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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3990
BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88 (https://dejure.org/1988,3990)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1988 - 1 WB 65.88 (https://dejure.org/1988,3990)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1988 - 1 WB 65.88 (https://dejure.org/1988,3990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Soldaten - Gesundheitliche Gründen - Eingeschränkte Verwendungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats rechtfertigt auch die Notwendigkeit, einen dreien oder frei werdenden Dienstposten zu besetzen, die Annahme eines dienstlichen Bedürfnisses (vgl. BVerwGE 43, 215; 76, 255) [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82].

    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die dem Antragsteller und seiner Familie durch seine Versetzung nach St. entstehen, ist zu berücksichtigung, daß für Berufssoldaten der Grundsatz der jederzeitigen Versetzbarkeit gilt (BVerwGE 53, 95) und er (der Antragsteller) die entsprechende Verpflichtung seinerzeit freiwillig übernommen hat (BVerwGE 43, 215).

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95, 73, 51 f.).

    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die dem Antragsteller und seiner Familie durch seine Versetzung nach St. entstehen, ist zu berücksichtigung, daß für Berufssoldaten der Grundsatz der jederzeitigen Versetzbarkeit gilt (BVerwGE 53, 95) und er (der Antragsteller) die entsprechende Verpflichtung seinerzeit freiwillig übernommen hat (BVerwGE 43, 215).

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats rechtfertigt auch die Notwendigkeit, einen dreien oder frei werdenden Dienstposten zu besetzen, die Annahme eines dienstlichen Bedürfnisses (vgl. BVerwGE 43, 215; 76, 255) [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82].
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 172.86
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88
    Der Senat vertritt darüber hinaus in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß weder die Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger - von Ehefrau und Kindern abgesehen - (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 28. März 1984 - 1 WB 45/83 - und vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86 - m.w.N.) noch der Besitz eines Eigenheims (BVerwG Beschluß vom 15. März 1988 - 1 WB 86/87 - m.w.N.) einer dienstlich gebotenen Versetzung entgegenstehen.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87

    Versetzung eines Soldaten - Rechtsmittel gegen eine Versetzungsverfügung an einen …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88
    Der Senat vertritt darüber hinaus in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß weder die Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger - von Ehefrau und Kindern abgesehen - (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 28. März 1984 - 1 WB 45/83 - und vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86 - m.w.N.) noch der Besitz eines Eigenheims (BVerwG Beschluß vom 15. März 1988 - 1 WB 86/87 - m.w.N.) einer dienstlich gebotenen Versetzung entgegenstehen.
  • BVerwG, 28.03.1984 - 1 WB 45.83

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88
    Der Senat vertritt darüber hinaus in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß weder die Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger - von Ehefrau und Kindern abgesehen - (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 28. März 1984 - 1 WB 45/83 - und vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86 - m.w.N.) noch der Besitz eines Eigenheims (BVerwG Beschluß vom 15. März 1988 - 1 WB 86/87 - m.w.N.) einer dienstlich gebotenen Versetzung entgegenstehen.
  • BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86

    Versetzung eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88
    Der für die vorgesehene Tätigkeit erforderlichen zusätzlichen Ausbildung muß er sich in der Zeit seiner Kommandierung ab dem 4. Juli 1988 unterziehen; dies ergibt sich aus seiner Verpflichtung zum treuen Dienen (§ 7 SG; BVerwG Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86).
  • BVerwG, 12.07.1988 - 1 WB 116.88

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung unter Berücksichtigung des öffentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88
    Einen am 29. Juni 1988 gestellten Antrag, mit dem der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung begehrte (§§ 21, 17 Abs. 6 Satz 2 WBO), hat der Senat mit Beschluß vom 12. Juli 1988 zurückgewiesen (1 WB 116/88).
  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 15.87

    Auslandsverwendung eines Soldaten - Intervention des Gastgeberlandes

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88
    Besteht somit ein ausreichendes Bedürfnis für die Wegversetzung vom bisherigen Dienstposten, ist ein solches für die Zuversetzung zusätzlich grundsätzlich nicht zu verlangen (BVerwG Beschluß vom 4. November 1987 - 1 WB 15/87).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 1 WB 22.89

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Soldaten - Erfordernis eines dienstlichen …

    Besteht somit ein ausreichendes Bedürfnis für die Wegversetzung, ist ein solches für die Zuversetzung zusätzlich grundsätzlich nicht zu verlangen (BVerwG Beschluß vom 29. November 1988 - 1 WB 65/88).

