertigt werden kann (vgl. BVerfGE 25, 236, 252 [BVerfG 25.02.1969 - 1 BvR 224/67]; neuerdings BayVerfGH, Entscheidung vom 26. Januar 1978 - Vf 9 - VII - 75 -, 2. Leitsatz). - BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1978 - 1 WB 65.77
Soll die Aussage über die Prüfungsleistung eine allgemeine, nicht nur auf die Teilnahme an einem Lehrgang bezogene Wertung des künftigen Stabsoffiziers enthalten, dann müssen das gewählte Prüfungs- und Benotungssystem und damit hier auch die Bildung der Platzziffer, die für notwendig erachtete Rundung derselben und die Gewinnung der Abschlußnote über Platzziffergruppen an materiellen Wertvorstellungen orientiert sein (vgl. BVerwGE 38, 105, 110) [BVerwG 07.05.1971 - VII C 51/70].
- BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72
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Auszug aus BVerwG, 26.09.1978 - 1 WB 65.77
Der Senat hat denn auch in seiner bisherigen Rechtsprechung (a.a.O. 164, vgl. auch BVerwGE 46, 209) bei der Bildung von Abschlußnoten aus Platzziffern eine Abweichung von einer mathematisch ermittelten Durchschnittsnote zugelassen, wenn dabei eine leistungsbezogene Relation zu den Einzelnoten gewahrt bleibt. - BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei Rechtsänderung nach …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1978 - 1 WB 65.77
Nach einer verschiedentlich vertretenen Auffassung (vgl. OVG Berlin JR 1970, 235; Truppendienstgericht F NZWehrr 1971, 225; ferner Bergmann BayVBl 1965, 121 f) erfordern allgemein gültige Bewertungsgrundsätze generell bei der Bildung einer Abschlußnote aus mehreren Noten eine Grenzziehung beim arithmetischen Mittel zwischen zwei Notenstufen (also jeweils bei x,50), wie das etwa bei der Bildung von Einzelnoten aus Teilnoten auch nach der Prüfordnung der Fall ist (…Nr. 24 Abs. 2 Satz 1 a.a.O.). - BVerwG, 15.10.1976 - 1 WB 150.75
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Auszug aus BVerwG, 26.09.1978 - 1 WB 65.77
Die sachliche Zuständigkeit des Truppendienstgerichts wäre nämlich auch bei Durchführung des regulären Vorverfahrens gegen die Maßnahme der FüAkBw auf keinen Fall gegeben gewesen (vgl. BVerwG Beschluß vom 15. Oktober 1976 - 1 WB 150/75).
- BVerwG, 27.01.1981 - 1 WB 7.80
Antrag eines Hauptfeldwebels auf Ausbildung zum Offizier des militärfachlichen …
Auch müssen dann, wenn die Aussage über das erzielte Lehrgangsergebnis wie hier eine allgemeine, in einem Prädikat zusammengefaßte, für die gesamte militärische Laufbahn wirksame Wertung enthält, das gewählte Prüfungs- und Benotungssystem und die Gewinnung der Abschlußnote über Platzziffergruppen an materiellen Wertvorstellungen orientiert und dürfen nicht, etwa wegen innerer Widersprüchlichkeit ("Bruch zur selbstgewählten Sachgesetzlichkeit", vgl. BVerfGE 25, 236, 252) willkürlich sein (vgl. BVerwGE 38, 105, 110: BVerwG Beschlüsse vom 26. und 27. September 1978 - 1 WB 58/77 -, 1 WB 65/77 -, 1 WB 73/77 - und - 1 WB 190/77).
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