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| BVerwG, 29.05.1991 - 1 WB 65.91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wehrrecht Wehrbeschwerde - Verfahrenskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 86 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.03.1991 - 1 WB 16.91
Anspruch eines Zeitsoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub zum Antritt einer …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 1 WB 65.91
Vielmehr ist nach § 20 Abs. 3 WBO hinsichtlich des Umfangs einer Auslagenüberbürdung in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO der im Prozeßrecht allgemein geltende Grundsatz maßgebend, daß hierfür Billigkeitserwägungen und der bisherige Sach- und Streitstand entscheidend sind (BVerwG Beschluß vom 28. März 1991 - 1 WB 16/91). - BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 157.90
Beschwerde gegen die Beurteilung eines Soldaten - Kostenentscheidung nach …
- VerfGH Bayern, 12.09.2024 - 44-VI-22
Objektiv willkürliche Kostenentscheidung
So kann bei der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch der Rechtsgedanke des § 156 VwGO - fehlende Veranlassung zur Klageerhebung - herangezogen werden, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts unter den gegebenen Umständen als überflüssig erweist und der Klageanspruch sofort anerkannt wird (vgl. VerfGH 54, 95/102; BVerwG vom 29.5.1991 - 1 WB 65.91 - juris Rn. 6;… SaarlOVG vom 31.5.2000 - 9 R 19/98 - juris Rn. 17;… Clausing, a.a.O., Rn. 25;… Neumann/Schaks, a.a.O., Rn. 96;… Kreher in BeckOK VwGO, § 161 Rn. 15; vgl. auch VerfGH vom 25.2.1982 VerfGHE 35, 26/29). - BVerwG, 07.04.2017 - 1 WB 4.17
Nachweis für Personalakte; Verwendung als Kompaniefeldwebel; Einstellung des …
Rn. 26 Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 WB 65.91 - NZWehrr 1993, 125 ) in Erwägung zu ziehen. - LSG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - L 13 AL 220/05 AK-A
Kostentragung bei Anerkenntnis im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
Die Bg hat sich mit dem Anerkenntnis nämlich nicht unter dem Eindruck der eingelegten Beschwerde freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben oder um einem Unterliegen im Prozess zuvorzukommen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 WB 65/91 - abgedruckt in juris sowie vom 1. August 1991 - 7 C 27/90 - NJW 1991, 2920 und in juris). - VG Augsburg, 11.01.2012 - Au 7 K 10.1535
Erledigung des Verfahrens
Bei einer derartigen Fallgestaltung entspricht jedenfalls eine entsprechende Anwendung des allgemeinen prozessrechtlichen Grundsatzes aus § 156 VwGO, dass dann, wenn der Beklagte keinen Anlass zu einem förmlichen Rechtsbehelf gegeben hat und er dem geltend gemachten Anspruch sofort entspricht, derjenige die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, der das Verfahren eingeleitet hat, der Billigkeit im Sinne von § 161 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG vom 29.5.1991 - 1 WB 65.91 - OVG des Saarlandes vom 31.5.2000 - 9 R 15/99).
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