    Der Soldat hat nach der Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch darauf, von einer dienstlich notwendigen Verwendung deswegen verschont zu werden, weil ihm umfassende Kenntnisse für die Wahrnehmung der Aufgabe fehlen; dies wäre nur der Fall, wenn die Verwendung im Einzelfall für ihn unzumutbar wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. November 1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Weiterverwendung eines …

    Besteht somit ein ausreichendes Bedürfnis für die Wegversetzung, ist ein solches für die Zuversetzung zusätzlich grundsätzlich nicht zu verlangen (BVerwG Beschluß vom 29. November 1988 - 1 WB 65/88).

    Der Soldat hat nach der Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch darauf, von einer dienstlich notwendigen Verwendung deswegen verschont zu werden, weil ihm umfassende Kenntnisse für die Wahrnehmung der Aufgabe fehlen; dies wäre nur der Fall, wenn die Verwendung im Einzelfall für ihn unzumutbar wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. November 1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten …

    Seit jeher hat der Senat die Auffassung vertreten, daß die Sorge eines Soldaten für kranke oder gebrechliche Eltern oder Schwiegereltern eine, wie hier, von einem dienstlichen Bedürfnis getragene Versetzung rechtlich nicht verhindern kann (Beschlüsse vom 28. März 1984 - BVerwG 1 WB 45.83 -, vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 6.86 -, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 65.88 -, vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - und vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 159.88 - vgl. im übrigen Nr. 6 Abs. 2 Buchstabe a der erwähnten Richtlinien).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 58.94

    Rechtswidrigkeit der Versetzungsmaßnahme - Anspruch eines Soldaten auf eine …

    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß die Sorge eines Soldaten für kranke oder gebrechliche Eltern oder Schwiegereltern eine, wie hier, aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich nicht verhindert (Beschlüsse vom 28. März 1984 - BVerwG 1 WB 45.83 -, vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 6.86 -, vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 172.86 - <BVerwGE 83, 333 [335 f.]>, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 65.88 -, vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - und vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 159.88 - vgl. im übrigen Nr. 6 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988, VMBl S. 76, i.d.F. vom 15. Oktober 1991, VMBl S. 460, und vom 2. Januar 1992, VMBl S. 21).
  • BVerwG, 26.05.1998 - 1 WB 30.98

    Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Anspruch auf Einsatz an einem …

    Ein Absehen von der neuen Verwendung wäre nur dann geboten, wenn sie für ihn unzumutbar wäre (vgl. Beschluß vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 65.88 -).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 10.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anspruch auf Verwendung an einem bestimmten …

    Im übrigen ergäbe sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch daraus kein zwingendes Umzugshindernis (Beschlüsse vom 28. März 1984 - BVerwG 1 WB 45.83 -, vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 6.86 -, vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 172.86 - <BVerwGE 83, 333 [335 f.]>, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 65.88 -, vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 -, vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 159.88 - und vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 58.94 - vgl. im übrigen Nr. 6 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988, VMBl S. 76).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90

    Befristung der Verwendung eines Soldaten im integrierten Bereich - Anspruch eines …

    Daß der Antragsteller sich der für die vorgesehene Tätigkeit erforderlichen zusätzlichen Ausbildung unterziehen muß, ergibt sich aus seiner Verpflichtung zu treuem Dienen (§ 7 SG; Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 65.88 - und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WR 11.89 -).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 159.88

    Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …

    Grundsätzlich steht die Pflegebedürftigkeit kranker Eltern oder Schwiegereltern eines Soldaten seiner Versetzung nicht entgegen (vgl. Richtlinien Nr. 6 - BVerwG Beschluß vom 29. November 1988 - 1 WB 65/88 - m.w.N.).
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